Forderung abtreten

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Forderungen abtreten gehört häufig nicht zum Tagesgeschäft eines Unternehmens. In der Praxis spielt dieser Vorgang jedoch eine wichtige Rolle, etwa zur Verbesserung der Liquidität. Außerdem bringt die Abtretung einer Forderung einige Tücken mit sich und ist mit einem gewissen rechtlichen Aufwand verbunden.

In diesem Artikel gehen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen einer Abtretung Forderung auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein. Wir beschreiben unter anderem, welche Forderungen nicht abgetreten werden dürfen, welche Alternativen es gibt und was der Unterschied zum Factoring durch Factoring-Unternehmen ist.

Was bedeutet „Forderung abtreten“?

Gemäß der Definition im § 398 BGB geht bei einer Abtretung ein schuldrechtlicher Anspruch (Forderung) eines Gläubigers durch Vertrag auf einen neuen Gläubiger über. Die Zustimmung des Schuldners ist dabei nicht erforderlich. Für den Schuldner ändert sich zunächst nichts an seiner Zahlungspflicht – lediglich der Empfänger des Betrags wechselt.

Die Abtretung wird auch Zession genannt. Der ursprüngliche Gläubiger ist der Zedent und der neue Gläubiger der Zessionar. Der Schuldner kann auch als Debitor bezeichnet werden. Die Abtretungserklärung dient als Nachweis für die Übertragung einer Forderung und sollte alle relevanten Informationen wie Höhe der Forderung, Schuldnerdaten, den abgetretenen Rahmen (z.B. Einzel- oder Sammelabtretung) und den Übertragungsgrund enthalten.

Welche Forderungen kann man abtreten?

Damit man eine Forderung abtreten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Forderung muss abtretbar sein.
  2. Der Gläubiger (Zedent) muss ein rechtliches Interesse an der Abtretung haben.
  3. Es muss ein Abtretungsvertrag geschlossen werden.

Typische Beispiele sind offene Rechnungen, die noch nicht beglichen wurden.

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Welche Forderungen sind nicht abtretbar?

Eine Abtretung ist nur dann nicht möglich, wenn sie nach §§ 399, 400 BGB:

  • durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist,
  • der Inhalt der Forderung eine wesentliche Änderung erfahren müsste,
  • es sich um eine unpfändbare Forderung handelt oder
  • ein gesetzliches Verbot besteht.

Ausnahmen nach dem HGB

Das Abtretungsverbot ist nach § 354a Abs. 1 HGB unwirksam, wenn es sich bei Gläubiger und Schuldner um Kaufleute handelt. Der Schuldner kann in dieser Konstellation auch eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts sein.

Zu beachten ist aber, dass in diesen Fällen der Schuldner trotz wirksamer Abtretung und deren Offenlegung schuldbefreiend an den Zedenten leisten kann, sofern er keine Kenntnis von der Abtretung hatte.

Sollte es sich bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut (Bank) handeln und die Ursprungsforderung begründet sich aus einem Darlehensvertrag, bleibt ein Abtretungsverbot bestehen (§ 354a Abs. 2).

Neben- und Vorzugsrechte

Wird eine Forderung im Zuge der Zession an den Zessionar abgetreten, so erhält er gemäß § 401 BGB auch alle Neben- und Vorzugsrechte, die die Forderung mit sich bringt.

Nebenrechte sind unter anderem (Schiffs-)Hypotheken, Pfandrechte oder Bürgschaften. Im Falle einer Zwangsvollstreckung oder des Insolvenzverfahrens kann auch der Zessionar bereits entstandene Vorzugsrechte des Zedenten geltend machen.

Wie wird eine Forderung abgetreten?

Die Abtretung einer Forderung erfolgt mittels eines formlosen Vertrages. Der Zessionar kann vom Zedent gemäß § 403 BGB eine öffentlich beglaubigte Urkunde des Abtretungsvertrages verlangen. Die dafür entstehenden Kosten sind vom Zessionar vorzuschießen und vollständig zu tragen.

In der Praxis sollte klar geregelt werden, wie mit Zahlungen der Kunden umzugehen ist, insbesondere wenn diese den Betrag weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger zahlen – sei es aus Unwissenheit oder fehlender Information.

Folgende Vereinbarungen sollten Sie außerdem treffen

Eine notarielle Abtretung ist nur dann notwendig, wenn der Zessionar in die Vollstreckung der Forderung gehen möchte.

