Die Zahlungsfrist: alles, was Sie wissen sollten

Mahnung

Inhaltsverzeichnis:

Auch wenn Zahlungsziel und Zahlungsfrist oftmals synonym verwendet werden, so haben die Begriffe eigenständige Bedeutungen. Denn während eine Zahlungsfrist den Zeitraum beschreibt, in welchem eine Rechnung beglichen werden muss. So benennt ein Zahlungsziel ein konkretes Zahlungsdatum. Somit sind zwar sowohl Zahlungsziel als auch Zahlungsfrist essenzielle Bestandteile des Mahnwesens, jedoch gelten für Zahlungsfristen unter anderem auch gesetzliche Regelungen. Worauf Sie also bei Zahlungsfristen achten sollten, erfahren Sie bei Mahnalarm!

Gesetzliche Zahlungsfrist, was bedeutet das?

Wie eingangs beschrieben, handelt es sich bei einer Zahlungsfrist um einen Zeitraum, in welchem eine Rechnung zu begleichen ist. Dabei gibt es auch eine gesetzliche Zahlungsfrist, welche den Zeitraum, in welchem die entsprechenden Rechnungen beglichen werden sollen, vorschreibt. Wie lang die gesetzliche Zahlungsfrist ist, kommt jedoch auf die Art des Vertrages an. Im Allgemeinen gilt: geht aus einer Rechnung kein gesondertes Zahlungsziel hervor, so besteht eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Erst, wenn das letzte Zahlungsziel innerhalb des Zeitraums verstrichen ist, ist Ihr Kunde in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem säumigen Kunden weiter vorgehen. Offene Rechnungen sind besonders dann ärgerlich, wenn Sie eine Dienstleistung zu Ihrem besten Gewissen erbracht haben und daraufhin vergeblich auf einen Rechnungseingang warten. Oftmals bedeutet ein Kunde in Verzug Verwaltungsaufwand und – im schlimmsten Fall – Liquiditätsengpässe für Sie und Ihr Unternehmen. Wie Sie nach daher nach ausbleibender Zahlung und einer verstrichenen Zahlungsfrist vorgehen können, erfahren Sie unter anderem hier.

Wichtig ist außerdem: sollte Ihr Kunde eine Privatperson sein, so muss auf die 30-tägige Zahlungsfrist explizit hingewiesen werden.

Nicht immer greift die gesetzliche Zahlungsfrist!

Es stimmt, dass in der Regel, eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen die Norm darstellt. Sofern innerhalb der Rechnung kein anderes Zahlungsziel oder eine andere Zahlungsfrist zu finden ist, haben Ihre Kunden demnach 30 Tage Zeit, Ihre Rechnung zu begleichen.

Sie als Rechnungssteller, haben jedoch verschiedene Möglichkeiten, um in Ihren Rechnungen, andere Zahlungsbedingungen festzulegen. Verwenden Sie eins der unten aufgeführten Beispiele, so gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht!

Zahlungsziel 14 Tage netto

Ist auf einer Rechnung die Angabe: „Zahlungsziel 14 Tage netto“ zu finden, bedeutet das, dass der volle Rechnungsbetrag (Bruttowert) gezahlt werden muss und keine Abzüge gewährt werden. Abzüge werden häufig dann gestattet, wenn Großkunden bei Unternehmen einen Kauf auf Rechnung tätigen. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist, ein Prozentsatz (Skonto) vom Rechnungsbetrag abgezogen wird. Dies soll eine zeitnahe Bezahlung der offenen Rechnungen gewährleisten. Bei dieser Option werden jedoch trotz des zeitnahem Zahlungsziels keine Abzüge gestattet.

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen

Steht ohne weiteren Hinweis: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ auf einer Rechnung, so bedeutet das, dass der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung beglichen sein muss. Achten Sie also unbedingt darauf, dass der entsprechende Betrag auf dem Konto des Rechnungsstellers eingegangen ist, bevor die Zahlungsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist.

Sofortige Fälligkeit -Was bedeutet sofort fällig?

Sollte auf der Rechnung: „Sofort fällig“ zu lesen sein, so bedeutet dies, dass die Rechnung unverzüglich beglichen werden muss. Der Betrag ist nach dem Erhalt der Rechnung direkt zu zahlen. Zögern Sie eine Überweisung daher keinesfalls heraus.

