Wer darf Mahnungen schreiben?

Wer hat das Recht, zu mahnen?

Jeder Anspruchsteller (Gläubiger) einer geldlichen Forderung darf durch ein schriftliches Mahnschreiben seine Ansprüche gegenüber einem säumigen Kunden (Schuldner) konkret einfordern. Egal ob Unternehmen oder selbständiger Dienstleister: Haben Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung erfolgreich erfüllt, so steht Ihnen zu, dass die offenen Zahlungen und die gestellten Rechnungen beglichen werden. 

Sollten ihre Kunden der Zahlung nicht nachkommen und die gestellten Rechnungen offen bleiben, können Sie mahnen und Ihr Geld einfordern. 

Da die Buchhaltung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen häufig bereits viel zu tun hat, kann es von Vorteil sein sich professionelle Hilfe zu holen oder auf Mahnungsvorlagen– und Muster zurückzugreifen. 

Was sollte dabei beachtet werden?

Das Versenden von kaufmännischen Mahnungen ist in der Geschäftswelt üblich und auch erforderlich. Allerdings sollte je nach Mahnstufe und Beziehung zu seinem Geschäftspartner in der Auswahl der Mahntexte der richtige Ton getroffen werden. Wenn Sie mit Mahnalarm mahnen bzw. Mahnungen schreiben, können Sie aus verschiedenen Mahnung Vorlagen und Mahntexten auswählen.

Besonders die erste Mahnung, oder auch Erinnerungsschreiben genannt, sollte freundlich und dennoch bestimmt verfasst werden. Die Kunden sollen daran erinnert werden, dass die geforderte Zahlung noch nicht beglichen wurde. In der ersten Zahlungserinnerung sollte eine konkrete Frist, mit Tagen und einem Datum formuliert werden.

Denn auch ein höfliches Erinnerungsschreiben ist nichts anderes als eine Mahnung. Benötigen Sie weitere Informationen? Dann finden Sie auf unseren Ratgeberseiten alles rund um das Thema Mahnung. 

Erstellen Sie auf Mahnalarm.de Mahnungen für Ihre Schuldner.

Wird die Rechnung auch nach mehreren Mahnschreiben nicht erfüllt, können Sie bei uns ein Angebot anfordern, bei dem wir sie konkret mit Ihrem Schuldner und dem Einfordern der offenen Zahlungen unterstützen. Dabei garantieren wir transparente Kosten und jahrelange Erfahrung.

Wir von Mahnlarm stehen für die Rechte der Gläubiger ein. Bei uns finden Sie kostenlose Angebote, Vorlagen und Muster.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, dann kontaktieren Sie uns doch gerne über unsere Mail Adresse: info@mahnalarm.de. 

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  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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