Inkasso beauftragen: Ihren Schuldner zur Zahlung bewegen!
Sie haben den Kunden auf den Zahlungsverzug aufmerksam gemacht? Ihre Mahnungen blieben erfolglos? Warten Sie nicht länger auf Ihr Geld. Handeln Sie jetzt und profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit einem professionellen Inkassounternehmen.
Übergeben Sie Ihre Forderung deshalb an die Spezialisten von CRIF Bürgel Forderungsmanagement. Denn mit Mahnalarm.de können Sie diesen Profi-Service nutzen, ohne die sonst übliche Mitgliedschaft abschließen zu müssen.
Ihr Kunde zahlt nicht?
Unser Lösungsangebot: Hier erfahren Sie, welche konkrete Leistung dahintersteht.
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Warum Inkasso mit Mahnalarm.de?
Mahnalarm.de ist eine Marke der Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG. Wir sind langjähriger Lizenzpartner von CRIF Bürgel Deutschland. Bei uns finden Sie 25 Jahre Erfahrung im Kredit- und Forderungsmanagement, die Motivation eines inhabergeführten Unternehmens und die Bekanntheit einer der größten Wirtschaftsauskunfteien. Hier erfahren Sie mehr.
Nutzen Sie unsere Autorität – Jetzt Inkasso beauftragen!
CRIF Bürgel ist auch einer der größten Anbieter von Bonitätsauskünften, die von vielen Onlineshops, Banken, Großhändlern und Vermietern genutzt werden, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Ihr Inkassoverfahren kann bei Nichtzahlung für Ihren säumigen Kunden zu einer Belastung der Kreditwürdigkeit führen. Diese Autorität können Sie nutzen.
Hohe Erfolgsquote durch die Autorität von CRIF Bürgel als große deutsche Wirtschaftsauskunftei. Ihr Schuldner riskiert die Verschlechterung seiner Kreditauskunft.
Keine versteckten Kosten, attraktives Preis-Leistungsverhältnis, Beratung zum Kostenrisiko
Sie werden in den Inkassoprozess einbezogen und vor wichtigen Schritten beraten.
Nach Beauftragung meldet sich Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Ihnen und steht bis zum Abschluss beratend zur Seite. (Kein Callcenter!)
Nutzen Sie unser qualifiziertes Personal für die Bearbeitung Ihrer Forderungsprobleme. Erhalten Sie Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Forderung.
Ihre Kosten auf einen Blick.
INKASSO vorgerichtlich – so läuft es ab:
- Voraussetzung für ein Inkassoverfahren
Wenn Ihre Forderung berechtigt und überfällig ist und mindestens 1 mal gemahnt wurde, liegt in der Regel Verzug vor. Sie können diese dann zum Inkasso abgeben. Wenn der Schuldner der Forderung ganz oder teilweise widersprochen hat, z.B. bei einer Reklamation, dürfen Sie den Anspruch leider nur über einen Rechtsanwalt verfolgen. - Die Fallübergabe
Über das Erfassungsformular können Sie ganz einfach Ihre Forderung übergeben. Der Inkassopartner prüft dann noch einmal die Inkassofähigkeit und bestätigt die Annahme, sofern keine Gründe entgegen stehen.
- Bonitätsprüfung und Monitoring
Zur Durchführung eines zielgerichteten Inkassoverfahrens wird für die gesamte Dauer die Bonität des Schuldners überprüft. Dies dient der Festlegung der optimalen Vorgehensweise und der Einschätzung Ihres Kostenrisikos.
- Das erste Inkassoschreiben
In dem ersten Aufforderungsschreiben teilen wir dem Schuldner unsere Mandatierung mit. Wir geben Gelegenheit zum Dialog und stellen die Kosten unserer Tätigkeit zusammen mit Ihrer Forderung in Rechnung. Es erfolgt eine kurze Fristsetzung.
- Die Zahlungsvereinbarung (Voll- oder Ratenzahlung)
Sofern der Schuldner die Gesamtforderung nicht in einem Zug bezahlen kann, kann der Abschluss einer Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung sinnvoll sein. Ihr Inkassopartner prüft, ob Ratenhöhe und Dauer angemessen sind und überwacht die Zahlungseingänge.
- Zwei bis drei Aufforderungsschreiben
Je nach Forderungshöhe werden i.d.R. zwei oder drei Aufforderungsschreiben ausgebracht.
- Telefoninkasso
Die telefonische Verhandlung mit dem Schuldner ist die wichtigste Inkassokomponente. Der Kontakt wird begleitend zu den schriftlichen Aufforderungen hergestellt. Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit können so am besten identifiziert werden. Das Telefongespräch wird i.d.R. durch denselben Ansprechpartner vorgenommen, der auch Sie als Kunden betreut. Das schafft Kontinuität und erhöht die Beratungsqualität.
Alle Leistungen auf einen Blick!