Wird eine Forderungsabtretung über ein ganzes Forderungspaket (mehr als 1 Forderung) geschlossen, sollte die Abtretung auch für einzelne Forderungen verwendbar sein in Bezug auf den Datenschutz, zum Beispiel bei einer Titelumschreibung oder der Vollstreckung.

Es sollte außerdem festgelegt werden, was passiert, wenn ein Schuldner (Debitor) Zahlungen an den ursprünglichen Gläubiger (Zedenten) leistet, je nach Kenntnis oder auch Unkenntnis der Forderungsabtretung.

Wird eine Abtretung im Stillen beschlossen, ergibt sich das Problem, dass der Schuldner im Falle einer Klage diese gegen den Zedenten und nicht den neuen Gläubiger richten wird.

Auch für folgende Probleme sollten im Vertrag Lösungen definiert werden:

  • Die Ursprungsforderung ist nicht berechtigt.
  • Die Forderung war schon vor der Übergabe nicht durchsetzbar.
  • Es fehlen die Nachweise der wirksamen Zustellung von Vollstreckungstiteln.
  • Der Schuldner erhebt Gegenklage.

In der Regel ist es zu empfehlen, sich zu diesem Thema und für die Entwicklung der Verträge einen Anwalt zurate zu ziehen. Dieser kann Ihnen die Regeln, Unterschiede, Definitionen und deren Bedeutung erläutern. Nicht selten haben für diesen Fall Anwälte Muster vorbereitet. Spätestens zum Abschluss eines solchen Vertrages sollten Sie einen anwaltlichen Rat einholen.

Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse und -hindernisse

Erfordernisse:

  • Parteien müssen ggf. wirksam vertreten sein.
  • Minderjährige benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Hindernisse:

  • In den Fällen einer Abtretung von Anweisungen oder Hypotheken bedarf es der Schriftform.
  • Ein Rechtsgeschäft, welches gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder sittenwidrig ist, ist nichtig.

Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes

Der Bestimmtheitsgrundsatz besagt, dass eine Rechtsnorm oder ein Vertrag so eindeutig formuliert werden muss, dass sie von jedermann verstanden und angewendet werden kann.

Der Abtretungsvertrag muss daher so geschrieben werden, dass er keinen Interpretationsspielraum lässt, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Die wichtigsten Informationen, die aus Verträgen unbedingt eindeutig hervorgehen müssen, sind:

  • Zwischen welchen Parteien ist die Forderung entstanden?
    (Wer hat etwas von wem erhalten?)
  • Was ist der Inhalt der Forderung?
  • Woraus ist die Forderung ursprünglich entstanden? (z. B. durch Vertrag)

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Gründe, die für eine Abtretung sprechen

Die Gründe für eine Forderungsabtretung sind aus verschiedenen Sichtweisen zu betrachten.

Gründe aus Sicht des Zedenten

Ein Zedent ist ein Gläubiger, der eine Forderung abtreten möchte. Ihn interessiert dabei die Liquiditätssteigerung im eigenen Unternehmen. Zudem verringert sich das Risiko von Verlusten durch Forderungsausfälle und die eigenen Verwaltungsaufgaben nehmen ab. Des Weiteren ist die Abtretung ein Mittel der Finanzierung. So kann eine abgetretene Forderung beispielsweise als Sicherheit für einen Kredit fungieren.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Zedent seine finanzielle Situation verbessern und somit mehr Flexibilität erreichen kann.

Gründe aus Sicht des Zessionars

Der Zessionar bekommt eine Forderung, bei der noch unklar ist, ob sie Geld einbringen wird oder nicht. Unter Umständen hat er für diese selbst Geld gezahlt. Dabei ergibt sich für ihn die Chance, mehr Geld aus der Forderung herauszuholen, als er gezahlt hat. Häufig haben Zessionare, meist Inkassounternehmen, eine Expertise im Bereich der Vollstreckung von Forderungen und haben damit einen Vorteil gegenüber dem Zedenten.

Welche Formen der Abtretung gibt es?

Die Formen unterscheiden sich nach Art der Ansprüche und Rechte sowie nach Anzahl und Zeitpunkt der Abtretung.

Nach Art der Ansprüche und Rechte

Je nachdem, was innerhalb einer Zession abgetreten wird, kann man die Abtretung nach der Art der Ansprüche und Rechte unterteilen. Die häufigsten Formen sind die:

  • Forderungsabtretung,
  • Abtretung von Urheberrechten,
  • Gesellschaftsanteilen,
  • Patenten,
  • Schadenersatzansprüchen aus dem Schuldrecht oder
  • die Abtretung von anderen Rechten aus einem Vertrag.

