Gerichtsvollzieher beauftragen

Aktuelles, Forderungsmanagement, Inkasso

Ihr Kunde schuldet Ihnen Geld. Auch im vorgerichtlichen Mahnverfahren gleicht er die offene Forderung trotz Mahnung nicht aus. Um Ihre Ansprüche zu sichern, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Was nun? 

In diesem Artikel wollen wir Ihnen die passenden Antworten auf Ihre Fragen geben. So klären wir die Frage, wie Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen können, welche Aufgaben ein Gerichtsvollzieher hat, aber auch, wie man Vollstreckungsaufträge stellt. Außerdem erklären wir, welche Kosten entstehen können und wie Ihnen bei der offenen Schuld und der Durchsetzung Ihrer Rechte geholfen werden kann. Alles, was Sie zum Thema Gerichtsvollzieher beauftragen wissen müssen, erfahren Sie hier bei Mahnalarm.

Was ist ein Gerichtsvollzieher?

Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justiz und ein selbstständiges Organ der Zwangsvollstreckung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten tragen sie keine Uniform, sind aber in der Lage, sich auszuweisen. 

Umgangssprachlich wird der Gerichtsvollzieher häufig mit „GV“ oder „GVZ“ abgekürzt. 

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Welche Aufgaben hat ein Gerichtsvollzieher?

Ein Gerichtsvollzieher hat viele verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Dies sind unter anderem: 

  • persönliche Zustellung eines Briefes 
  • Erstellen einer Forderungsaufstellung (Summe aller offenen Forderungen) 
  • (Zwangs-)Räumung einer Wohnung 
  • Versteigerung von Gegenständen 
  • Abnahme der Vermögensauskunft an Eides statt 
  • Drittauskünfte zum Vermögen eines Schuldners beschaffen 
  • Erlass eines Haftbefehls und die Verhaftung 
  • Einträge in das Schuldnerverzeichnis vornehmen 
  • Pfändung von Bargeld oder auch 
  • Pfändung von Wertgegenständen durch das Anbringen von einem Kuckuck 

Als Kuckuck wird das Pfandsiegel eines Gerichtsvollziehers bezeichnet, welches die Beschlagnahmung von Sachen öffentlich dokumentiert. Dies geschieht im Zuge einer Sachpfändung. 

Wichtig ist, dass der Gerichtsvollzieher jede dieser Aufgaben nur durch einen Vollstreckungsantrag des Gläubigers oder dessen Vertreter erledigt. Der Vollstreckungsantrag muss somit immer gestellt werden. 

Wer kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen und wann darf ich einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

Einen Gerichtsvollzieher beauftragen, kann grundsätzlich jeder. Es muss kein Rechtsanwalt, Inkassounternehmen oder ein anderer Dritter die Antragstellung übernehmen. Die Entscheidung, einen Gerichtsvollzieher https://www.mahnalarm.de/inkasso/inkasso-oder-rechtsanwalt-was-ist-besser/zu beauftragen, kann demnach im Grunde jeder treffen. Jedoch ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die jeweilige Anordnung erfüllt sein müssen. 

Was sind die Voraussetzungen für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers?

Im Vergleich zu anderen Verfahren sind für die Zustellung eines Dokuments keine Voraussetzungen zu erfüllen. 

Etwas anspruchsvoller sind die Voraussetzungen für den Gläubiger bei jedem anderen Antrag. Bevor ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann, muss ein Schuldtitel vom Gläubiger beantragt und vom Gericht erlassen werden. Bei einem Vollstreckungsbescheid kann dieser Prozess wenige Wochen dauern. Zieht der Schuldner jedoch einen Rechtsanwalt hinzu und es kommt zu einer Klage, muss erst ein Urteil gefällt werden. Die Vollstreckung einer Forderung durch den Gerichtsvollzieher kann also nur mit einem Vollstreckungsbescheid oder anderem Schuldtitel erfolgen. 

Was sind Schuldtitel?

Ein Schuldtitel hält einen oder mehrere Ansprüche des Gläubigers gegenüber einem Schuldner fest. Ein solcher Titel wird vom zuständigen Gericht erlassen. Wenn man von einem Titel spricht, handelt es sich häufig um Vollstreckungsbescheide oder ein Urteil. 

Noch Fragen zum Thema Vollstreckungstitel?

