Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Nutzung von „Mahnalarm“

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  • Diese Nutzungsbedingungen der Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG, Ulrichplatz 10, 39104 Magdeburg (nachfolgend „Anbieter“), gelten für die Nutzung des vom Anbieter über die Website unter mahnalarm.de bereitgestellten Online-Dienstes mit der Bezeichnung „MAHNALARM“ (nachfolgend „MAHNALARM“) durch einen Unternehmer (nachfolgend „Nutzer“). Der Online-Dienst wird auf der Website auch „MahnGenerator“ genannt. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  • Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Als Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen gelten auch private Vermieter, die im Rahmen eines planmäßigen Geschäftsbetriebs Wohnungen vermieten. Dies ist der Fall, wenn der mit der Vermögensverwaltung verbundene organisatorische und zeitliche Aufwand insgesamt nach den Umständen des Einzelfalls das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebs vermittelt.
  • Für weitere vom Anbieter auf der Website unter mahnalarm.de vorgestellte Dienstleistungen, z.B. Inkasso-Service, gelten diese Nutzungsbedingungen nicht.

2. Leistungen des Anbieters

  • Der Anbieter stellt dem Nutzer mit MAHNALARM einen Online-Dienst zur Verfügung, mit dessen Hilfe der Nutzer Mahnungen erzeugen und verwalten kann. Dabei werden folgende Funktionen bereitgestellt:
    • Funktion „Mahnung schreiben und versenden“

Der Anbieter stellt dem Nutzer einen Dienst zur Verfügung, mit dem in eigener Verantwortung eine Mahnung zusammengestellt, gedruckt, kuvertiert und dem Mahnungsempfänger mit der Deutschen Post (oder einem anderen Postdienstleister) zugestellt wird. Der Anbieter stellt mit dem s.g. „MahnGenerator“ verschiedene Mahntexte in Abhängigkeit der gewünschten Mahnstufe zur Verfügung. Dabei schuldet der Anbieter lediglich den Versuch, das jeweilige Mahnschreiben an den Empfänger postalisch zu übermitteln, zum Beispiel durch Einwurf in einen Briefkasten oder Abgabe bei einer Postgeschäftsstelle. Der Nutzer hat weder einen Anspruch darauf, dass das Mahnschreiben dem Dritten tatsächlich zugeht, noch dass die Mahnung wirksam ist oder Verzug begründet wird. Eine Überprüfung des Mahnschreibens auf Rechtswirksamkeit im Einzelfall ist vom Anbieter ebenfalls nicht geschuldet.

  • Funktion „Mahnfristerinnerung“

Der Anbieter stellt dem Nutzer mit der Funktion „Mahnfristerinnerung“ einen Service zur Verfügung, mit der der Nutzer per E-Mail-Versand an eine eventuell erforderliche Folgemahnung erinnert wird. Der Nutzer kann im „MahnGenerator“ selbst Termine eintragen, zu denen ihn der Anbieter per E-Mail an die Prüfung eines Zahlungseingangs und ggf. Auslösen einer Folgemahnung erinnern soll. Der Anbieter sendet an dem vom Nutzer gewählten Tag spätestens um 24:00 Uhr automatisch eine E-Mail an die vom Nutzer angegebene Email-Adresse, in der dieser auf den von ihm eingetragenen Termin hingewiesen wird.

  • Funktion „Zahlungsbeschleuniger“
    • Der Anbieter bietet mit dieser Funktion die Möglichkeit, eine Mahnung in ihrer Wirkung zu verstärken. Der „Zahlungsbeschleuniger“ ist ein digitaler Aufkleber, welcher bei der Erzeugung mit dem „MahnGenerator“ zusätzlich auf die Mahnung gedruckt wird und den Mahnungsempfänger darauf hinweist, dass der Nutzer sich bei Nichtzahlung die Möglichkeit vorbehält, das Inkassounternehmen Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG, Ulrichplatz 10, 39104 Magdeburg oder das Inkassounternehmen CRIF Bürgel Dortmund GmbH & Co. KG, Hörder Burgstr. 1, 44263 Dortmund (beide Lizenznehmer der CRIF Bürgel-Gruppe) mit dem Einzug der Forderung zu beauftragen. Zusätzlich wird der Mahnungsempfänger bei diesem Verfahren auf den möglichen Anfall höherer Kosten sowie auf eine mögliche Belastung seiner Kreditwürdigkeit hingewiesen.
    • Eine Verpflichtung zur Durchführung des Inkassoverfahrens wird mit Auswahl des Zahlungsbeschleunigers nicht eingegangen. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, dem Nutzer ein Angebot zur Übernahme eines Inkassoverfahrens seitens der genannten Inkassounternehmen zu unterbreiten. Wird in Folge dessen tatsächlich ein Inkassoauftrag erteilt, so werden die relevanten Daten (Mahnungsempfänger, Rechnungsbetrag, Datum der Fallübergabe) im Auftrag des Nutzers gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) an das beauftragte Inkassounternehmen weitergegeben.
    • Die Nutzung der Funktion „Zahlungsbeschleuniger“ setzt die ausdrückliche und im Bestellprozess bei MAHNALARM gesondert zu erteilende Einwilligung des Nutzers darin voraus, dass das Inkassounternehmen die relevanten Daten über die trotz Fälligkeit nicht beglichenen Forderungen gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO an die CRIF Bürgel GmbH weitergeben darf. Als einer der größten deutschen Wirtschaftsauskunftei-Dienstleister erteilt die CRIF Bürgel GmbH Auskünfte u. a. über die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Die übermittelten Daten können dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden.
  • Der Anbieter ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu MAHNALARM und stellt ihm mit dem „MahnGenerator“ eine geeignete Software zur Verfügung, die auf dem Server des Anbieters verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters näher beschrieben. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Nutzers und dem Server des Anbieters.
  • MAHNALARM wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann dem Nutzer deshalb vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten Durchführen.
  • Die Software für MAHNALARM wird in unregelmäßigen Abständen vom Anbieter aktualisiert. Der Nutzer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Nutzer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

