Wie beauftragt man ein Inkassounternehmen?

Inkasso

In Deutschland gibt es weit über 1.000 Inkassounternehmen mit höchst unterschiedlichen Schwerpunkten. Den richtigen Inkassopartner zu finden ist nicht ganz leicht. Seriöse Inkassounternehmen sind i.d.R. beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. organisiert. Auf der Internetpräsenz www.inkasso.de können Mitgliedsunternehmen nach verschiedenen Filtern selektiert werden. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die Preisliste zur Verfügung stellen. Meist wird bei den Konditionen zwischen einer erfolgreichen und erfolglosen Abrechnung unterschieden. Vorsichtig sein sollte man bei Angeboten, welche ein „kostenloses Inkasso“ anbieten.

Fast alle deutschen Inkassounternehmen arbeiten bundesweit. Es kommt also nicht unbedingt darauf an, einen Dienstleister am eigenen Standort oder am Standort des Schuldners auszuwählen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens ist zunächst, dass sich der Zahlungsschuldner mit der Forderung in Verzug befindet. Nur dann können die Kosten, welche mit der Beauftragung des Inkassounternehmens verbunden sind, als Schadenersatzforderung beim Schuldner geltend gemacht werden.

Zu beachten ist auch, dass Inkassounternehmen nur unstrittige Forderungen bearbeiten. Hält also ein säumiger Kunde das Geld aufgrund eines Mangels zurück, wird ein Inkassounternehmen regelmäßig nicht tätig, da eine Vertretung im Klageverfahren nicht möglich ist. In strittigen Fällen ist ein Rechtsanwalt der richtige Dienstleister.

Nach Beauftragung eines Inkassounternehmens wird sich dieses unmittelbar schriftlich an Ihren säumigen Kunden wenden und zur Zahlung auffordern. Neben der eigentlichen Forderung werden auch die Verzugszinsen sowie die Inkassovergütung in Ansatz gebracht.

Gute Inkassounternehmen halten Ihre Kunden regelmäßig über den Verlauf des Verfahrens im Bilde oder stellen sogar ein Online-Portal zur Verfügung, in dem die Bearbeitung nachvollzogen werden kann.

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  • Mahnalarm Redaktion

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