Inkasso
vorgerichtlich
fester Ansprechpartner bei CRIF Bürgel (kein Callcenter)
persönliche Beratung
Bonitätsprüfung und Monitoring bis Verfahrensende
schriftliche Auftragsbestätigung
1 bis 3 schriftliche Aufforderungsschreiben
Einmeldung von berechtigten Inkassomerkmalen in die CRIF Bürgel-Auskunftsdatenbank
telefonische Kontaktversuche und Verhandlung mit Schuldner inbound und outbound
Ratenzahlungsvereinbarung falls sinnvoll und gewünscht
Überwachung von Zahlungsterminen und Erinnerung
Adressermittlung falls erforderlich und gewünscht
Pünktliche Weitergabe von eingezogenen Geldern
Transparente Abrechnungen
INKASSO gerichtlich – so geht es bei Bedarf weiter:
- Entscheidung zur Durchführung des Gerichtlichen Mahnverfahrens
Wird das vorgerichtliche Inkassoverfahren erfolglos durchlaufen, kann die Titulierung der Forderung zur dauerhaften Absicherung sinnvoll sein. Die Entscheidung für das Beantragen des Mahnbescheid, welcher für Sie als Gläubiger mit zusätzlichen (Gerichts-) Kosten verbunden ist, treffen Sie in Abstimmung mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner. - Gerichtliches Mahnverfahren
Sofern ausdrücklich gewünscht, beantragen wir für Sie den Mahn- und Vollstreckungsbescheid im vollelektronischen Verfahren. Nach Vorliegen des vollstreckbaren Titels erhalten Sie Nachricht. Sollte der Schuldner Widerspruch einlegen, muss die Forderung zur Durchführung des Klageverfahrens an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder unsere Vertragsanwälte abgegeben werden. Damit wird unser Auftrag zeitweilig beendigt und kann mit Vorlage des vollstreckbaren Urteils wieder aufgenommen werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahme
Wir ermitteln für Sie die sinnvollste Zwangsvollstreckungsmethode und beauftragen den Gerichtsvollzieher oder lösen Drittschuldnerpfändungen aus.
Alle Leistungen auf einen Blick!
im Anschluss weiterführendes Produkt
Inkasso
gerichtlich
Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahren
Identifizierung von möglichen Drittschuldnern
Beauftragung des Gerichtsvollziehers, oder
Beantragung von Drittschuldnerpfändungen bei Gericht
Beantragung der Abnahme der Vermögenslosigkeit
Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle
Titelüberwachung:
- Übergabe in die Langzeitüberwachung
Sofern die Bedingungen für diesen Service gegeben sind, bieten wir Ihnen bei gerichtlich titulierten Forderungen die Übernahme in die Langzeitüberwachung an. In der Langzeitüberwachung erfolgt die permanente Überprüfung der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Bei Einkommens- oder Vermögensverbesserungen kann vielfach eine Realisierung von Voll- oder Ratenzahlungen erreicht werden, teils sogar noch nach vielen Jahren. Das Kostenrisiko für diesen Service übernehmen wir. Sie lassen uns bei Erfolg durch eine angemessene Provision partizipieren.
Weitere Services:
- Adressermittlung, Nachlassprüfung, Minderjähringenprüfung etc.
Im Laufe des Inkassoverfahrens können weitere Services erforderlich werden. Diese werden von uns für Sie abgerufen. Hierbei können ggf. weitere Kosten entstehen, z.B. für die Abfrage bei einem Einwohnermeldeamt.
Was ist vor der Inkasso-Beauftragung zu beachten?
Wesentliche Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass Ihre Forderungen gegen einen oder mehrere Schuldner überhaupt berechtigt ist. Darüber hinaus muss sich die Forderung bereits im Verzug befinden, d.h. dass der Schuldner von seiner Pflicht zur Zahlung Kenntnis haben muss oder anders gesagt, Sie den Schuldner unmissverständlich aufgefordert haben, die Forderung zu begleichen. Diese Aufforderung erreichen Sie in der Regel durch eine Mahnung.
Haben Sie noch nicht gemahnt? Hier können Sie dies schnell nachholen! Jetzt Mahnen.
Wer kann Inkasso beauftragen?
Grundsätzlich kann jeder Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen, egal ob dieser ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. Inkassounternehmen bearbeiten i.d.R. Forderungen gegen Privatpersonen als auch gegen Unternehmen.
Der Service von Mahnalarm.de bleibt Unternehmen, Freiberuflern und privaten Vermietern vorbehalten.
Was ist Inkasso?
Der Begriff selbst entstammt aus dem Bankwesen und bezeichnet die Einziehung von fälligen Geldforderungen.
Wird dieses für fremde Forderungen als eigenständiges Unternehmensgeschäft betrieben, so handelt es sich um ein s.g. Inkassounternehmen.
Was ist ein Inkassounternehmen?
