Inkasso und Schufa sind beides Begriffe, welche Sie sicherlich schon oft gehört haben. Vielleicht ist Ihnen dabei auch schonmal die Frage aufgekommen, ob Schufa und Inkasso eigentlich dasselbe sind. In diesem Mahnalarm Ratgeber erklären wir Ihnen, was Schufa und Inkasso sind und vor allem, was sie jeweils darüber wissen müssen.
Schufa und Inkasso, was ist was?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine der wohl bekanntesten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland. Besonders im Kontext mit Verträgen und Krediten fällt oft der Begriff „Schufa Eintrag„. Bei der Schufa handelt es sich im Grunde um ein Unternehmen, dass Bonitätsinformationen sammelt, um einen Bonitätsscore zu erstellen. Der wiederum gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Dem gegenüber steht das Inkasso. Hierbei handelt es sich um den Prozess des Einziehens von Schulden, die durch offene und unbezahlte Rechnungen entstehen. Hierbei treten Inkassounternehmen auf, deren Aufgabe es ist, offene Forderungen und somit ausstehendes Geld einzutreiben. Also Inkasso zu betreiben.
Die einzigen Gemeinsamkeiten, die Schufa und Inkasso haben, ist der Fakt, dass beide Unternehmen mit Bonitäten und finanziellen Transaktionen von Personen und Unternehmen handhaben. Jedoch, wie bereits beschrieben, in völlig verschiedenen Formen. Während die Schufa als eine der größten Auskunfteien anhand von gesammelten Daten die Bonität ermittelt und somit zur Risikoermittlung dient, sind Inkassounternehmen dazu da, um aktiv offene Forderungen im Auftrag eines Unternehmens oder einer Person einzuziehen.
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Was genau ist ein Schufa-Eintrag und der Schufa Score?
Bei einem Schufa-Eintrag handelt es sich in erster Linie um die gespeicherten Daten, über Ihre finanzielle Vergangenheit. Wenn Sie beispielsweise eine Rechnung nicht zahlen, so wird dies in Form einer Schufa-Eintragung festgehalten. Hierbei kann es sich jedoch um viele verschiedene Informationen handeln. Zum Beispiel Mobilfunkverträge und Ratenzahlungen. Diese Einträge sind prinzipiell nichts Schlechtes und können Ihnen, bei regelmäßiger und pünktlicher Zahlung, zu einer positiven Bonität verhelfen. Jedoch werden, wie bereits beschrieben, auch Zahlungsausfälle und Insolvenzen festgehalten, welche zu einem negativen Schufa-Eintrag führen können
Beim Schufa Score hingegen handelt es sich um eine numerische Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit, basierend auf den zuvor beschriebenen Daten und Schufa Einträgen. Dieser ermittelte Score kann Ihre Bank, Vermietung oder Vertragspartner eine Sicherheit über Ihre Zuverlässigkeit geben und ist so gewissermaßen ein Schutzinstrument. Wenn Sie sich noch mehr Informationen zu Auskunfteien wie der Schufa und Bonitätsdaten wünschen, dann finden Sie diese in unserem umfangreichen Ratgeber, welcher Ihre Fragen beantwortet.
In welcher Beziehung stehen Inkasso und Schufa miteinander?
Erfährt die Schufa eigentlich davon, wenn eine unbezahlte Rechnung über ein Inkassounternehmen eingefordert wird? Diese Frage stellt sich häufig, wenn Post von einem Inkassounternehmen ins Haus flattert. Eine Rechnung zu vergessen oder zu verlegen, kann schließlich jedem einmal passieren. Aber zieht das direkt einen Schufa-Eintrag nach sich?
Wir haben bereits geklärt, dass die Schufa und das Inkasso zwei unterschiedliche Unternehmen sind und nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun haben. Denn während die Aufgabe des Inkassounternehmens darin besteht, eine Zahlung für seinen Kunden einzuziehen, hat die Schufa als Auskunftei die Aufgabe, ihre Kunden vor Forderungsausfällen zu schützen. Das bedeutet auch, dass ein Inkasso Schreiben bzw. Inkassobrief nicht direkt an die Schufa übergehen und so einen oder mehrere negative Schufa-Einträge mit sich bringen.
Ab wann erhalte ich einen Negativeintrag?
Bei der Schufa Holding AG werden alle Eintragungen aus deutschen Schuldnerregistern gespeichert. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Feststellungen durch Gerichtsvollzieher im Zuge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung). Neben diesen harten Negativmerkmalen, zu denen auch laufende Insolvenzverfahren gehören, werden durch die Schufa aber auch sogenannte weiche Merkmale gespeichert. Hierzu können auch Inkassoverfahren gehören. Dies bedeutet, aber nicht zwangsläufig, dass jedes laufende Inkassoverfahren in der Schufa landet.
