Auskunfteien und Inkassoverfahren: Alles, was Sie wissen müssen

Aktuelles, Inkasso

Wenn Sie eine Anfrage für einen Kredit stellen oder in eine neue Wohnung ziehen, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass Ihre Bank oder Ihr neuer Vermieter eine Bonitätsauskunft bei einer großen Wirtschaftsauskunftei anfordert. In Deutschland gibt es viele verschiedene Auskunfteien, die wichtige Daten über Sie und Ihr Kaufverhalten sammeln. Das dient Unternehmen als Sicherheit und Einschätzung Ihrer zukünftigen Zahlungsbereitschaft. Was Auskunfteien sind und ob diese sofort von einem Inkassoverfahren Auskunft bekommen, das erfahren Sie hier. 

Was sind Auskunfteien?

Im Grunde sind Auskunfteien Unternehmen, die verschiedene Informationen über Personen und Unternehmen sammeln, speichern und auch verarbeiten. Durch die gesammelten und verarbeiteten Informationen können Auskunfteien Auskünfte über die Kreditwürdigkeit, Bonität und Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen und Unternehmen geben. Durch das Erstellen solcher Auskünfte, spielen Auskunfteien eine wichtige Rolle im Finanz- und Kreditwesen, da sie Banken, Kreditgebern und anderen Institutionen dabei helfen, Entscheidungen über Kreditvergabe, Vertragsabschlüsse und weitere Entscheidungen zu treffen. 

Kurz gesagt: Auskunfteien helfen Unternehmen, Banken, Vermietungen und Weiteren bei der Entscheidungsfindung zur Vergabe von Krediten, Verträgen etc. 

Welche Auskunfteien gibt es?

Von allen Auskunfteien, die sich mit der Prüfung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen beschäftigen, hat wohl die Schufa den größten Bekanntheitsgrad. Im Zuge des stark wachsenden Onlinehandels hat aber auch die Bedeutung anderer Auskunfteien zugenommen, die sich professionell mit der Datenspeicherung bonitätsrelevanter Merkmalen von Privatpersonen beschäftigen. Hierzu zählen z.B. CRIF Bürgel, Creditreform Boniversum GmbH und infoscore consumer data GmbH. 

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Vom Online-Shopping bis Handyvertrag – Welche Daten sammeln Auskunfteien über mich?

Auskunfteien erfassen viele verschiedene Daten, die einiges über Sie und vor allem Ihr Kaufverhalten aussagen können. Deshalb sammeln die Schufa Holding AG, Crif Bürgel und Co. persönliche Daten wie: 

  • Name 
  • Alter 
  • Geschlecht 
  • gegenwärtige und frühere Wohnanschriften 

Durch diese Daten sollen Sie als Verbraucher identifiziert werden und Informationen zu Ihrer aktuellen Wohnsituation, wie auch Wohnhistorie zusammengetragen werden. Hierbei ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass sensible Daten wie Ihr Familienstand, Arbeitgeber, Einkommen, Sparguthaben und Wertpapierdepots nicht gespeichert werden. 

Die Hauptgrundlage für Bonitätsprüfungen sind Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten. Besonders Informationen von ausgebliebenen Zahlungen sind hierbei relevant. Außerdem werden Daten aus Mahn- und Inkassoverfahren, sowie öffentlich verfügbare Angaben zu Insolvenzen, eidesstattlichen Versicherungen und Haftbefehlen gesammelt. Die Auskunfteien nutzen dieses Sammelsurium an Daten, um Ihnen sogenannte Score Werte, zum Beispiel den Schufa-Score, zuzuweisen. Dieses Scoring wiederum gibt Auskunft über Ihre Kreditwürdigkeit. 

Wichtig ist hierbei: Auch dann, wenn keine Zahlungsdaten vorliegen, können Auskunfteien Scores berechnen. In diesen Fällen achten die Auskunfteien auf Merkmale wie Alter, Geschlecht, Umzugsfrequenz und Adresshistorie. Dabei gibt es jedoch eine Mindestanzahl an Merkmalen, die bekannt sein müssen, um ein entsprechendes Scoring zu erstellen. Wenn keine Daten zu einer Person vorhanden sind, kann dies ebenfalls an die Kunden der Auskunfteien weitergegeben werden. Das Fehlen von Daten wird jedoch nicht zwingend positiv von Banken, Versicherungen oder Händlern bewertet. Dies kann dazu führen, dass selbst gutverdienende und schuldenfreie Personen fälschlicherweise eine schlechte Zahlungsmoral zugeschrieben bekommen. Das passiert dann, wenn andere Menschen in Ihrem Alter und Wohnumfeld Ihre Rechnungen nicht zahlen und Sie anhand dieser Daten, gewissermaßen gleichgesetzt werden. Auch dann, wenn Sie Ihre Rechnungen stets zahlen. 

