Inkasso ist das Schufa – oder doch nicht? Inkasso und Schufa sind Begriffe, die viele Menschen oft gleichsetzen. Doch was genau steckt dahinter? Und wie hängen Inkasso und die Schufa wirklich zusammen? In diesem umfassenden Mahnalarm-Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, warum Inkasso nicht gleich Schufa ist – und was Sie zu Themen wie Schufa-Eintrag Inkasso, Bonität und Forderungsmanagement unbedingt wissen sollten.
Inhaltsverzeichnis
Schufa und Inkasso – was ist was?
Im Zusammenhang werden Sie sicherlich schon auf folgende Fragen gestoßen sein: Ist Inkasso gleich Schufa? Oder sogar: Inkasso ist das Schufa? Ist Inkasso schlimm? Unsere Experten von Mahnalarm erklären es Ihnen.
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine der wohl bekanntesten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland. Besonders im Kontext mit Verträgen und Krediten fällt oft der Begriff „Schufa-Eintrag“. Bei der Schufa handelt es sich im Grunde um ein Unternehmen, das Bonitätsinformationen sammelt, um einen Bonitätsscore zu erstellen. Der wiederum gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens.
Dem gegenüber steht das Inkasso. Hierbei handelt es sich um den Prozess des Einziehens von Schulden, die durch offene und unbezahlte Rechnungen entstehen. Oft beauftragen Unternehmen Dritte, um überfällige Rechnungen einzuziehen – dann spricht man von Inkasso.
Die einzigen Gemeinsamkeiten, die Schufa und Inkasso haben, sind, dass beide Unternehmen mit Bonitäten und finanziellen Transaktionen von Personen und Unternehmen umgehen. Jedoch, wie bereits beschrieben, in völlig verschiedenen Formen. Während die Schufa als eine der größten Auskunfteien anhand von gesammelten Daten die Bonität ermittelt und somit zur Risikoermittlung dient, sind Inkassounternehmen dazu da, um aktiv offene Forderungen im Auftrag eines Unternehmens oder einer Person einzuziehen.
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Was genau ist ein Schufa-Eintrag und der Schufa-Score?
Bei einem Schufa-Eintrag handelt es sich in erster Linie um die gespeicherten Daten über Ihre finanzielle Vergangenheit. Wenn Sie beispielsweise eine Rechnung nicht zahlen, so wird dies in Form einer Schufa-Eintragung festgehalten. Hierbei kann es sich jedoch um viele verschiedene Informationen handeln. Zum Beispiel Mobilfunkverträge und Ratenzahlungen. Diese Einträge sind prinzipiell nichts Schlechtes und können Ihnen bei regelmäßiger und pünktlicher Zahlung zu einer positiven Bonität verhelfen. Jedoch werden, wie bereits beschrieben, auch Zahlungsausfälle und Insolvenzen festgehalten, welche zu einem negativen Schufa-Eintrag führen können.
Vor einem Eintrag sind mindestens zwei Mahnungen notwendig – also keine Sorge: Nicht jede vergessene Rechnung führt sofort zu einem Eintrag. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie prüfen möchten, ob Inkasso einen Schufa-Eintrag nach sich zieht.
Beim Schufa–Score hingegen handelt es sich um eine numerische Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit, basierend auf den zuvor beschriebenen Daten und Schufa-Einträgen. Dieser ermittelte Score kann Ihrer Bank, Vermietung oder Ihren Vertragspartnern eine Sicherheit über Ihre Zuverlässigkeit geben und ist so gewissermaßen ein Schutzinstrument. Wenn Sie sich noch mehr Informationen zu Auskunfteien wie der Schufa und Bonitätsdaten wünschen, dann finden Sie diese in unserem umfangreichen Ratgeber, welcher Ihre Fragen beantwortet.
In welcher Beziehung stehen Inkasso/Schufa zueinander?
Erfährt die Schufa eigentlich davon, wenn eine unbezahlte Rechnung über ein Inkassounternehmen eingefordert wird? Diese Frage stellt sich häufig, wenn Post von einem Inkassounternehmen ins Haus flattert. Eine Rechnung zu vergessen oder zu verlegen, kann schließlich jedem einmal passieren. Aber zieht das direkt einen Schufa-Eintrag nach sich? Eine Einmeldung bei der Schufa erfolgt nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn es um den Schutz der Rechte der Verbraucher und den Datenschutz geht.
Wir haben bereits geklärt, dass die Schufa und das Inkasso zwei unterschiedliche Unternehmen sind und nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun haben. Denn während die Aufgabe des Inkassounternehmens darin besteht, eine Zahlung für seinen Kunden einzuziehen, hat die Schufa als Auskunftei die Aufgabe, ihre Kunden vor Forderungsausfällen zu schützen. Das bedeutet auch, dass ein Inkassoschreiben bzw. Inkassobrief nicht direkt an die Schufa übergehen und so einen oder mehrere negative Schufa-Einträge mit sich bringen kann.
