Auch wenn Zahlungsziel und Zahlungsfrist oftmals synonym verwendet werden, so haben die Begriffe eigenständige Bedeutungen. Denn während eine Zahlungsfrist den Zeitraum beschreibt, in welchem eine Rechnung beglichen werden muss. So benennt ein Zahlungsziel ein konkretes Zahlungsdatum. Somit sind zwar sowohl Zahlungsziel als auch Zahlungsfrist essenzielle Bestandteile des Mahnwesens, jedoch gelten für Zahlungsfristen unter anderem auch gesetzliche Regelungen. Worauf Sie also bei Zahlungsfristen achten sollten, erfahren Sie bei Mahnalarm!
Gesetzliche Zahlungsfrist, was bedeutet das?
Wie eingangs beschrieben, handelt es sich bei einer Zahlungsfrist um einen Zeitraum, in welchem eine Rechnung zu begleichen ist. Dabei gibt es auch eine gesetzliche Zahlungsfrist, welche den Zeitraum, in welchem die entsprechenden Rechnungen beglichen werden sollen, vorschreibt. Wie lang die gesetzliche Zahlungsfrist ist, kommt jedoch auf die Art des Vertrages an. Im Allgemeinen gilt: geht aus einer Rechnung kein gesondertes Zahlungsziel hervor, so besteht eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Erst, wenn das letzte Zahlungsziel innerhalb des Zeitraums verstrichen ist, ist Ihr Kunde in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem säumigen Kunden weiter vorgehen. Offene Rechnungen sind besonders dann ärgerlich, wenn Sie eine Dienstleistung zu Ihrem besten Gewissen erbracht haben und daraufhin vergeblich auf einen Rechnungseingang warten. Oftmals bedeutet ein Kunde in Verzug Verwaltungsaufwand und – im schlimmsten Fall – Liquiditätsengpässe für Sie und Ihr Unternehmen. Wie Sie nach daher nach ausbleibender Zahlung und einer verstrichenen Zahlungsfrist vorgehen können, erfahren Sie unter anderem hier.
Wichtig ist außerdem: sollte Ihr Kunde eine Privatperson sein, so muss auf die 30-tägige Zahlungsfrist explizit hingewiesen werden.
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Zahlungsfrist – Nicht immer greift die gesetzliche Zahlungsfrist !
Es stimmt, dass in der Regel, eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen die Norm darstellt. Sofern innerhalb der Rechnung kein anderes Zahlungsziel oder eine andere Zahlungsfrist zu finden ist, haben Ihre Kunden demnach 30 Tage Zeit, Ihre Rechnung zu begleichen.
Sie als Rechnungssteller, haben jedoch verschiedene Möglichkeiten, um in Ihren Rechnungen, andere Zahlungsbedingungen festzulegen. Verwenden Sie eins der unten aufgeführten Beispiele, so gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht!
Zahlungsziel 14 Tage netto
Ist auf einer Rechnung die Angabe: „Zahlungsziel 14 Tage netto“ zu finden, bedeutet das, dass der volle Rechnungsbetrag (Bruttowert) gezahlt werden muss und keine Abzüge gewährt werden. Abzüge werden häufig dann gestattet, wenn Großkunden bei Unternehmen einen Kauf auf Rechnung tätigen. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist, ein Prozentsatz (Skonto) vom Rechnungsbetrag abgezogen wird. Dies soll eine zeitnahe Bezahlung der offenen Rechnungen gewährleisten. Bei dieser Option werden jedoch trotz des zeitnahem Zahlungsziels keine Abzüge gestattet.
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen
Steht ohne weiteren Hinweis: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ auf einer Rechnung, so bedeutet das, dass der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung beglichen sein muss. Achten Sie also unbedingt darauf, dass der entsprechende Betrag auf dem Konto des Rechnungsstellers eingegangen ist, bevor die Zahlungsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist.
Sofortige Fälligkeit -Was bedeutet sofort fällig?
Sollte auf der Rechnung: „Sofort fällig“ zu lesen sein, so bedeutet dies, dass die Rechnung unverzüglich beglichen werden muss. Der Betrag ist nach dem Erhalt der Rechnung direkt zu zahlen. Zögern Sie eine Überweisung daher keinesfalls heraus.
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Rechnungsstellung, Zahlungsverzug, Mahnung, Fristen und mehr. Das Mahnwesen mit all seinen Komponenten kann ein schwieriges Unterfangen sein. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, auf alle Facetten des Mahnwesens vorbereitet zu sein. Dank unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise helfen wir Ihnen gern in all Ihren Belangen weiter. Melden Sie sich bei uns oder finden Sie die passenden Antworten in unseren Ratgebern.