Woher bekommen Auskunfteien meine Daten?

Wir haben Ihnen bereits erklärt, dass Auskunfteien große Datenmengen sammeln, um daraus individuelle Scores zu erstellen. Nun fragen Sie sich vielleicht, woher diese Unternehmen ihre Daten beziehen. Das ist schnell erklärt. Viele Auskunfteien beziehen Ihre Daten aus öffentlichen Quellen, wie: 

  • Schuldnerverzeichnisse 
  • Insolvenzmeldungen bzw. Insolvenzverzeichnissen 
  • Bundesanzeiger 
  • weitere öffentliche Register  

Doch Auskunfteien erhalten auch Informationen von Ihren Vertragspartnern. Das können zum einen Telekommunikationsunternehmen, aber auch Einzel- und Versandhändler sowie Energieversorger sein. Obendrein arbeiten einige Auskunfteien mit Inkassobüros, Banken und Kreditkartenorganisationen zusammen und erhalten dort die gewünschten Bonitätsdaten.

Was sagt mein Bonitätsscore über mich aus?

Im Grunde ist Ihr Scoring eine Zusammenfassung Ihrer Kreditwürdigkeit. Ihre Score-Werte spiegeln wider, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie Rechnungen oder Kredite pünktlich und vollumfänglich begleichen. Es gilt: je höher Ihr Score, desto vertrauenswürdiger sind Sie in den Augen von Kreditgebern, Banken, Finanzinstituten etc. 

Dabei werden Sie jedoch nicht individuell bewertet, sondern von den Auskunfteien einer Vergleichsgruppe zugeordnet, die ähnliche Merkmale wie Sie aufweisen. Zum Beispiel: eine pünktliche Zahlungsmoral. Wie genau die jeweiligen Auskunfteien dabei vorgehen, ist nicht bekannt und nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, müssen die Unternehmen ihre Scoring-Vorgehen auch nicht offenlegen. Wie genau Ihre Bewertung also abläuft, kann nicht eindeutig erläutert werden. 

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Darf jeder meine Bonitätsinformationen einsehen?

Kurz gesagt: Nein. Unternehmen dürfen Ihre Bonitätsinformationen nur dann abfragen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein solches berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn es beispielsweise ein finanzielles Ausfallrisiko gibt oder es sich um einen Kreditantrag handelt. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass die anfragenden Parteien Ihr Interesse zwar angeben, jedoch nicht belegen muss.

Falls Sie in die Situation kommen, dass Ihnen ein Vertrag oder ein Kredit verwährt wurde, so haben haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Selbstauskunft zu beantragen. Diese können Sie einfach bei der Auskunftei beantragen, denn diese müssen Ihnen eine Selbstauskunft kostenfrei zur Verfügung stellen. So haben Sie die Möglichkeit, gespeicherte Daten zu überprüfen. Zusätzlich sind Selbstauskünfte bei speziellen Verträgen, wie Mietverträgen, ohnehin an den Vermieter zu übermitteln. 

Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Score-Werte kann Ihnen zusätzlich dabei helfen, eventuelle Fehleinträge rechtzeitig zu erkennen und zu bemängeln.

Was ist ein Inkassoverfahren?

Wenn Sie eine Dienstleistung erbracht haben und Ihre Kunden zahlen nicht, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann ernsthafte Probleme für Ihr Unternehmen bedeuten. Deshalb zügig zu handeln ist wichtig. Hierbei haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihre Kunden selbst zu kontaktieren und zu versuchen, das Problem eigenständig zu beheben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ein Inkassoverfahren einzuleiten. Dabei engagieren Sie ein Inkassounternehmen, welches sich dann die Eintreibung Ihrer offenen Forderung annimmt. Wenn Sie genauere Informationen zu den Themen Inkasso und Inkassoverfahren benötigen, dann werden Sie hier fündig.