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Wie wird der Gerichtsvollzieher beauftragt?

Will jemand einen Gerichtsvollzieher beauftragen, muss er in jedem Fall einen Antrag mittels der vorgegebenen Formulare stellen. 

Formulare für die Zwangsvollstreckung

Beim komplexen Prozess der Durchsetzung von Ansprüchen kommt es auch auf das richtige Formular an. 

Das Formular „Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher“ ist zu verwenden, wenn die/der: 

  • Zustellung eines Dokuments 
  • Abnahme der Vermögensauskunft 
  • Erlass und/oder Vollstreckung eines Haftbefehls 
  • Vorpfändung und Taschen- bzw. Kassenpfändung 
  • Einholung von Drittauskünften 

bei einem Gerichtsvollzieher beauftragt werden. 

Extra Formulare gibt es für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder auch für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. 

Ab dem 01.10.2025 sind die neuen Formulare aus der ZVFV 2024 zwingend zu verwenden. 

Zustellung des Auftrages

Eine Zustellung kann entweder postalisch in Papierform oder elektronisch über das Bürger- und Organisationspostfach (eBO) erfolgen. 

Ein Antrag darf direkt an den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Befindet dieser sich jedoch in Krankheit oder Urlaub, kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die Unterlagen an die Verteilungsstelle des zuständigen Amtsgerichts zu schicken. Ein Rechtspfleger in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle leitet dann alles an einen zuständigen Gerichtsvollzieher weiter. Dabei wird der Krankheitsausfall oder die Urlaubsabwesenheit berücksichtigt. 

Die Zuständigkeit liegt bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Schuldner seinen Wohnsitz hat. Grundsätzlich ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu empfehlen, um die richtige Zuständigkeit zu erreichen. 

Was kostet es, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der beauftragten Amtshandlung. Diese Kosten hat in erster Linie der Antragsteller zu zahlen. Der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss für die zu erwartenden Gebühren und Auslagen verlangen. Stellt sich heraus, dass der Schuldner die offenen Forderungen beim Gerichtsvollzieher zahlt, macht dieser seine Kosten direkt beim Schuldner geltend. 

Die Abrechnung der entstandenen Kosten ermittelt der Gerichtsvollzieher auf Grundlage des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) für die Landeskasse. Jede Gebühr erhält eine eigene Nummer, eine Bezeichnung (Gebührentatbestand) und den Geldbetrag. 

Hier ein paar Beispiele für Nummer, Gebührentatbestand und Wert (Stand 2021): 

  • 100 Persönliche Zustellung durch den GV 12,00 EUR 
  • 101 Zustellung als elektronisches Dokument (§ 193 a ZPO) 8,00 €
  • 200 Vorpfändung 19,20 EUR 
  • 205 Sachpfändung 31,20 EUR 
  • 207 Versuch einer gütlichen Einigung der Sache (§ 802 b ZPO) 19,20 EUR 
  • 260 Abnahme der Vermögensauskunft 39,50 EUR 
  • 270 Verhaftung, Nachverhaftung, zwangsweise Vorführung 46,80 EUR 
  • 440 Einholung einer Drittauskunft 15,60 EUR 
  • 604 Nichterledigung (205, 207, 260, 270 und andere) 18,00 EUR 
  • 700-715 Bestimmte Auslagen wie zum Beispiel Erstellung von Dokumenten, Wegegeld, Postentgelte usw. 
  • 716 Pauschale für sonstige bare Auslagen je Auftrag (20 % der zu erhebenden Gebühren) 3,00 EUR bis 10,00 EUR

Stand 01.06.2025
 

Wann kommt die Zwangsvollstreckung zum Einsatz?

Die Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, um das Vermögen eines Schuldners zur Befriedigung von offenen Forderungen zu nutzen. Bevor der Fall einer Zwangsvollstreckung eintritt, erhält der Schuldner in der Regel eine oder mehrere Mahnungen. Zudem muss erst ein Schuldtitel ergehen, bevor ein Gläubiger seine Ansprüche mittels solcher harten Maßnahmen durchsetzen kann.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Gerichtsvollzieher beauftragen“

Sie möchten einen Gerichtsvollzieher in der Nähe beauftragen und haben noch offene Fragen zum Ablauf, den Voraussetzungen oder den Kosten? Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Punkte für Sie – verständlich und kompakt zusammengefasst.

