FAIRPLAY BRAUCHT REGELN,
Der Mahnalarm-Zahlungsbeschleuniger
Wirkungsvoll auch bei hartnäckigen Fällen mahnen!
Sie haben bereits mehrfach gemahnt und die Zahlung steht noch immer raus?
Mit der Autorität von CRIF Bürgel – einer der größten deutschen Wirtschaftsauskunfteien – verleihen Sie Ihrer Mahnung mehr Nachdruck. Mahnen Sie wie die Profis und zeigen Sie Ihrem säumigen Kunden, wie er einen Eintrag in der Auskunftsdatenbank vermeiden kann.
Wie funktioniert der Zahlungsbeschleuniger?
Mit dem Mahngenerator von Mahnalarm stellen Sie Ihre Mahnung selber zusammen. Darin können Sie optional auch den Zahlungsbeschleuniger auswählen.
Stellen Sie sich den Mahnalarm-Zahlungsbeschleuniger als digitalen Aufkleber vor, der an prominenter Stelle auf Ihre Mahnung gedruckt wird.
Darauf findet sich der Hinweistext, dass Sie nach Ablauf der Mahnfrist die Einschaltung von CRIF Bürgel Forderungsmanagement* in Erwägung ziehen! Sie gehen dabei keinerlei Verpflichtung ein, tatsächlich ein Inkassoverfahren auszulösen.
Damit signalisieren Sie Ihrem säumigen Kunden:
- dass Sie auf professionelle Hilfe zurückgreifen können und er im Inkassofall mit Zusatzkosten rechnen muss.
- dass wenn es zu einem Inkassoverfahren kommt, die Information über seine finanzielle Unzuverlässigkeit in der CRIF Bürgel – Datenbank gespeichert werden kann. CRIF Bürgel ist eine der größten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland und ein Eintrag in die Datenbank kann Einfluss auf eine zukünftige Bonitätsprüfung haben. Somit belastet ein gerechtfertigtes Inkassomerkmal in der CRIF-Bürgel-Auskunft seine Kreditwürdigkeit und Bonität empfindlich.
In vielen Fällen führt der Hinweistext auf Ihrer Mahnung deshalb zu einer deutlichen Beschleunigung der Zahlung.
Schneller an Ihr Geld kommen, denn wir machen aus Mahnungen Zahlungen.
Einfach und wirkungsvoll Mahnungen schreiben und versenden.
Wirkungsvoll Mahnen mit dem Zahlungsbeschleuniger:
Hier zeigen wir, wie es geht.
Alle Leistungen auf einen Blick!
MahnGenerator
Schritt für Schritt Anleitung zum Aufbau einer Mahnung
Live-Vorschau kann aktiviert werden
Auswahl von Mahnstufen
Auswahl der Tonart (freundlich bis fordernd)
Einfache Erfassung der Forderungsdaten
integrierte Verzugszinsberechnung
Wahlmöglichkeit, ob Verzugszinsen gefordert werden
Anzeige der erlaubten max. Mahnkosten
Auswahl der gewünschten Mahnkosten
Erfassung von Nebenkosten möglich
Festlegung individueller Mahnfristen
Frankierung und Zustellung mit der Deutschen Post
Druck der fertigen Mahnung durch Mahnalarm
Rückmeldung per E-Mail bei Unzustellbarkeit
Belegdokument mit Einlieferungsbestätigung
Fristenüberwachung und Erinnerung bei Ablauf
Weitergabemöglichkeit an Mahnalarm Inkasso
AddON zum MahnGenerator
Zahlungsbeschleuniger
Mehr Nachdruck erzeugen mit dem Logo und der Autorität von CRIF Bürgel / ideal als letzte Mahnung
Nutzen Sie unseren Mahngenerator
Mit Autorität mahnen und das weitere Kostenrisiko senken!
Die letzte Mahnung
Sie bestimmen selbst, wie viele Mahnungen Ihr säumiger Kunde erhalten soll. 3 Mahnstufen sind gängig. Viele Unternehmen versenden aber nur noch 2 Mahnungen.
In Ihrer letzten Mahnung sollten Sie deutlich werden und Ihrem Kunden mitteilen, dass Sie bis zu einem festen Datum die Zahlung erwarten. Können Sie dann zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang feststellen, sollten Sie ohne weitere Ankündigung weitere Maßnahmen einleiten. Die Möglichkeiten nach der letzten Mahnung beschreiben wir in dem Artikel „Letzte Mahnung erfolglos, was nun?“
Ab sofort sollten Sie weitere Leistungen für diesen Kunden nicht mehr erbringen.
