Mittels einer Rechnungssoftware erkennt ein Unternehmer im besten Fall auf den ersten Blick, ob ein Kunde seine Rechnung bezahlt hat oder nicht. Der nächste Schritt liegt im Schreiben einer Mahnung.
Häufig stellt man sich nun die Frage: Kann ich als Privatperson eine Mahnung schreiben? Die Antwort lautet: Ja. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Mahnung schreiben als Privatperson, was Sie dabei beachten müssen und welche rechtlichen Besonderheiten für Verbraucher gelten.
Besonderheiten im Mahnwesen für Privatpersonen
Eine Mahnung schreiben (Privatperson) bedeutet, dass Sie den säumigen Zahler über sein Versäumnis informieren. Gleichzeitig handelt es sich um eine Aufforderung zum Begleichen der Schuld.
Egal ob Mahnung durch eine Privatperson oder ein Unternehmen – die wesentlichen Inhalte bleiben gleich:
- Absender (Gläubiger),
- Empfänger (Schuldner),
- Beschreibung der Forderung mit Bezug zu einer Rechnung oder einem Vertrag,
- Zahlungsverzug aufzeigen,
- Art und Weise der Leistung, Kontodaten und Verwendungszweck,
- eine klare Aufforderung zum Ausgleich.
Ist der Schuldner ein Unternehmen, reichen diese Angaben vollkommen aus. Doch was ist, wenn die Mahnung an eine Privatperson gerichtet ist?
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Was ist das Besondere daran, wenn Sie eine Mahnung schreiben als Privatperson?
Der Gesetzgeber stellt Verbraucher unter einen besonderen Schutz – das betrifft auch das Mahnschreiben. Dies äußert sich auch im Mahnwesen. Darauf sollten Sie sich einstellen.
Bei Verbrauchern tritt Verzug erst ein, wenn darauf in der Mahnung mit Fristsetzung konkret hingewiesen wird. Diese „Belehrung“ ist nur dann überflüssig, wenn dieser Hinweis bereits auf der Rechnung vermerkt ist. Das ist in der Praxis jedoch selten der Fall – und oft auch aus Gründen der Kundenfreundlichkeit nicht gewünscht.
Daher kommt man bei Verbrauchern als Kunden um eine schriftliche Mahnung als Privatperson nicht herum.
Das heißt: Haben Sie in dem Vertrag oder der Rechnung keine Belehrung, was das Ablaufen der Zahlungsfrist für den Verbraucher bedeutet, sollten Sie dies bestenfalls in der ersten Mahnung nachholen. Spätestens im letzten Mahnschreiben im Mahnverfahren sollte dieser Hinweis enthalten sein. Denn ist ein Kunde nicht in Verzug, hat er auch keine Kosten der Forderungsbearbeitung zu tragen.
Mahnung schreiben Privatperson: Was ist mit Mahngebühren?
Ein weiterer Unterschied besteht in der Höhe der Mahnkosten, insbesondere bei Verbrauchern. Mehr dazu finden Sie im Beitrag Wie hoch darf die Mahngebühr sein?
Auch unser Video Wie setze ich meinen Kunden in Zahlungsverzug? bietet hierzu nützliche Informationen.
Wie darf eine Mahnung als Privatperson versandt werden?
Die Möglichkeiten zum Versenden der Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung (Privatperson) sind für jeden Schuldner gleich. Eine E-Mail oder ein Schreiben per Post sind sowohl für das Versenden von Rechnungen oder Mahnungen als auch für die Antworten des Schuldners mögliche Kommunikationswege.
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