Wenn Sie eine Leistung erbracht haben und Ihr Kunde daraufhin seine Rechnung nicht zahlt, ist das nicht nur frustrierend, sondern kann für Ihr Unternehmen finanzielle Folgen haben. Daher empfiehlt es sich stets, bei offenen Rechnungen eine Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung zu versenden, gefolgt von einer zweiten und im schlimmsten Fall dritten Mahnung. Warum diese Mahnung die letzte sein sollte und welche Möglichkeiten Sie danach haben, das erfahren Sie hier bei Mahnalarm!
Erste, zweite, dritte Mahnung – was bringt das?
Gesetzlich gibt es keine Vorschriften, die festlegen, wie viele Mahnungen Sie versenden müssen, bevor Sie weitere Schritte einleiten können. Wichtig ist nur, dass Sie Ihrem Schuldner mindestens eine Mahnung zukommen lassen.
Eine solche erste Mahnung wird auch oftmals Zahlungserinnerung bezeichnet. Denn bei einer ersten Mahnung wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Kunde die offene Rechnung und das Zahlen dieser lediglich vergessen hat. Dies ist natürlich rein menschlich, weshalb Sie Ihren Kunden in erster Linie keine böse Absicht unterstellen sollten. Die Begrifflichkeit der Zahlungserinnerung klingt dabei eben wesentlich freundlicher als Mahnung und hilft bestenfalls dabei, Ihre Kundenbeziehungen zu schützen.
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Des Weiteren ist es der Zweck einer ersten Mahnung, Ihren Kunden in Verzug zu setzen. Dies ist dann besonders wichtig, wenn Sie in Ihrer ursprünglichen Rechnung keine Zahlungsfrist bzw. Zahlungsziel festgehalten haben.
Mit dem Erhalt der ersten Zahlungserinnerung befindet sich Ihr Schuldner in Zahlungsverzug und es besteht der Anspruch auf Schadenersatz sowie eine Zahlungspflicht des Schuldners. Demnach benötigen Sie theoretisch nur eine einzige Mahnung, um Ihren säumigen Kunden in Zahlungsverzug zu setzen und weitere rechtliche Schritte einleiten zu können. Das Schreiben einer zweiten und dritten Mahnung ist somit eher eine Gepflogenheit als eine rechtliche Notwendigkeit.
Während also eine Zahlungserinnerung noch freundlich formuliert sein sollte, können die zweite und dritte Mahnung wesentlich bestimmter formuliert sein. Sowohl die zweite als auch die dritte Mahnung sollten demnach eine Dringlichkeit aufweisen und die jeweilige Forderung klar benennen.
Warum sollte es sich bei der dritten auch um die letzte Mahnung handeln?
Warum es sich bei der dritten Mahnung auch um die letzte Mahnung handeln sollte, ist hierbei schnell erklärt. Mit einer ersten Zahlungserinnerung lassen Sie Ihrem Kunden eine nette Erinnerung mit einer freundlichen Forderung auf Zahlung der Rechnung zukommen. In der zweiten Mahnung werden Sie dann bestimmter, nennen Ihrem Kunden Ihre Forderungen und räumen ihm erneut Zeit ein, eine offene Rechnung zu begleichen. Eine letzte Mahnung räumt Ihrem Kunden ein weiteres Mal Zeit ein, seine Rechnung zu begleichen, gibt jedoch gleichzeitig bekannt, dass bei Nichtzahlung rechtliche Schritte eingeleitet werden. Der Prozess des Mahnungen-Schreibens, Versendens und Zustellens ist für Sie mitunter zeit- und kostenintensiv. Durch das mehrmalige Nichtzahlen versichert der Schuldner obendrein, dass kein Interesse an einer Zahlung besteht. Somit sollte die dritte Mahnung das Ende Ihrer Geduld bekunden.
Weiterhin ist es dringend zu empfehlen, Ihre Forderung nicht älter als maximal 90 Tage werden zu lassen. Nach fruchtloser letzter Mahnung ohne Zahlungseingang sollten Sie daher nicht mehr zögern.
Wie schreibe ich eine Mahnung?
Das Mahnwesen ist ein kompliziertes Unterfangen und nicht jedes Unternehmen hat die Kapazitäten, Mahnungen zu schreiben, diese zu versenden und dabei gleichzeitig auf alle Fristen zu achten. Das Einarbeiten in das Mahnwesen und dessen Strukturen kann durchaus dauern. Wir wissen jedoch, dass Sie diese Zeit mitunter nicht haben. Wir helfen Ihnen eine wirksame Mahnung schreiben.
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Des Weiteren bieten wir Ihnen die Funktionen unseres Mahnalarm MahnGenerators an. Dieser erstellt für Sie schnell und einfach Mahnschreiben in unterschiedlichen Mahnstufen. Dazu haben Sie die Möglichkeit, aus verschiedenen Vorlagen mit diversen Formulierungen auszuwählen und so eine wirksame Mahnung zu verfassen. Weiterhin kümmern wir uns auch gern um den Versand sowie die Fristüberwachung Ihrer Mahnungen. So können Sie sich vollends auf Ihre Kernkompetenzen fokussieren, während wir uns auf unsere Kompetenzen, dem Mahnwesen, konzentrieren. Mehr Informationen zu unserem MahnGenerator.
Die letzte Mahnung wurde versandt, was nun?