Nach Anzahl und Zeitpunkt der Abtretung

Einzelabtretung

Hierbei tritt der Zedent eine einzelne Forderung an den Zessionar ab. Meist ist dabei die abgetretene Forderung selbst eine Sicherheit, um eine bestehende Schuld zu begleichen.

Mantelzession

Anders als bei der Einzelabtretung findet hier eine Übertragung von Forderungspaketen statt. Jedes Paket enthält dabei eine Vielzahl an Forderungen, die an den Zessionar abgetreten werden.

Globalzession

Bei der Globalzession liegt der wesentliche Unterschied darin, dass die Vereinbarung zur Abtretung von Forderungen eines bestimmten Schuldners erfolgt, unabhängig davon, wie viele Forderungen entstehen.

Sicherungsabtretung

Mit einer Sicherungsabtretung tritt ein Schuldner eine Forderung an den Gläubiger ab. Diese Forderung stellt die Sicherheit einer Schuld dar. Der Gläubiger erhält das Recht, diese in Anspruch zu nehmen, wenn die Schuld nicht ausgeglichen wird.

Abtretung zum Inkasso

Diese Form der Abtretung besagt lediglich, dass eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten wird. Das Inkassobüro ist damit der Zessionar.

Was ist der Unterschied zwischen Forderungsabtretung und Factoring?

Achtung: Das Factoring ist eine Unterform der Forderungsabtretung. Die Abtretung wird dann zum Factoring, wenn die Gegenleistung in Form eines Kaufpreises erbracht wird. In diesem Fall ist der Zessionar der Factor.

Abtretung Forderung: die Möglichkeiten des Schuldners

Generell kann sich ein Debitor nicht vor einer Abtretung schützen, außer es besteht ein Abtretungsverbot. Welche Möglichkeiten der Schuldner dennoch hat, ist in den §§ 406 bis 410 BGB niedergeschrieben.

Nimmt der ursprüngliche Gläubiger eine Weiterveräußerung an einen zusätzlichen Dritten vor und leistet der Schuldner an diesen Dritten, kommt es zu einer schuldbefreienden Wirkung, auch wenn die Abtretung an dieser Stelle unwirksam war.

Häufige Fragen zum Thema „Forderung abtreten“

Kann ich als Privatperson Forderungen abtreten?

Ja, auch Privatpersonen können Forderungen abtreten. Voraussetzung ist, dass die Forderung rechtlich abtretbar ist und kein Abtretungsverbot besteht. Die Abtretung erfolgt in der Regel über eine Abtretungsvereinbarung, in der festgelegt wird, wer neuer Gläubiger wird. Typische Beispiele sind private Darlehen, offene Rechnungen oder Rückzahlungsansprüche.

Was bedeutet „Ansprüche abtreten“?

Ansprüche abtreten bedeutet, dass ein bestehender rechtlicher Anspruch – zum Beispiel ein Zahlungsanspruch – von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen wird. Der neue Gläubiger tritt an die Stelle des bisherigen Vertragspartners und kann die Forderung im eigenen Namen geltend machen. Für den Schuldner ändert sich dabei nur, an wen gezahlt werden muss.

Forderung an Inkasso abtreten: Wann darf eine Forderung an Inkasso übergeben werden?

Eine Forderung an Inkasso abtreten darf man, sobald die Forderung fällig und unbezahlt ist. In der Praxis erfolgt dies meist nach mindestens einer erfolglosen Mahnung. Wichtig ist, dass die Forderung berechtigt ist und der Schuldner über die Abtretung informiert wird, damit er Kenntnis vom neuen Gläubiger hat. Unberechtigte oder bestrittene Forderungen dürfen nicht einfach an Inkasso übergeben werden.

Ist bei einer Forderungsabtretung die Zustimmung des Schuldners erforderlich?

Nein, die Zustimmung des Schuldners ist grundsätzlich nicht erforderlich. Nach § 398 BGB kann eine Forderung ohne Einwilligung des Schuldners abgetreten werden. Entscheidend ist lediglich, dass kein vertragliches oder gesetzliches Abtretungsverbot besteht. Der Schuldner muss jedoch über die Abtretung informiert werden, um schuldbefreiend an den richtigen Gläubiger zu zahlen.

Kann man künftige Forderungen abtreten?

Ja, auch künftige Forderungen können abgetreten werden, sofern sie eindeutig bestimmbar sind. Das ist häufig bei Rahmenverträgen oder laufenden Geschäftsbeziehungen der Fall. Die Forderungen müssen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung klar zuordenbar sein, damit die Abtretung rechtlich wirksam ist.

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