3. Leistungsänderungen

  • Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
  • Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
  • soweit der Anbieter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit der Anbieter damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.
    • Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von MAHNALARM stellen keine Leistungsänderungen im Sinne der vorgenannten Ziffern dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

4. Registrierung

  • Um die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen zu können, muss der Nutzer sich vor der ersten Nutzung von MAHNALARM unter Angabe seiner persönlichen Daten für MAHNALARM registrieren. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos, welches der Nutzer über die Website des Anbieters einrichten kann.
  • Die Registrierung ist natürlichen Personen, juristischen Personen und Personengesellschaften vorbehalten, die als Unternehmer handeln.
  • Für juristische Personen oder Personengesellschaften kann sich nur eine vertretungsberechtigte natürliche Person registrieren.
  • Jeder Nutzer kann für sich nur ein Nutzerkonto für MAHNALARM einrichten. Seine Berechtigung zur Nutzung von MAHNALARM gilt nur für ihn persönlich und ist nicht übertragbar.
  • Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind vom Nutzer vollständig und korrekt anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten (auch E-Mail-Adressen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die übermittelten Daten werden vom Anbieter grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Anbieter behält sich jedoch vor, in begründeten Einzelfällen die Identität des Nutzers zu überprüfen.

5. Vertragsschluss

  • Die bei MAHNALARM beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Nutzer.
  • Zur Nutzung einzelner Funktionen bei MAHNALARM muss der Nutzer jeweils einen gesonderten Bestellprozess bei MAHNALARM durchlaufen. Dabei legt der Nutzer die gewünschte Leistung in den virtuellen Warenkorb und durchläuft anschließend den vorgegebenen Bestellprozess, der mittels Anklicken des finalen Bestellbuttons abgeschlossen wird. Das Abschicken der Bestellung über den finalen Bestellbutton durch den Nutzer gilt als Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Der Anbieter kann das Angebot des Nutzers annehmen, indem er dem Nutzer eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt oder indem er den Nutzer zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auffordert.
  • Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert, ist dem Nutzer nach Absendung seiner Anmeldung jedoch nicht mehr zugänglich.
  • Vor verbindlicher Absendung seiner Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Anbieters kann der Nutzer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
  • Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  • Anmeldeverfahren und Kontaktaufnahme finden per E-Mail und automatisierter Anmeldung statt. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die von ihm bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass er unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen und sich für MAHNALARM anmelden kann.

6. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter

  • Der Anbieter räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes Recht ein, MAHNALARM und die darin enthaltene Software im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen und versichert, zu dieser Rechtseinräumung berechtigt zu sein.
  • Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass er Dritten keine Umgehungsmöglichkeit für den Zugang zu MAHNALARM eröffnet.
  • Verletzt der Nutzer die getroffene Vereinbarung zu den Nutzungsrechten so schwerwiegend, dass dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, kann der Anbieter die Einräumung der Nutzungsrechte ohne vorherige Abmahnung außerordentlich kündigen und den Zugang zu MAHNALARM dauerhaft sperren.
  • Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

7. Obliegenheiten des Nutzers

  • Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.
  • Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat. Für die Geheimhaltung der Zugangsdaten ist der Nutzer verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Nutzer hat den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten genutzt wird oder wurde.
  • Der Nutzer darf MAHNALARM nicht in missbräuchlicher Weise nutzen. Von einer missbräuchlichen Nutzung ist insbesondere Auszugehen, wenn der Nutzer über MAHNALARM vorsätzlich oder grob fahrlässig Mahnungen für unberechtigte Forderungen versendet. Der Nutzer hat sich vor der Nutzung von MAHNALARM insbesondere zu vergewissern, dass seine Forderung berechtigt ist und dass er sich an den richtigen Schuldner wendet. Der Anbieter prüft die Forderung des Nutzers nicht auf Rechtmäßigkeit. Im Zweifel hat der Nutzer sich hierzu auf eigene Kosten den Rat eines Rechtsdienstleisters einzuholen.