Dürfen Inkassounternehmen Informationen an die Schufa weiterleiten?
Grundsätzlich ja. Es muss aber sichergestellt sein, dass die zugrunde liegende Forderung auch begründet und rechtmäßig ist. Bestrittene Forderungen dürfen durch das Inkassounternehmen nicht an eine Auskunftei gemeldet werden, auch nicht an die Schufa. Welche genauen Bedingungen erfüllt werden müssen, damit eine Meldung gesetzlich zulässig ist, das erfahren Sie hier.
Selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, muss dies nicht bedeuten, dass ein Inkassoverfahren bei der Schufa landet. Denn nicht jedes Inkassounternehmen hat einen Vertrag mit der Schufa. Inkassounternehmen können Auskunfteien als Vertragspartner haben, was bedeutet, dass die Daten des Inkassounternehmens mit Auskunfteien wie der Schufa geteilt werden. Ist ein solches Vertragsverhältnis nicht vorhanden, werden auch keine Daten zwischen Inkasso und Schufa ausgetauscht. Jedoch sind Sie nicht auf der „sicheren Seite“, nur weil ein Inkassounternehmen keinen Vertrag mit der Schufa hat. Denn es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Meldung an eine oder mehrere andere Auskunfteien übergeben werden. Neben der Schufa gibt es z.B. noch CRIF Bürgel, Boniversum Creditrefrom oder experian.
An welche Auskunftei ein Inkassomerkmal gemeldet wird, hat das Inkassounternehmen dem Schuldner frühzeitig und schriftlich mitzuteilen. In der Regel erfolgt dies mit der ersten Zahlungsaufforderung.
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Welche Konsequenzen haben Schufaeinträge und kann ich diese nach einer gewissen Zeit löschen lassen?
Eintragungen in der Schufa und bei allen Auskunfteien sollten möglichst vermieden werden, denn sie sind je nach gespeichertem Merkmal mit einer schwachen bis starken Einschränkung der Bonitätsbewertung verbunden. Da fast alle Unternehmen Kunden bei einer Auskunftei sind, führen Negativeinträge oft zu Ablehnungen bei Neuverträgen, Bestellungen oder Mietanträgen. So können auch Inkassoverfahren einen Bonitätsscore empfindlich beeinträchtigen.
Inkassounternehmen, die Inkassomerkmale bei der Schufa einmelden, müssen diese bei Bezahlung auch wieder ausmelden. Trotzdem kann ein solches Merkmal im Score nachwirken. Die Bezahlung der Forderung führt also nicht unmittelbar wieder zu einer guten Bonität. Harte Negativmerkmale (Abgabe der Vermögensauskunft etc.) müssen durch die Auskunftei tagesaktuell nach festgelegten Fristen gelöscht werden.
Doch nicht nur bei einem Kredit oder Verträgen kann eine negative Bonität schwere Folgen haben. Auch bei der Eröffnung eines neuen Bankkontos können Sie nach der Prüfung Ihrer Bonität abgelehnt werden. Zusätzlich kann die Belastung von Schulden und den damit einhergehenden Konsequenzen negative Auswirkungen auf Ihre Lebensumstände, soziale Situation und auch Ihr persönliches Wohlbefinden haben. Achten Sie deshalb immer darauf, Ihre offenen Rechnungen im Blick zu haben und melden Sie sich möglichst zeitig bei Ihren Vertragspartnern, um nach anderen Möglichkeiten der Zahlung zu suchen, wenn Sie eine Einmalzahlung nicht (mehr) tätigen können. Einigen Sie sich beispielsweise auf eine Ratenzahlung.
Die Schufa-Selbstauskunft
Trotz aller gesetzlichen Verpflichtungen kann es passieren, dass falsche oder ungerechtfertigte Daten bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei gespeichert sind. Das bedeutet auch, dass Sie einen negativen Schufa-Eintrag kassieren, der Ihre Bonität beeinflusst, ohne, dass Sie etwas getan haben. Deshalb ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern. Beantragen Sie dabei einfach Ihre Selbstauskunft auf den jeweiligen Internetpräsenzen der Auskunfteien. Eine solche Schufa-Auskunft ist in einigen Fällen ohnehin von Ihnen gefordert, zum Beispiel, wenn Sie einen neuen Mietvertrag abschließen möchten. Haben Sie eine Auskunft angefordert und entdecken beim Durchsehen Daten einen Fehler, dann sollten Sie sich unbedingt bei der jeweiligen Auskunftei melden und auf die Löschung des Fehleintrags bestehen.