Im Mahnwesen geht es häufig um Geldforderungen und darum, dass das Geld nicht rechtzeitig vom Kunden gezahlt wird. Mittlerweile geht man davon aus, dass mindestens 3 Mahnschreiben an einen Schuldner versendet werden, bevor man rechtliche Schritte einleitet. Aber ist das überhaupt notwendig?
In dieser Zusammenfassung verschaffen wir Ihnen einen Überblick rund um das Thema „Wie oft muss man mahnen?“. Wir gehen außerdem darauf ein, wann ein Schuldner in Verzug gerät und wann Verzugszinsen erlaubt sind und das gerichtliche Mahnverfahren als nächsten Schritt.
Wie oft wird üblicherweise gemahnt?
Konservative Unternehmen mahnen meist dreimal. Der Trend geht aber dahin, weniger oft zu mahnen. Mindestens eine Mahnung zu schreiben gehört nicht nur zum guten Ton, oft wird der s.g. Verzug auch erst mit der ersten Mahnung bewirkt. Ohne Verzugseintritt darf dem Schuldner ein Schadenersatz, wie z.B. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkasso-, Rechtsanwaltskosten oder Gerichtskosten nicht abverlangt werden. Mahnalarm empfiehlt mindestens zweimal zu mahnen mit Mahnung schreiben. In welchem Abstand mahnen am besten ist, erfahren Sie in unserem Beitrag In welchen Rhythmus sollte ich mahnen?
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Ist öfter mahnen sinnvoll?
Mahnalarm empfiehlt Ihnen im Zweifel mindestens zweimal zu mahnen.
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In welchem Abstand mahnen am besten ist, erfahren Sie in unserem Beitrag In welchen Rhythmus sollte ich mahnen?
Bei Fragen zum Thema Mahnstufen lesen Sie auch hier unseren Beitrag.
Wie oft muss man mahnen?
Mehr als dreimal zu mahnen ist nicht unbedingt zielführend. Besser, Sie mahnen konsequent und in festen zeitlichen Abständen. Ihr säumiger Kunde wird Ihr professionelles Mahnwesen erkennen und seine Schlüsse ziehen.
Beachten Sie, dass es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, eine dritte Mahnung oder mehr zu versenden. Versendet man eine Rechnung, die erste Mahnung und erhält keine Zahlung, ist die Wahrscheinlichkeit auf spätere Zahlungen oft sehr gering. In manchen Fällen können zu viele Mahnstufen bei offenen Forderungen sogar zu Nachteilen im späteren Vorgehen führen, zum Beispiel bei der Durchsetzung eines Vollstreckungsbescheides.
Was schreibt man in Mahnungen?
Ihr säumiger Kunde muss erkennen, von wem die Mahnung stammt. Verwenden sie bestenfalls firmeneigenes Briefpapier und benennen eindeutig Ihren Kunden und – wenn vorhanden – den zuständigen Sachbearbeiter. Heben Sie den Betreff Ihres Schreibens deutlich hervor und formulieren Sie klar, dass es sich hierbei um eine Zahlungsaufforderung / Mahnung handelt. In der ersten Mahnung sollten Sie Ihren Kunden freundlich über das Ausbleiben seiner Zahlung hinweisen und aufzeigen, dass der ursprüngliche Rechnungsbetrag bereits fällig ist und er sich in Verzug befindet. Setzen Sie ein neues Datum fest, wann Sie mit der Einleitung weiterer Maßnahmen beginnen. Vermeiden Sie die Benennung einer neuen Zahlungsfrist. Stellen Sie dann immer noch keinen Zahlungseingang fest, sollten Sie in der / den nächsten Mahnung/en fordernder werden.
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