Ab wann erhalte ich einen Negativeintrag?
Bei der Schufa Holding AG werden alle Eintragungen aus deutschen Schuldnerregistern gespeichert. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Feststellungen durch Gerichtsvollzieher im Zuge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung). Neben diesen harten Negativmerkmalen, zu denen auch laufende Insolvenzverfahren gehören, werden durch die Schufa aber auch sogenannte weiche Merkmale gespeichert. Hierzu können auch Inkassoverfahren gehören. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass jedes laufende Inkassoverfahren einen Eintrag bei der Schufa mit sich zieht.
Schufa-Eintrag Inkasso: Dürfen Inkassounternehmen Informationen an die Schufa weiterleiten?
Darf Inkasso Schufa abfragen? Grundsätzlich ja. Es muss aber sichergestellt sein, dass die zugrunde liegende Forderung auch begründet und rechtmäßig ist. Bestrittene Forderungen dürfen durch das Inkassounternehmen nicht an eine Auskunftei gemeldet werden, auch nicht an die Schufa. Welche genauen Bedingungen erfüllt werden müssen, damit eine Meldung gesetzlich zulässig ist, das erfahren Sie hier.
Selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, muss dies nicht bedeuten, dass ein Inkassoverfahren bei der Schufa landet. Denn nicht jedes Inkassounternehmen hat einen Vertrag mit der Schufa. Inkassounternehmen können Auskunfteien als Vertragspartner haben, was bedeutet, dass die Daten des Inkassounternehmens mit Auskunfteien wie der Schufa geteilt werden. Ist ein solches Vertragsverhältnis nicht vorhanden, werden auch keine Daten zwischen Inkasso und Schufa ausgetauscht. Jedoch sind Sie nicht auf der „sicheren Seite“, nur weil ein Inkassounternehmen keinen Vertrag mit der Schufa hat. Denn es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Meldung an eine oder mehrere andere Auskunfteien übergeben wird. Neben der Schufa gibt es z. B. noch CRIF Bürgel, Boniversum, Creditreform oder Experian.
An welche Auskunftei ein Inkassomerkmal gemeldet wird, hat das Inkassounternehmen dem Schuldner frühzeitig und schriftlich mitzuteilen. In der Regel erfolgt dies mit der ersten Zahlungsaufforderung.
Welche Konsequenzen hat ein Schufa-Eintrag und kann ich diesen nach einer gewissen Zeit löschen lassen?
Eintragungen in der Schufa und bei allen Auskunfteien sollten möglichst vermieden werden, denn sie sind je nach gespeichertem Merkmal mit einer schwachen bis starken Einschränkung der Bonitätsbewertung verbunden. Dies kann die finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Personen erheblich einschränken. Da fast alle Unternehmen Kunden bei einer Auskunftei sind, führen Negativeinträge oft zu Ablehnungen bei Neuverträgen, Bestellungen oder Mietanträgen. So können auch Inkassoverfahren einen Bonitätsscore empfindlich beeinträchtigen.
Inkassounternehmen, die Inkassomerkmale bei der Schufa einmelden, müssen diese bei Bezahlung auch wieder aus melden. Trotzdem kann ein solches Merkmal im Score nachwirken. Die Bezahlung der Forderung führt also nicht unmittelbar wieder zu einer guten Bonität. Harte Negativmerkmale (Abgabe der Vermögensauskunft etc.) müssen durch die Auskunftei tagesaktuell nach festgelegten Fristen gelöscht werden.
Doch nicht nur bei einem Kredit oder Verträgen kann eine negative Bonität schwere Folgen haben. Auch bei der Eröffnung eines neuen Bankkontos können Sie nach der Prüfung Ihrer Bonität abgelehnt werden. Zusätzlich können die Belastung durch Schulden und die damit einhergehenden Konsequenzen negative Auswirkungen auf Ihre Lebensumstände, Ihre soziale Situation und auch Ihr persönliches Wohlbefinden haben. Achten Sie deshalb immer darauf, Ihre offenen Rechnungen im Blick zu haben, und melden Sie sich möglichst zeitig bei Ihren Vertragspartnern, um nach anderen Möglichkeiten der Zahlung zu suchen, wenn Sie eine Einmalzahlung nicht (mehr) tätigen können. Einigen Sie sich beispielsweise auf eine Ratenzahlung.