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FAQ: Was Sie außerdem zu Zahlungsfristen und Zahlungszielen wissen sollten

Was kann mit einem vollstreckbaren Titel gemacht werden?

Ein vollstreckbarer Titel hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Innerhalb dieser Frist haben Sie das Recht, über Zwangsmaßnahmen die offene Forderung einzuziehen. Typische Beispiele für Zwangsmaßnahmen sind:

  • Auftrag an den Gerichtsvollzieher (Zwangsvollstreckung)
  • Beauftragung einer Pfändungsmaßnahme
  • Sicherungsmaßnahme in Form einer Zwangshypothek ausbringen

Warum ist das Forderungsmanagement wichtig?

Das Forderungsmanagement soll nicht nur Zahlungsausfälle vorbeugen, sondern auch eingehende Zahlungen und ablaufende Fristen überwachen. Zusätzlich werden verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet und die Sicherung von offenen Forderungen vorgenommen. Mit einem funktionierenden Forderungsmanagement haben Sie jederzeit den umfangreichen Überblick bezüglich ausstehender Zahlungen. Häufig haben große Unternehmen für das Forderungsmanagement eigene Abteilungen, jedoch hat nicht jedes Unternehmen diesen Luxus.

Wir wissen, dass vielen Unternehmern die Zeit fehlt, Ihr Forderungsmanagement selbst zu betreuen. Deshalb helfen wir Ihnen gern mit unserem Team und unserer Expertise weiter. Geben Sie Ihre offenen Rechnungen in die Hände unserer Profis!

Was bedeutet das Abtreten einer Rechnung für Sie?
Beim Abtreten einer Rechnung überträgt der derzeitige Gläubiger (Zedent) die offene Forderung an einen Dritten, welcher der neue Rechnungsinhaber/Gläubiger (Zessionar) ist und alle Rechte und Ansprüche aus der Rechnung erwirbt. Der Inhalt der Rechnung bleibt dabei unverändert.

Wir helfen Ihnen in Sachen Inkasso zuverlässig und professionell. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Inkasso haben und unseren Service nutzen möchten, dann finden Sie hier weitere Informationen.

Wer darf Forderungen verkaufen?

Besteht kein Abtretungsverbot und der rechtliche Anspruch auf Zahlung, kann jeder Gläubiger seine offene Forderung verkaufen.

Was ist echtes und stilles Factoring?

Beim echten Factoring übernimmt der Factor beim Ankauf von offenen Forderungen zusätzlich auch das Ausfallrisiko. Die verkaufte Forderung scheidet somit aus der Bilanz des Verkäufers aus.

Beim stillen Factoring stimmt der Käufer dem Verkäufer einem Verkauf der offenen Forderung an ein Factoring Unternehmen nicht zu. Der Verkäufer stellt eine Rechnung aus, ohne zu offenbaren, dass die Forderung bereits an das Factoring Unternehmen verkauft wurde. Das Konto, auf das der Käufer zahlt, ist vom Verkäufer an das Factoring Unternehmen abgetreten bzw. verpfändet worden.

Beispiel: Unternehmen A kauft bei Unternehmen B eine Ware im Wert von 150.000 EUR auf Rechnung. Unternehmen A stimmt einem Verkauf der Forderung an ein Factoring Unternehmen nicht zu. Unternehmen B kann mithilfe des stillen Factorings die Forderung trotzdem an ein Factoring Unternehmen verkaufen. Dem Unternehmen A wird dabei eine Rechnung ohne einen Hinweis auf den Verkauf ausgestellt. Unternehmen A überweist die 150.000 EUR auf das Konto aus der Rechnung. Dieses Konto des Zahlungsempfängers Unternehmen B ist jedoch an das Factoring Unternehmen abgetreten bzw. verpfändet worden. Somit erhält das Factoring Unternehmen den geschuldeten Betrag.

Professionell beraten mit Mahnalarm!

Rechnungsstellung, Zahlungsverzug, Mahnung, Fristen und mehr. Das Mahnwesen mit all seinen Komponenten kann ein schwieriges Unterfangen sein. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, auf alle Facetten des Mahnwesens vorbereitet zu sein. Dank unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise helfen wir Ihnen gern in all Ihren Belangen weiter. Melden Sie sich bei uns oder finden Sie die passenden Antworten in unseren Ratgebern.

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  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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