Den Erlass eines Mahnbescheides kann man entweder in Papierform über ein entsprechendes Formular (im Schreibwarenhandel erhältlich) oder online über die Internetpräsenz der Mahngerichte unter www.online-mahnantrag.de stellen.
Wenn Sie sich an einen Rechtsdienstleister wenden, z.B. ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt, übernimmt dieser die Beantragung für Sie.
Interessant: Ihre eigenen Bearbeitungskosten, z.B. die Personalkosten, im Zuge der Beantragung dürfen Sie gerichtlich nicht als Schadenersatz geltend machen. Beauftragen Sie hingegen einen Rechtsdienstleister, sind die Kosten vom säumigen Kunden erstattungspflichtig.