Die Schufa-Selbstauskunft
Trotz aller gesetzlichen Verpflichtungen kann es passieren, dass falsche oder ungerechtfertigte Daten bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei gespeichert sind. Das bedeutet auch, dass Sie einen negativen Schufa-Eintrag kassieren, der Ihre Bonität beeinflusst, ohne dass Sie etwas getan haben. Deshalb ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern. Beantragen Sie dabei einfach Ihre Selbstauskunft auf den jeweiligen Internetpräsenzen der Auskunfteien. Eine solche Schufa-Auskunft ist in einigen Fällen ohnehin von Ihnen gefordert, zum Beispiel, wenn Sie einen neuen Mietvertrag abschließen möchten. Haben Sie eine Auskunft angefordert und entdecken beim Durchsehen der Daten einen Fehler, dann sollten Sie sich unbedingt bei der jeweiligen Auskunftei melden und auf die Löschung des Fehleintrags bestehen.
Mahnalarm: Immer für Sie da!
Sie haben weitere Fragen zum Thema Schufa-Eintrag und Inkasso oder sind an einem ganz anderen Thema wie Mahnungen oder Forderungsmanagement interessiert? Dann sind Sie bei uns genau richtig. In unseren zahlreichen und umfänglichen Ratgebern finden Sie die Antwort auf alle Ihre Fragen. Darin erfahren Sie unter anderem:
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Wie Sie als Unternehmen Dritte beauftragen, um überfällige Rechnungen für Sie einzuziehen
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Wie Sie unseriöse Inkassounternehmen erkennen
Sie haben Interesse an unseren innovativen Tools, wie dem Mahnalarm MahnGenerator oder wünschen sich eine persönliche Beratung? Dann melden Sie sich gern per E-Mail bei uns. Wir antworten Ihnen in Kürze.
FAQ zum Thema „Inkasso Schufa“
Viele Schuldner machen sich Sorgen um ihren SCHUFA-Eintrag. Vor allem dann, wenn Inkassobüros im Spiel sind, tauchen Fragen auf: Wie lange bleibt ein Eintrag bestehen? Wer darf ihn löschen? Und was hat es mit dem SCHUFA-Score auf sich? Hier die wichtigsten Antworten rund um Inkasso und SCHUFA.
Wie lange steht Inkasso in der SCHUFA?
Ein Inkassoeintrag bleibt in der SCHUFA in der Regel drei Jahre nach Erledigung der Forderung gespeichert. „Erledigung“ bedeutet, dass die Schuld bezahlt oder anderweitig geregelt wurde. Während dieser Zeit kann der Eintrag Ihre Bonität deutlich belasten. Erst nach Ablauf der Frist wird der Eintrag automatisch gelöscht. Solange allerdings die Forderung offen oder unklar ist, bleibt sie im Datensatz bestehen.
Kann Inkasso die SCHUFA löschen?
Oft glauben Schuldner, das Inkassobüro könne den Eintrag einfach entfernen – doch das ist ein Irrtum. Nur die SCHUFA selbst kann Daten löschen. Das Inkassounternehmen kann höchstens melden, dass die Forderung erledigt ist. Ab diesem Zeitpunkt läuft die übliche Löschfrist. Anders ist es, wenn die Forderung von Anfang an unberechtigt war. In diesem Fall haben Sie das Recht, eine sofortige Löschung zu verlangen. Wenden Sie sich dafür direkt an die SCHUFA – notfalls auch über die Datenschutzaufsicht.
Darf Inkasso mit SCHUFA drohen?
Hier ist Vorsicht geboten. Ein Inkassobüro darf auf die Möglichkeit eines SCHUFA-Eintrags hinweisen, wenn die Forderung wirklich besteht.
- Ein Eintrag ist nur zulässig, wenn die Forderung berechtigt, fällig und unbestritten ist.
- Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine unrechtmäßige Drohung.
Fühlen Sie sich durch Drohungen unter Druck gesetzt, sollten Sie sofort schriftlich widersprechen und Nachweise anfordern. Sie sind nicht verpflichtet, auf jede Drohung einzugehen.
Was zerstört den SCHUFA-Score?
Der SCHUFA-Score verschlechtert sich besonders durch:
- nicht bezahlte Rechnungen,
- Inkassoverfahren,
- Mahn- und Vollstreckungsbescheide,
- oder nicht zurückgezahlte Kredite.
Aber auch viele parallele Kreditanfragen oder Ratenkäufe können das Bild verschlechtern – selbst wenn Sie pünktlich zahlen. Ein schwacher Score kann bedeuten, dass Banken, Vermieter oder Händler Ihnen keine Verträge anbieten.
Kurz gesagt: Zahlungsverzüge und offene Forderungen sind Gift für den Score. SCHUFA-Score?
Ist ein SCHUFA-Score von 100 % möglich?
Nein. Ein SCHUFA-Score von 100 % ist nicht erreichbar. Selbst bei optimalem Zahlungsverhalten liegt der höchste mögliche Wert bei über 97 %, denn die SCHUFA berücksichtigt immer ein gewisses Restrisiko und vergibt daher keine perfekte Bewertung. Ein Score im Bereich von 95 bis 97 % gilt jedoch bereits als hervorragend.
