Wenn Ihre Mahnung von Ihrem Zustelldienst mit dem Vermerk „unbekannt“ zurückkommt, sollten Sie aufmerksam werden. Denn Sie laufen Gefahr, dass ggf. sogar Ihre Rechnung nicht angekommen ist.
Prüfen Sie in diesem Fall, ob Sie weitere abweichende Adressen in Ihren Unterlagen haben. Fragen Sie telefonisch bei Ihrem Kunden nach, recherchieren Sie im Internet oder erkundigen Sie sich – falls möglich – vor Ort. Konnten Sie eine neue Adresse in Erfahrung bringen, legen Sie sicherheitshalber Ihrer Mahnung eine Kopie Ihrer ursprünglichen Rechnung bei. Beim Mahnung schreiben mit dem Tool von Mahnalarm werden neue Adressen gespeichert.
Können Sie mit Bordmitteln keine neue Adresse recherchieren, bleibt Ihnen bei Privatpersonen noch die Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Sollten sie regelmäßig auf dieses Problem stoßen, sollten Sie mit einem professionellen Partner für Adressermittlungen zusammenarbeiten. Sprechen Sie uns gerne an. Zudem empfehlen wir Ihnen Ihren Verkaufsprozess, auf die Erhebung der Adressdaten zu kontrollieren oder bei Bestandskunden regelmäßig postalisch kontakt aufzunehmen, um einen Umzug frühzeitig zu erkennen.