Mahnung Vorlage und Muster – so mahnen Sie richtig

Muster für Mahnschreiben: Erfolgreiches Mahnen mit unseren Mahnungsvorlagen

Das Suchen und Finden von passenden Muster-Mahnschreiben oder einer anderen passenden Vorlage für Mahnungen kann sich als lästiges und durchaus langwieriges Unterfangen herausstellen. Dabei wollen Sie als Unternehmer besonders bei einer Zahlungsaufforderung bzw. einer Mahnung seriös in Erscheinung treten. Daher sollte das Schreiben einer Mahnung mit der richtigen Mahnvorlage erfolgen. Rechtsgrundlagen für außergerichtliche Mahnungen durch Unternehmen, Selbständige und Freiberufler gegenüber ihren Kunden sind in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Mit dem außergerichtlichen Mahnwesen soll die Zahlung einer überfälligen Forderung durch den Kunden erreicht werden, um eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Auf dieser Seite finden Sie Muster für Mahnschreiben, die Sie kostenlos herunterladen und verwenden können, für Mahnschreiben aller Stufen.

 

Offene Rechnungen gehören zum Alltag vieler Unternehmen, Selbständiger und Freiberufler. Doch eine Mahnung zu schreiben, ist oft heikler, als es auf den ersten Blick wirkt: Sie muss rechtlich korrekt, eindeutig und gleichzeitig professionell formuliert sein. Genau dabei unterstützen wir Sie bei Mahnalarm. Auf dieser Seite finden Sie rechtssichere Muster und Vorlagen für Mahnschreiben, die Sie kostenlos herunterladen, individuell anpassen und direkt nutzen können. Damit kommen Sie schneller und seriös an Ihr Geld – ohne unnötigen Aufwand.

Schneller an Ihr Geld kommen, denn wir machen aus Mahnungen Zahlungen.

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Die grundlegenden Mahnschritte und Mahnstufen

Wenn Sie als Gläubiger Ihre Leistung oder Lieferung ordnungsgemäß erbracht und eine forderungsbegründende Rechnung erstellt haben, können Sie nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist als Antragsteller mit dem Mahnwesen starten und ggf. Mahngebühren fordern. Erfahren Sie hier alles über solche Gebühren und Kosten.

In Deutschland ist ein außergerichtliches Mahnwesen in drei Mahnstufen üblich. Mehr als 3 Mahnschreiben sind in der Regel nicht sinnvoll.

Ein Mahnschreiben sollte dabei folgende Angaben enthalten, damit die Mahnung der offenen Rechnung durch den säumigen Kunden eindeutig zugeordnet werden kann.

  • Datum der Rechnung
  • Nummer der Rechnung
  • offener Gesamtbetrag in Euro
  • Mahnfrist
  • ggf. Leistungs- oder Lieferzeitpunkt

Die Mahnschreiben sind an keine zwingende Form gebunden, müssen dem Schuldner jedoch ersichtlich machen, welche ausstehenden Leistungen/Lieferungen angemahnt werden.

Es ist für Ihre Seriosität wichtig, den Antrag und den Mahnbescheid schnellstmöglich einzuleiten.

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Mehr Informationen

Professionell eine Mahnung zu schreiben und ein Mahnwesen aufzubauen sind zwar keine Raketenwissenschaften, aber ein paar Grundlagen sollte man dennoch beachten. In diesem Video beschreiben wir die 5 Basics für erfolgreiches Mahnen in kompakter Form. Außerdem gibt es zahlreiche Tipps, die leicht umsetzbar sind. Wer mehr wissen möchte, ist herzlich auf den Ratgeberseiten willkommen.

1. Mahnung schreiben: Muster

Das erste Mahnschreiben kann sowohl als „1. Mahnung“ oder „Zahlungserinnerung“ betitelt werden, je nachdem, ob man schon bestimmt oder erstmal vorsichtig mahnen möchte. Sollten Sie besonders sicher gehen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, das Mahnschreiben als „Erste Mahnung – Zahlungserinnerung“ zu titulieren. So treffen Sie den ernsten Ton und bleiben dennoch nett, was die Beziehung zu Kunden, die das erste Mal im Zahlungsverzug sind, schonen kann.

Das erste Mahnschreiben sollte unmittelbar erfolgen, wenn festgestellt wird, dass Rechnungen nach Fälligkeit nicht gezahlt wurden.