8. Rechte des Anbieters

  • Verstößt der Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder liegen dem Anbieter konkrete Anhaltspunkte hierfür vor, ist der Anbieter berechtigt ohne Vorankündigung und weitere Prüfung
  • eine Abmahnung auszusprechen,
  • den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder
  • sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Maßnahme der Anbieter ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen des Anbieters.

  • Wird der Nutzer gesperrt, darf er MAHNALARM und die darin enthaltene Software nicht mehr nutzen und sich nicht erneut hierfür registrieren.
  • Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten.

9. Vergütung

  • Die Nutzung von Mahnalarm ist kostenpflichtig, soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters etwas anderes ergibt.
  • Die Preise für die angebotenen kostenpflichtigen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Es handelt sich jeweils um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten.
  • Bei der Vergütung für die Funktionen “Mahnung schreiben und versenden” sowie „Zahlungsbeschleuniger“ handelt es sich jeweils um ein einmaliges Entgelt. Die Zahlungspflicht entsteht unabhängig vom Erfolg (Übermittlung an den Mahnungsempfänger / Zahlung durch den Mahnungsempfänger) mit Zustandekommen des Vertrages.
  • Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Nutzer auf der Website des Anbieters mitgeteilt.
  • Bei der Zahlungsweise „Rechnung” erfolgt die Rechnungsstellung rein elektronisch. Der Nutzer stimmt dem Empfang von Rechnungen per E-Mail zu.
  • Gerät der Nutzer mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist der Anbieter nach Androhung in Textform und erfolgloser Fristsetzung von einer Woche berechtigt, das Nutzerkonto bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Rechnungen des Nutzers zu sperren.

10. Haftung

  • Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer ggf. durch die Geltendmachung unberechtigter Forderungen gegenüber Dritten über MAHNALARM entstehen, sofern der entstandene Schaden auf einem allein vom Nutzer zu vertretenden Verhalten beruht (z. B. Mahnung trotz tatsächlich nicht bestehender Forderung oder Eingabe falscher Empfängerdaten bei MAHNALARM durch den Nutzer).
  • Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme und Schäden in diesem Zusammenhang, welche vom Anbieter nicht zu vertreten sind, ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs bzw. des Betriebs seines Online-Dienstes infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Anbieter beauftragten Dritten eintreten.
  • Im Übrigen haftet der Anbieter dem Nutzer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
    • Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Anbieter nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
    • Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
    • Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für dessen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung

  • Der Vertrag über die Funktion „Mahnung schreiben und versenden“, ggf. in Verbindung mit der Funktion „Zahlungsverstärker“, endet in jedem einzelnen Fall mit Zugang des Versandnachweises beim Nutzer.
  • Im Übrigen wird der Vertrag über die Nutzung von MAHNALARM auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit  ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Abweichend hiervon kann der Vertrag vom Anbieter bei Buchung der kostenpflichtigen Funktion „Mahnung schreiben und versenden“, ggf. in Verbindung mit der kostenpflichtigen Funktion „Zahlungsverstärker“ durch den Nutzer jedoch nicht vor dem Absenden des Versandnachweises an den Nutzer gekündigt werden.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

  • ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
  • die erneute Registrierung während einer noch laufenden Sperrung.
    • Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Anbieter, ist der Nutzer nicht berechtigt, erneut ein Nutzerkonto für MAHNALARM anzulegen.
    • Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.
    • Wird der Nutzungsvertrag gekündigt, verliert der Nutzer mit der Vertragsbeendigung den Zugriff auf sein Nutzerkonto. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages erlischt auch die Pflicht des Anbieters zur Speicherung von eingestellten Daten.

12. Änderung der Nutzungsbedingungen

  • Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Über Änderungen der Nutzungsbedingungen wird der Anbieter den Nutzer rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Der Anbieter wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.
  • Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern,
  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommen;
  • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Nutzungsbedingungen bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Nutzer.
    • Das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 11 bleibt hiervon unberührt.

13. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Gerichtsstand

Handelt der Nutzer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Nutzer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Nutzers anzurufen.