Inkassoverfahren und Auskunfteien

Ein Automatismus für die Meldung eines Inkassoverfahrens zu einer Auskunftei besteht grundsätzlich nicht. Allerdings haben die meisten Inkassounternehmen vertragliche Vereinbarungen mit einer oder mehreren Auskunfteien. Die sogenannte Einmeldung eines Inkassoverfahrens ist jedoch zum Schutz von Betroffenen an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt worden oder es liegt ein Schuldtitel nach §794 der Zivilprozessordnung vor. 
  • Die Forderung ist nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner bestritten worden. 
  • Der Betroffene hat die Forderung ausdrücklich anerkannt. 

Treffen diese Bedingungen nicht zu, gilt bei untitulierten Forderungen: 

  1. Wenn eine Rechnungsstellung vorausgeht, muss der Betroffene nach dem Fälligkeitsdatum der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein. Die erste Mahnung muss dabei mindestens vier Wochen vorher erfolgt sein und der Betroffene wird außerdem spätestens bei der ersten Mahnung darüber informiert, dass eine Auskunftei möglicherweise einbezogen wird. Zusätzlich sollte der Betroffene die Forderung nicht bestritten haben. 
  1. Bei Forderungen, die sich aus einem Vertrag ergeben (z.B. Mietvertrag) gilt, dass das zugrundeliegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann. Außerdem muss der Betroffene zuvor über die mögliche Einbeziehung durch eine Auskunftei informiert wurden sein. 

Bevor also ein beauftragtes Inkassounternehmen oder auch ein Rechtsanwalt das Inkassomerkmal an eine Auskunftei einmelden darf, müssen die o.g. Bedingungen erfüllt sein und der Betroffene über die Weitergabe und die Berücksichtigung der Daten durch eine Auskunftei unterrichtet werden.  

Zu beachten ist, dass das Inkassounternehmen durch seine eigenen Zahlungsaufforderungen, welche den Mahnungen durch den Gläubiger gleichstehen, die erforderlichen Bedingungen selber erfüllen kann.

Ein Betroffener hat somit ausreichend Zeit, durch frühzeitiges Zahlen oder frühzeitiges Widersprechen der Forderung die Einmeldung an eine Auskunftei zu verhindern.  

Häufig gestellte Fragen im Überblick:

Was passiert wenn man im Inkasso ist?

Hat man ein laufendes Verfahren bei einem Inkassounternehmen, erfolgt eine Einmeldung bei einer Auskunftei, wie CRIF. Diese Eintragung kann dazu führen, dass Kredite, Verträge oder Abonnemente nicht bewilligt werden. Wurde bereits durch das gerichtliche Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid erwirkt, können Zwangsvollstreckungs- oder Pfändungsmaßnahmen und ggf. Sicherungshypotheken Folgen sein.

Wie schnell bekommt man einen negativen Schufa-Eintrag?

Einen negativen Schufa-Eintrag bekommt man sehr schnell. Sobald sich eine Forderung in einer professionellen Bearbeitung durch einen Rechtsdienstleister befindet, ist mit einer Eintragung eines weichen Negativmerkmals zu rechnen. Harte Negativmerkmale entstehen gegebenenfalls durch Zwangsmaßnahmen.

Kann man erledigte Schufa-Einträge löschen lassen?

Eine sofortige Löschung von Schufa-Einträgen ist nur dann möglich, wenn es sich um eine beglichene Forderung unter 1.000 € handelt oder es dabei um veraltete, unvollständige oder falsche Daten geht. Eine solche Löschung erfolgt erst nach Prüfung der Richtigkeit.

Welche Folgen können Schulden haben?

Es gibt viele mögliche Folgen von Schulden. Offene Forderungen werden in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dies kann dazu führen, dass Kredite, Verträge oder Abonnements nicht bewilligt werden. Werden offene Forderungen nicht bedient, kann es zu Zwangsvollstreckungen und Pfändungsmaßnahmen kommen. Nimmt die Anzahl der Schulden drastisch zu, droht die Überschuldung bis hin zur Insolvenz. Des Weiteren kann es zu starken psychosozialen Folgen wie gemindertes Selbstwertgefühl, Vereinsamung und soziale Abschottung oder Alkoholmissbrauch. Daraus resultieren ernsthafte psychische Leiden und Depressionen.

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

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