Wie bei allen Mahnungen oder Zahlungserinnerungen ist es wichtig, die passende Formulierung zu wählen, um so den Kunden bzw. Schuldnern die Ernsthaftigkeit zu verdeutlichen. Dementsprechend ein wichtiger Hinweis: Bringen Sie eindeutig zum Ausdruck, dass Sie die geschuldete Zahlung verlangen!

Dadurch wird sichergestellt, dass Sie den Schuldner durch dieses Mahnschreiben in Verzug setzen. Folgen dieses Mahnschreibens müssen (noch) nicht angedroht werden. Anschließend finden Sie Muster für Mahnschreiben für eine erste Mahnung als PDF- und Word-Datei.

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Vorlage für die zweite Mahnung/Zahlungsaufforderung

Hat Ihr Schuldner nicht auf Ihre erste Mahnung reagiert, so sollte in der Regel eine zweite Mahnung folgen. Nach max. 14 Tagen, sollte das zweite Mahnschreiben verfasst und versandt werden. Denken Sie jedoch daran, vor dem Versand einer weiteren Mahnung sicherzugehen, dass Ihr Kunde wirklich nicht bezahlt hat. In der zweiten Mahnung empfiehlt es sich, eine konkrete Zahlungsfrist von max. 14 Tagen anzugeben. Dieses Mahnschreiben sollte erneut formell sein und dennoch eindeutig zur Zahlung des offenen Rechnungsbetrages auffordern. Achten Sie daher auf Ihre Formulierungen, um sicherzugehen, dass eine Dringlichkeit zu erkennen ist.

Mahnvorlage für das dritte Mahnschreiben – die letzte Mahnung

Zahlt der Schuldner nach den vorherigen Mahnschreiben nicht, empfiehlt es sich, eine dritte und letzte Mahnung aufzusetzen. Auch hier sollte eine konkrete Frist von max. 14 Tagen benannt werden.

Die dritte Mahnung sollte erneut die Dringlichkeit einer Zahlung klarstellen. Obendrein ist es wichtig, die weiteren Folgen der Nichtzahlung durch den Schuldner aufzuzeigen. Beispielsweise die Übergabe an einen Rechtsdienstleister oder die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Hinweise zur Nutzung unserer kostenlosen Muster für Mahnschreiben

Wenn Sie sich dafür entscheiden, unsere Muster für Zahlungserinnerungen und Muster für Mahnschreiben zu nutzen, befolgen Sie die folgenden Schritte.

  1. Download der Mahnvorlage im benötigten Dateiformat
  2. Individualisierung des Mahnbescheids auf die Angaben zum Absender (Forderungsinhaber und Gläubiger) sowie zum Schuldner und den relevanten Forderungsdaten
  3. Muster für Mahnschreiben speichern, ausdrucken und versenden, ggf. auch per Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben.

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Erfolglose Mahnung – was tun?

War das außergerichtliche Mahnverfahren nicht erfolgreich und gab es weiterhin keinen Zahlungseingang, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, die die Justiz und das Mahngericht als letzte Instanz vorsieht:

  1. Mit Mahnalarm richtig mahnen und den Zahlungsbeschleuniger nutzen
  2. Beauftragung eines Inkassounternehmens oder Rechtsanwalts
  3. Selbständige Beantragung eines Mahnbescheides
  4. Bei bestrittenen Forderungen: Übergabe an einen Rechtsanwalt und Einleitung eines Verfahrens oder Ausbuchen wegen Geringfügigkeit (bei Kleinstforderungen oft sinnvoll)

Erfolgreiche Mahnungen schreiben: Vorlagen von Mahnalarm

Sie haben mehr Fragen dazu, wie Sie eine Mahnung schreiben, oder wollen mehr zu Mahngebühren, Mahnungen im Allgemeinen oder zur etwaigen Mahnstufe wissen? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Ratgeber. Mit wenigen Klicks finden Sie mit Sicherheit die passende Antwort! Und sollten Sie nicht die passende Antwort finden, ist das auch kein Problem. Treten Sie einfach über unser Kontaktformular mit uns in Kontakt und wir helfen Ihnen gerne weiter!

