Inkassokosten entstehen, wenn der Gläubiger zur Durchsetzung seiner geldlichen Forderung ein registriertes Inkasso-Unternehmen mit dem Einzug der Forderung (offene Rechnung/en) beauftragt.
Dies ist dann erlaubt, wenn sich der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug befindet. Die Inkassokosten werden vom Inkassounternehmen bei dem Schuldner mit der eigentlichen Forderung eingefordert. Es handelt sich dabei um eine Schadenersatzforderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner, welche durch die gerechtfertigte Inanspruchnahme des Inkassounternehmens entsteht. Inkassounternehmen dürfen für Ihre Tätigkeit keine höheren Gebühren (Inkassokosten) beanspruchen als Rechtsanwälte. Die zulässigen Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Mahnen und Mahnungen schreiben mit Mahnalarm löst übrigens keine Inkassokosten aus, denn es handelt sich dabei um eine kaufmännische Mahnung, die Sie als Gläubiger selber erzeugen. Mahnalarm unterstützt Sie lediglich bei der Erstellung Ihrer Mahnung mit unserem Mahntool oder effektiven Mahnung-Vorlagen.
Häufige Frage zum Thema Inkassokosten:
Wie funktioniert das mit dem Inkasso?
Mahnalarm unterstützt Sie in jedem Schritt – von der Mahnung über das Inkasso bis hin zur Zahlung. Mit unserem MahnGenerator ermöglichen wir Ihnen das schnelle und einfache Schreiben einer Mahnung. Im Inkasso-Service erhalten unsere Kunden das Rundum-Sorglos-Paket in der Forderungsbearbeitung. Die Übergabe erfolgt innerhalb weniger Minuten und das ohne Papierkram. Und das Beste ist: Bleiben wir erfolglos, zahlen Sie unsere Kosten nur pauschal (im gerichtlichen Mahnverfahren zzgl. Gerichtskosten). Sie werden in jede Entscheidung mit einbezogen und von unseren Experten umfangreich beraten. Wir tun nichts, was Sie nicht wünschen. Beauftragen Sie uns noch heute, denn Zeit ist Geld!
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Wie hoch sollte ein Vergleichsangebot sein?
Ein Vergleichsangebot signalisiert Ihrem Gegenüber, dass Sie bereit sind, eine Lösung zu finden. Bieten Sie nichts an, was Sie am Ende nicht leisten können. Ausschlaggebend für die Höhe des Vergleichsangeboten können die Anzahl der Schulden und Gläubiger sein. Ein denkbares Vergleichsangebot sollte mindestens zwischen 30 % und 40 % der gesamten offenen Forderung (einschließlich der entstandenen Kosten) liegen. Kommunizieren Sie klar, in welcher Form Sie ein akzeptiertes Vergleichsangebot zahlen werden. Sollte Sie sich nicht an die Vereinbarung halten, ist es üblich, dass der Vergleich durch eine auflösende Bedingung platzt und der gesamte Betrag von Ihnen eingefordert wird.
Wie hoch darf die Inkassogebühr sein?
Die Inkassogebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Generell gilt, dass bei Forderungen über 50,00 EUR ein Gebührensatz von 0,5 bis 1,3 erhoben werden darf. Bei schwierigeren Fällen ist ein Satz zwischen 1,3 und 2,5 erlaubt. Den erhobenen Satz und die Aufschlüsselung aller entstandenen Kosten finden Sie in einer Forderungsaufstellung. Sollte diese Ihrem Schreiben nicht anliegen, dürfen Sie diese beim Inkassounternehmen anfordern.
Was passiert wenn man Inkasso Schulden nicht bezahlt?
Offene Forderungen werden häufig an Auskunfteien, wie CRIF, gemeldet. Dies kann dazu führen, dass Kredite, Verträge oder Abonnements nicht bewilligt werden. Jede Maßnahme, die ein Inkassobüro unternimmt, um die offene Forderung durchzusetzen, verursacht weitere Kosten. Somit steigt die Höhe der offenen Forderungen weiter an. Setzt man sich nicht mit dem Inkassounternehmen zur Abwicklung einer offenen Forderung in Verbindung, kann es zu Zwangsvollstreckungen und Pfändungsmaßnahmen kommen. Nimmt die Anzahl der Schulden drastisch zu, droht eine Überschuldung. Häufig führt dies zu einer Insolvenz.
Was kostet es sich aus der Schufa austragen zu lassen?
Eine Löschung des Eintrags in der Schufa ist kostenlos. Kosten entstehen nur bei der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.