Es ist dringend zu empfehlen, die Forderung nicht älter werden zu lassen als maximal 90 Tage, wenn Sie weitere Maßnahmen einleiten. Nach fruchtloser letzter Mahnung sollten Sie daher nicht mehr zögern.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Eine (allerletzte) Mahnung schreiben mit Mahnalarm und den „Zahlungsbeschleuniger einsetzen“. Was macht der Zahlungsbeschleuniger?
- Ein seriöses Inkassounternehmen auswählen und die Forderung einziehen lassen.
Siehe: Wie finde ich ein seriöses Inkassounternehmen? - Einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen
- Selber das gerichtliche Mahnverfahren beantragen und die Zwangsvollstreckung betreiben
Bedenken Sie, dass Sie mit den Gerichtskosten in Vorkasse gehen müssen. Außerdem sollten Sie sich im Zwangsvollstreckungsrecht einigermaßen auskennen. - Die Forderung ausbuchen. Nicht wundern, das ist wirklich ernst gemeint. Denn gerade bei kleinen Forderungen und schlechter Bonität des Schuldners ist es möglich, dass schlechte Erfolgsaussichten die Kosten einer weiteren Verfolgung nicht rechtfertigen. Mahnalarm kann Sie mit einer „Bonitätsauskunft als Einzelauskunft“ bei Ihrer Entscheidung unterstützten. Weitere Informationen finden Sie unter: Wo kann ich günstig Bonitätsauskünfte beziehen?
https://youtu.be/2qfce8QjdCk
In diesem Video erfahren Sie, wie genau der Zahlungsbeschleuniger funktioniert! Zeigen Sie Ihrem Kunden, dass Sie die Klaviatur des Forderungsmanagement beherrschen und Ihre Optionen genau kennen.