FAQ – häufige Fragen zu „Mahnung Vorlage“

Viele Menschen suchen nach einer passenden Mahnung- oder Zahlungserinnerung Vorlage, wenn eine Rechnung offenbleibt. Dabei geht es nicht nur um den richtigen Ton, sondern auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen: Darf eine Mahnung per Mail verschickt werden? Welche Fristen müssen genannt werden? Und wie formuliert man freundlich, aber bestimmt? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Wie schreibt man eine höfliche Mahnung?

Eine höfliche Mahnung zu schreiben bedeutet, den Schuldner zwar deutlich an die offene Forderung zu erinnern, dabei aber den Höflichkeitsfaktor bewusst einzusetzen. Dieser wirkt wie ein „Puffer“, der die Nachricht weniger hart und drohend erscheinen lässt.

Das gelingt vor allem durch drei Elemente:

  1. Wortwahl: Vermeiden Sie scharfe Begriffe wie „sofortige Zahlung“ oder „letzte Warnung“. Nutzen Sie stattdessen Formulierungen wie „wir möchten Sie freundlich erinnern“ oder „eventuell ist die Überweisung übersehen worden“. Das signalisiert Respekt und Verständnis.
  2. Tonfall: Ein höflicher Ton lässt sich durch Bitte-Formulierungen („Wir bitten Sie, den offenen Betrag zu überweisen“) und Dank am Ende („Vielen Dank für Ihre zeitnahe Erledigung“) erreichen. So bleibt die Beziehung positiv, selbst wenn es um Geld geht.
  3. Struktur: Stellen Sie die offenen Fakten klar (Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeitsdatum), aber umrahmen Sie diese mit einem freundlichen Einstieg und einem wertschätzenden Abschluss. Dadurch wird die Mahnung sachlich, aber nicht kalt.

Kann ich als Privatperson eine Mahnung schreiben?

Ja. Auch als Privatperson können Sie eine Mahnung schreiben, wenn jemand Geld schuldet – zum Beispiel bei einem privaten Darlehen oder einem Verkauf zwischen Privatleuten.

Wichtig ist, dass die Mahnung nachvollziehbar und schriftlich erfolgt. Geben Sie unbedingt die ursprüngliche Forderung an (z. B. den Kaufvertrag oder eine Quittung) und setzen Sie eine klare Zahlungsfrist. Wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt, können Sie im Anschluss ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Ist eine Mahnung per Mail zulässig?

Ja, eine Mahnung per E-Mail ist rechtlich zulässig. Eine besondere Form – etwa ein Brief per Post – ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Allerdings gibt es zwei Punkte zu beachten:

  • Damit die Mahnung im Streitfall beweisbar ist, sollten Sie die Mail gut dokumentieren und abspeichern.
  • Bei besonders wichtigen oder hohen Forderungen ist ein Einwurfeinschreiben zusätzlich sinnvoll, um später den Zugang belegen zu können.

Im Alltag reicht eine E-Mail jedoch meist völlig aus, insbesondere wenn es um eine erste Mahnung oder freundliche Zahlungserinnerung geht.

Wie schreibe ich eine freundliche Zahlungserinnerung?

Eine Zahlungserinnerung ist die „Vorstufe“ zur Mahnung und klingt deutlich weicher. Ziel ist es, den Schuldner nicht sofort unter Druck zu setzen.

  • Verwenden Sie Formulierungen wie: „Vielleicht ist es Ihnen entgangen …“ oder „Wir möchten Sie freundlich daran erinnern …“.
  • Vermeiden Sie Worte wie „letzte Chance“ oder „sofort“, die eher drohend wirken.
  • Geben Sie auch hier das Rechnungsdatum, die Nummer und den offenen Betrag an.

Wie kann ich eine Frist für die Zahlung setzen?

Eine Frist ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Mahnung. Sie macht deutlich, bis wann der Schuldner die Zahlung leisten muss.

  • Setzen Sie eine konkrete Datumsangabe, zum Beispiel „Bitte zahlen Sie bis spätestens 15. September 2024.“
  • Üblich ist eine Frist von 7 bis 14 Tagen.
  • Bei höheren Beträgen oder geschäftlichen Forderungen können auch längere Fristen sinnvoll sein.

Rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, mehrfach zu mahnen. Bereits eine einzige Mahnung mit Fristsetzung genügt, um den Schuldner in Verzug zu setzen und im Zweifel rechtliche Schritte einzuleiten.

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