Um ein Inkassounternehmen beauftragen zu können, muss Ihre Forderung sowohl berechtigt als auch unbestritten sein. Es hat sich gezeigt, dass viele Gläubiger der Meinung sind, dass der Versand einer Mahnung unerlässlich ist, sollte der Zahlungstermin überschritten sein.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die Frage beantworten, ob es wirklich notwendig ist, eine Mahnung zu schreiben.
Ist eine Mahnung Pflicht?
Im §286 BGB steht geschrieben, dass unter bestimmten Umständen eine Zahlungserinnerung an eine offene Rechnung ausbleiben darf.
Welche Voraussetzung müssen für die Übergabe an ein Inkassounternehmen erfüllt sein?
Generell gilt, dass Sie als Forderungsinhaber bzw. Auftraggeber jederzeit einen Rechtsdienstleister beauftragen können. Wichtig ist, dass der Schuldner die daraus entstehenden Kosten nur dann tragen muss, wenn er sich bereits im Verzug befindet.
Haben Sie einen vertraglich vereinbarten Zahlungstermin oder eine Rechnung mit einem kalendermäßig bestimmten Zahlungsziel, dann befindet sich der Zahlungspflichtige in Verzug und Sie haben das Recht, einen Inkassodienstleister zu beauftragen.
Stellen Sie eine Rechnung ohne ein konkretes Zahlungsziel, gerät Ihr Schuldner 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Verzug. Für den Fall, dass es sich bei Ihrem Schuldner um eine Privatperson handelt, gilt, dass der Schuldner nur dann in Verzug gerät, wenn zusätzlich in der Rechnung auf diese Folge eindeutig hingewiesen wurde.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann die Erinnerung an eine Zahlung ausbleiben.
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Wir geben Ihnen folgende Tipps:
- Benennen Sie in Ihrer Rechnung ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel. Zum Beispiel: fällig am 20.05.20xx.
- Beschreiben Sie schon in Ihrer Rechnung die Folge für das Ausbleiben des Geldes. Zum Beispiel: Bei Nichtzahlung erfolgt eine Übergabe der offenen Rechnung an unseren Inkassodienstleister.
- Vor der Übergabe Ihrer Forderung(en) an den Inkasso-Service ist es zu empfehlen, noch zwei bis drei Tage länger zu warten, als der Zahlungstermin gesetzt wurde. Nicht selten erfolgt eine Zahlung des Schuldners erst am letzten Tag der Frist. Falls nicht, sollten Sie Inkasso beauftragen.
Welchen Vorteil bietet Ihnen die Einleitung eines Inkassoverfahrens ohne Mahnung(en)?
Zeit ist Geld. Umso länger Sie mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens warten, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Sie noch an Ihr Geld kommen. Im schlimmsten Fall geraten Sie selbst in einen finanziellen Engpass oder sogar in eine Insolvenz, wenn Sie sich nicht um die Beitreibung Ihrer Forderungen kümmern.
Im ersten Moment kommt es Ihnen vielleicht zu extrem vor, die offene Rechnung sofort an ein Rechtsdienstleistungsunternehmen zu übergeben. Sie sollten aber immer im Kopf behalten, dass Zahlungsverzögerungen unter Umständen bedeuten können, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht. Lassen Sie sich also zu lange Zeit, kann es im Falle Insolvenz passieren, dass Sie kein Geld mehr abbekommen. Anders als die Gläubiger, die frühzeitig mit Sicherungsmaßnahmen begonnen haben.
Nicht viel anders ist es auch bei einer Pfändung. Dort gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es bestünde somit die Möglichkeit entweder als Erster eine Pfändung auszubringen und zeitnah an das ausgebliebende Geld zu kommen, oder als Letzter erst in einigen Jahren oder sogar gar keine Zahlungseingänge zu bekommen.
Was sind Folgen für Gläubiger, wenn sie Inkasso ohne vorherige Mahnung einleiten?
Wird ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung einer offenen Forderung beauftragt, stört es die Geschäftsverbindung zu Ihrem Kunden. Gerade der Umstand, dass nicht nur ein Dritter hinzugezogen, sondern auch zusätzliche Kosten produziert wurden, kann das Verhältnis zu dem Kunden stark belasten.
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Inkassoverfahren ohne Mahnung – Wer trägt die Kosten?
Mit Beauftragung eines Inkassodienstleisters entstehen neben den bereits angefallenen Mahnkosten und Verzugszinsen auch Inkassokosten. Die finanziellen Nachteile dies sich für Sie aus dem Verzug des Schuldners ergeben, sind als sogenannter Verzugsschaden vollumfänglich vom Schuldner zutragen.
Vorteile von Mahnungen für Gläubiger
Der Sinn und Zweck einer Zahlungserinnerung ist, den nicht fristgerecht überwiesenen Betrag anzumahnen. Bei der ersten Mahnung geht man meist davon aus, dass die Zahlung einfach nur vergessen wurde. Man erinnert seine Kunden höflich an die Zahlung ohne die Geschäftsbeziehung zu stören.
Ohne die Beauftragung eines Inkassodienstleisters entstehen lediglich die Kosten für den Versand der Mahnung. Das Kostenrisiko für Ihren Kunden ist damit geringer.
Erfolgt die Zustellung der Mahnung per Post, kann gleichzeitig die Ladungsfähigkeit überprüft werden. Ist der Schuldner unter der bekannten Anschrift nicht zu ermitteln, kann diese Information bei Beauftragung an das Inkassounternehmen mit übergeben werden und weitere Schritte eingeleitet werden.
Zusammenfassung
- ist Ihr Schuldner in Verzug, ist eine Mahnung nicht notwendig
- besteht Verzug, sind die weiteren Kosten, bspw. für die Beauftragung eines Inkassounternehmens, vom Schuldner zu tragen
- mit der Übergabe der Forderung an Dritte kann die Geschäftsbeziehung gestört werden
- eine Mahnung ist kundenfreundlicher, verringert das Kostenrisiko und prüft die Ladungsfähigkeit des Schuldners