Wenn auch nach Ihrer letzten Mahnung kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, sollten Sie dringend mit der Einleitung weiterer Schritte beginnen. Denn spätestens jetzt können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kunde entweder zahlungsunfähig ist oder schlichtweg nicht willig ist, die Forderungen zu begleichen. Um dennoch an Ihr Geld zu kommen, können Sie verschiedene Möglichkeiten in Anspruch nehmen!
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Schuldner persönlich kontaktieren
Es mag vielleicht banal erscheinen, jedoch kann ein Kontaktversuch per Telefon hilfreich sein, Ihre Zahlungen doch noch zu erhalten. In einem persönlichen Gespräch können Sie dabei dem Schuldner die Möglichkeit lassen, die Gründe des Verzuges zu benennen und die eigene Lage zu erläutern. Weiterhin können Sie selbst Ihrem Schuldner die Aufforderung erneut mündlich und persönlich übertragen, was eine große Wirkung haben kann. Zusätzlich besteht die Option, einen Kompromiss zu finden, beispielsweise einen Teilbetrag zu erlassen. Dies ist jedoch rein optional. Wie Telefoninkasso aussehen kann, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Inkassounternehmen
Eine Möglichkeit, die Sie wahrnehmen können, ist ein Inkassounternehmen mit dem Einziehen Ihrer Forderungen zu beauftragen. Dabei sollten Sie selbstverständlich darauf achten, dass Sie ein vertrauenswürdiges und zuverlässiges Unternehmen beauftragen. Dies kann unter Umständen schwer ersichtlich sein, weshalb wir Ihnen gern mit einem entsprechenden Ratgeber weiterhelfen. Erfahren Sie hier, wie Sie ein seriöses Inkassounternehmen finden!
Rechtsanwalt
Neben der Beauftragung eines Inkassounternehmens kommt selbstverständlich auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts infrage. Wenn Sie als Gläubiger einen Anwalt oder Anwälte zu Rat ziehen, haben Sie den Vorteil, dass Sie sich auf die Kompetenz und Expertise dieser verlassen können. Bedenken Sie hierbei jedoch, dass Sie in Vorkasse gehen müssen und die Anwaltskosten vorerst selbst tragen müssen.
Gerichtliche Mahnverfahren
Neben den bereits genannten Optionen haben Sie zusätzlich die Möglichkeit selbst ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dazu müssen Sie vorerst einen Mahnbescheid beantragen. Dies kann auch online geschehen, über die digitalen Präsenzen der Mahngerichte: www.online-mahnantrag.de. Daraufhin wird dem Schuldner der Mahnbescheid per Post übermittelt, woraufhin dieser zwei Wochen Zeit hat in Ihrer Forderung nachzukommen und die Zahlung zu tätigen, oder jedoch Einspruch einzulegen.
Geschieht nichts, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Reagiert der Schuldner auch auf diesen nicht, kommt es im Ernstfall zu einer Pfändung.
Wichtiger Hinweis: Auch hierbei müssen Sie mit den anfallenden Kosten in Vorleistung gehen.
Forderung ausbuchen
Nicht immer ist der Aufwand eines Mahnverfahrens, dem Beauftragen von Anwälten oder einem Inkassobüro sinnig. Natürlich ist es verständlich, dass es Ihr oberstes Ziel ist, die Begleichung Ihrer Forderungen herbeizuführen. Doch vor allem, wenn es sich um kleine Forderung, also einen geringen Geldbetrag handelt, ist es mitunter am besten, die Forderung fallen zu lassen. Besonders wenn der Schuldner ohnehin eine schlechte Bonität sowie Liquidität besitzt, können die Erfolgschancen mitunter sehr schlecht sein und die Kosten einer weiteren Verfolgung den eigentlichen Streitwert bei weitem übersteigen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, können wir Ihnen dabei helfen, eine Bonitätsauskunft zu beziehen.
Mahnalarm Zahlungsbeschleuniger
Wir unterstützen Sie nicht nur bei dem Schreiben Ihrer Mahnungen, sondern helfen Ihnen auch mit unserem Zahlungsbeschleuniger weiter. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Aufkleber, welchen wir an einer prominenten Stelle Ihrer Mahnung platzieren. Dazu arbeiten wir mit CRIF Bürgel zusammen, einer der größten Wirtschaftsauskunfteien Deutschlands. Der Hinweistext des Siegels informiert Ihren Kunden darüber, dass Sie bei weiterer Nichtzahlung die Einschaltung des CRIF Bürgel Forderungsmanagements in Erwägung ziehen.
Die Funktion des Zahlungsbeschleunigers auf einen Blick
In diesem Video erfahren Sie, wie genau der Zahlungsbeschleuniger funktioniert! Zeigen Sie Ihrem Kunden, dass Sie die Klaviatur des Forderungsmanagement beherrschen und Ihre Optionen genau kennen.
Gut beraten mit Mahnalarm!
Sie haben weitere Fragen zu dem Thema letzte Mahnung und deren Folgen? Dann melden Sie sich gern bei uns. Wir versuchen auf all Ihre Fragen die passenden Antworten zu finden. Auch in den Bereichen gerichtliches Mahnverfahren, Verzugszinsen und weiteren Vorgehen helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie und an oder durchstöbern Sie unsere umfangreiche Webseite. Gemeinsam finden wir Lösungen für Ihre Anliegen.