Wie funktioniert ein Online-Mahnantrag?

Inkasso, Mahnbescheid, Mahnwesen

Informationen zum Online-Mahnantrag

Der Online-Mahnantrag wird über eine gemeinsame Online-Plattform der Mahngerichte mit dem Link www.online-mahnantrag.de angeboten. Im Grunde beschränkt sich dieses Angebot auf einen geführten Schritt-für-Schritt-Ablauf, bei welchem die notwendigen Eingaben im Online-Formular getätigt werden müssen. Die Übersicht garantiert, dass das Verfahren des Mahnbescheids rechtskräftig formuliert wird. Sollte das Verfahren vor die Justiz kommen, ist dies wichtig.

Der Online-Mahnantrag ist für jene, die keine eigene Software für die Erstellung von automatisierten Mahnverfahren besitzen und ist somit ein elektronischer Service für jeden Gläubiger.

Zu Beginn müssen der Versandweg und die Art der Signatur entschieden werden, der Versand selbst wird nicht von der Plattform übernommen. Daher ist die Bezeichnung „Online“ etwas irreführend, da es sich mehr um eine Ausfüllhilfe handelt.

Mögliche Versandwege sind:

  • Druck auf Papier und Übermittlung auf dem Postweg
  • Download zum Individualversand vom lokalen PC (für beA- und DE-Mailnutzer)
  • Antragstellung unter Nutzung des neuen Personalausweises
  • Versand per Internet, Sie benötigen eine Signaturkomponente

Außer bei der Übermittlung per Post gibt es technische und persönliche Anforderungen und Voraussetzungen, welche selten von einem sporadischen Nutzer erfüllt werden können. Aus dem Grund der Barrierefreiheit ist es für jeden Gläubiger möglich, den Mahnbescheid per Post zu senden. 

Der Prozess der Erfassung beinhaltet folgende Eingabebereiche:

  • Prozessbevollmächtigter
  • Antragsteller
  • Antragsgegner
  • Hauptforderung/Zinsen
  • Auslagen/Nebenforderungen
  • Allgemeine Angaben

Während der Bearbeitung des Online-Mahnantrages sollten Pausen länger als 30 Minuten vermieden werden, da dann alle eingegebenen Daten verloren gehen.

 

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Nach Eingabe aller Daten folgt der Download für den gewählten Versandweg und damit der eigenverantwortliche Versand. Nach Eingang beim zuständigen Mahngericht wird der Antrag elektronisch geprüft. Wenn keine Monierung gegen den Inhalt durch das Gericht besteht, wird der Mahnbescheid per Post an den Schuldner unter Nachweis zugestellt. 

Mit Zustellung beginnt für den Schuldner eine 14-tägige Frist zum Widerspruch gegen den Bescheid. Sollte der Schuldner seine Rechnung begleichen, wurde der Mahnbescheid erfüllt und es ist kein weiteres Verfahren nötig.

Nutzt der Schuldner dies hingegen nicht, können Sie erneut über die Plattform www.online-mahnantrag.de den Vollstreckungsbescheid unter Angabe der Geschäftsnummer bei Gericht beantragen. Mit dem Link „Zu den Folgeanträgen“  können Sie beispielsweise Widerspruch erheben. Erst wenn dieser ergeht, können Sie Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner einleiten. Dies bedeutet dass das Verfahren des Mahnbescheids vor die Justiz geht. Auch bei dem Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner nach Zustellung eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. 

Auf der Startseite müssen Sie eintragen, aus welchem Bundesland sie den Antrag stellen. Benötigen Sie fachliche Hilfe, so können Sie auf der Seite auch den Kontakt für Fragen zum gerichtlichen Mahnverfahren finden. Wählen Sie dort einfach ihren Ansprechpartner. Auf der Seite finden Sie eine Übersicht der einzelnen Punkte, die sie für den Online-Mahnantrag benötigen.

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

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