Inkassounternehmen, Inkassofirma oder auch Inkassobüro ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Rechtsdienstleister, welcher der Einziehung oder Beitreibung von fälligen Forderungen geschäftsmäßig nachgeht. In Deutschland müssen solche Rechtsdienstleister in einem von den Gerichten geführten Register (www.rechtsdienstleistungsregister.de) eingetragen sein. Hauptbedingung für die Eintragung in diesem Verzeichnis ist, dass mindestens eine sogenannte “qualifizierte Person” im Unternehmen tätig ist.
Möchten Sie wissen, ob ein Inkassounternehmen rechtmäßig geführt wird, können Sie dies über das Rechtsdienstleistungsregister prüfen. Ein weiteres Merkmal für seriöse Inkassounternehmen ist eine Mitgliedschaft in größeren Interessenverbänden, wie dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (www.inkasso.de)
Mahnalarm.de ist eine Marke des Inkassounternehmens “Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG” (Lizenzpartner der CRIF Bürgel GmbH). Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG betreibt das Inkassogeschäft seit über 25 Jahren, ist Mitglied im BDIU und beschäftigt drei “qualifizierte Personen”, die im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind.
Was macht ein Inkassounternehmen?
Ziel der Tätigkeit von Inkassounternehmen ist, eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger herbeizuführen, wobei das Inkassounternehmen den Gläubiger vertritt. Ordentlich arbeitenden Betriebe halten die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und respektieren die Belange der Schuldner. Typische Arbeitsweisen und Aufgaben sind z.B.
- Den Schuldner durch postalische, telefonische (selten auch persönliche) Kontakte zur Zahlung zu bewegen.
- Das Aushandeln von Ratenzahlungen, Stundungs- oder Vergleichsvereinbarungen
- Gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide veranlassen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen, z.B. einen Gerichtsvollzieher beauftragen
- Einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögenslosigkeit beantragen
- Das Identifizieren von Vermögenswerten oder Einkünften des Schuldners, welche gepfändet werden können.
- Verhandlungen mit Schuldnerberatungsstellen, Insolvenzverwaltern oder Rechtsanwälten des Schuldners
- Die Dauerüberwachung der Zahlungsfähigkeit über längere Zeiträume hinweg
- Die Ermittlung von Anschriften bei verzogenen Schuldnern
Warum braucht man ein Inkassounternehmen?
Die Gründe für die Zusammenarbeit liegen in der Regel in der Kostenersparnis und der Sachkunde (spezielle Kenntnissen und Fähigkeiten) eines Inkassounternehmens. Gerade größere Unternehmen betreiben dieses Outsourcing, um speziell ausgebildetes Personal einzusparen. Kleine Unternehmen haben in der Regel nicht genug Vorgänge, um dieses Personal vorzuhalten.
Auch psychologisch hat der Einsatz eines Inkassounternehmens Vorteile. Ein Schuldner nimmt häufig die Kommunikation mit dem Inkassobüro wieder auf, nachdem er den Dialog mit dem ursprünglichen Gläubiger vermieden hatte.
Was bedeutet Forderungsmanagement?
Forderungsmanagement hat in einem Unternehmen die Aufgabe Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die Liquidität eines Unternehmens zu sichern. Dabei überwacht das Forderungsmanagement die Entstehung und Verwaltung von kurzfristigen Krediten. Kredit bedeutet in diesem Zusammenhang auch eine Rechnung mit Zahlungsziel. Inkasso ist also ein Teil des Forderungsmanagements und behandelt die überfälligen und zahlungsgestörten Kredite des Gläubigers. In Unternehmen werden auch die Begriffe Kreditmanagement und Debitorenmanagement benutzt, um diese oder angrenzende Tätigkeiten zu beschreiben.
Was kostet Inkasso?
Wurde das Inkassounternehmen wegen der Überfälligkeit der Forderung beauftragt und befindet sich diese in Verzug, so hat der Schuldner die Entstehung dieser Kosten als Verzugskosten (Schadenersatzpflicht) und die Inkassokosten auszugleichen. Die Höhe der Kosten ist in § 4 Abs. 5 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) geregelt. Demnach orientieren sich die Gebühren nach dem gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Zu beachten ist, dass in einem Inkassoverfahren noch weitere Kosten durch die Beanspruchung von Gerichten, Gerichtsvollziehern, Meldebehörden etc. entstehen können.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich ist zunächst der Auftraggeber, also der Gläubiger, der Kostenschuldner der entstehenden Gebühren und Kosten. Soweit der Schuldner die Entstehung dieser Kosten aufgrund seines Zahlungsverzuges zu vertreten hat, werden die Inkassokosten zum Verzugsschaden und deswegen hat der Schuldner diese zusammen mit der Forderung auszugleichen.
In der Regel nehmen Inkassounternehmen nur Aufträge an, in denen das Verschulden des Schuldners nach den Angaben des Gläubigers bereits besteht und nachvollziehbar ist.
Wenn Sie mit Mahnalarm.de* zusammenarbeiten haben Sie keine versteckten Kosten und keinen Mitgliedsbeitrag zu befürchten.
Kundenmeinungen
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