Kann man privat einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

Ja, als Privatperson können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Voraussetzung ist, dass Sie einen vollstreckbaren Titel besitzen, beispielsweise ein gerichtliches Mahnverfahren erfolgreich durchlaufen haben und Ihnen ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Mahnalarm unterstützt Sie auf Wunsch bei der Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, damit die Beauftragung des Gerichtsvollziehers reibungslos erfolgen kann.

Wie lange dauert es, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen?

Die Dauer bis zur Beauftragung eines Gerichtsvollziehers hängt vom jeweiligen Einzelfall und der zuständigen Gerichtsvollzieherstelle ab. In der Regel kann der Antrag innerhalb weniger Tage gestellt werden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei Mahnalarm unterstützen wir Sie dabei, sämtliche Dokumente korrekt und vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Sobald der Antrag übermittelt ist, liegt die weitere Bearbeitung im Ermessen des Gerichtsvollziehers, was in der Regel einige Tage bis wenige Wochen in Anspruch nimmt.

Wer trägt die Kosten für den Gerichtsvollzieher?

Die Kosten für den Einsatz eines Gerichtsvollziehers trägt zunächst die antragstellende Person – also in der Regel Sie als Gläubigerin oder Gläubiger. Diese Auslagen sind jedoch grundsätzlich vom Schuldner zu erstatten. Wenn die Zwangsvollstreckung erfolgreich ist, können die Kosten dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Bei Mahnalarm informieren wir Sie transparent über alle anfallenden Gebühren und stellen sicher, dass Sie Ihre Ansprüche rechtssicher geltend machen können.

Was passiert bei einem Vollstreckungstitel?

Ein Vollstreckungstitel ist die rechtliche Grundlage, mit der ein Gläubiger seine Forderung zwangsweise durchsetzen kann. Dazu zählen zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich. Mit diesem Titel darf der Gläubiger beim Gerichtsvollzieher oder über das Vollstreckungsgericht Maßnahmen beantragen – etwa die Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung.

Für Schuldner bedeutet das: Ab diesem Moment ist die Forderung nicht mehr nur „auf dem Papier“ offen, sondern sie kann aktiv vollstreckt werden.

Wie geht es weiter nach einem Vollstreckungsbescheid?

Wird ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, haben Schuldner zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Erfolgt kein Einspruch, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und erhält die Wirkung eines vollwertigen Urteils. Der Gläubiger kann dann sofort die Zwangsvollstreckung betreiben.
Typische nächste Schritte sind die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht oder der Auftrag an den Gerichtsvollzieher.

Wichtig für Schuldner: Diese kurze Frist entscheidet, ob noch Handlungsspielraum besteht – z. B. durch Ratenzahlung oder Vergleich.

Ist eine Vollstreckung eine Pfändung?

Nicht ganz. Zwangsvollstreckung ist der Oberbegriff für alle staatlichen Maßnahmen, mit denen eine offene Forderung durchgesetzt wird. Die Pfändung ist eine mögliche Form davon – etwa die Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung.
Daneben gibt es weitere Vollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel eine Zwangshypothek auf Immobilien oder die Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung).

Merksatz: Jede Pfändung ist eine Vollstreckung – aber nicht jede Vollstreckung ist automatisch eine Pfändung.

Wie lange hält ein Vollstreckungstitel?

Ein Vollstreckungstitel bleibt 30 Jahre lang gültig. In dieser Zeit kann der Gläubiger jederzeit neue Vollstreckungsmaßnahmen einleiten oder bestehende wiederholen, solange die Forderung nicht beglichen ist. Zusätzlich laufen Zinsen und Kosten während der gesamten Zeit weiter – dadurch kann sich die Schuld erheblich erhöhen. Eine titulierte Forderung „verschwindet“ also nicht von allein, sondern kann den Alltag jahrzehntelang belasten.

Wie lange dauert es vom Vollstreckungsbescheid bis zur Kontopfändung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist – also nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist – kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Gericht zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen. Ist der Beschluss erlassen, geht er direkt an die Bank des Schuldners. Ab diesem Zeitpunkt ist das Konto sofort gesperrt und Zahlungen können blockiert werden.

In der Praxis: Zwischen Vollstreckungsbescheid und Kontopfändung liegen oft nur wenige Wochen.

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