Letzte Mahnung erfolglos, was nun?
Ist Ihre letzte Mahnung erfolglos, müssen Sie handeln. Andernfalls laufen Sie Gefahr, Ihre Forderung zu verlieren. Es gibt verschieden Optionen, wie Sie vorgehen können. Wann die jeweiligen Möglichkeiten Sinn machen, welche Vor- und Nachteile es gibt und was Sie dabei berücksichtigen müssen, erfahren Sie in den nachfolgenden Artikeln.
Variante 1: mit dem „Zahlungsbeschleuniger“ mahnen
Probieren Sie noch eine letzte Mahnung mit dem Zahlungsbeschleuniger von Mahnalarm. Das geht ganz einfach: Sie mahnen über das Mahntool von Mahnalarm.de. Dort erfassen Sie zunächst die Adresse Ihres Schuldners und die Höhe Ihres Anspruchs. Dann werden Sie gefragt, ob Sie mit dem „Zahlungsbeschleuniger“ mehr Nachdruck erzeugen möchten. Klicken Sie „Ja“. Mahnalarm zeigt Ihnen dann den virtuellen Aufkleber, der auf Ihrer Mahnung mit angedruckt wird und meistens seine Wirkung entfaltet.
Denn Ihr säumiger Kunde läuft bei weiterer Nichtzahlung Gefahr, dass sein Verhalten in der Auskunftsdatenbank von CRIF Bürgel gespeichert wird. CRIF Bürgel ist eine der größten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland und speichert Daten zur finanziellen Zuverlässigkeit von Firmen und Privatpersonen. Dabei werden die Gesetze des deutschen Datenschutz respektiert.
Großhändler, Banken, Versicherungen, Onlineshops u.s.w. prüfen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden über Wirtschaftsauskunfteien wie CRIF Bürgel. Wenn negative Erfahrungen zum Zahlungsverhalten vorliegen, z.B. bei laufenden Inkassoverfahren, verschlechtert sich ggf. der RisikoScore und die betroffene Person oder Firma kann nicht mehr auf Rechnung bestellen. Dies wird auch Ihr säumiger Kunde vermeiden wollen! Die Kunden können über eine Selbstauskunft an Ihre eigene Bonitätsprüfung kommen. Diese ist für Mietveträge, Verträge mit Banken oder anderen Krediten unerlässlich.
Hier geht es direkt zum Mahntool mit dem Zahlungsbeschleuniger.
Die Verwendung des Zahlungsbeschleunigers löst kein Inkassoverfahren aus!
Nur wenn Sie sich nach erfolgloser Mahnung ausdrücklich für einen Inkassoauftrag bei CRIF Bürgel entscheiden und dieser angenommen wird, kommt ein Inkassoverfahren zustande. Mahnalarm wird Sie dazu im Nachgang zu Ihrer Mahnung befragen. Sie haben dann also noch immer die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen und sich für oder gegen ein Inkassoverfahren zu entscheiden.
Das Inkassomerkmal zu Ihrem säumigen Kunden darf dann in der CRIF Bürgel-Datenbank eingemeldet werden, wenn die Forderung berechtigt ist und die gesetzlichen Bedingungen für die Einmeldung erfüllt sind.
Variante 2: Inkassoverfahren auslösen
Sie können Ihre Forderung über ein Inkassounternehmen einziehen lassen.
In Deutschland gibt es rund 800 bis 1200 Inkassounternehmen mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Von großen Dienstleistern, welche nur für bestimmte Branchen arbeiten oder bestimmte Forderungsarten bearbeiten, bis hin zum Ein-Mann-Inkassobüro gibt es fast alles. Da fällt die Auswahl schwer. Viele Inkassounternehmen nehmen Einzelaufträge gar nicht an.
Prüfen Sie bei der Auswahl, ob folgende Themen für Sie wichtig sind:
- Das Inkassounternehmen ist offiziell im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. (rechtsdienstleistungsregister.de)
- Das Unternehmen hat einen guten Ruf und arbeitet seriös.
- Die Bearbeitung erfolgt nicht nur automatisiert, sondern Sie können individuell auf diese Einfluss nehmen.
- Sie haben einen festen und erreichbaren Ansprechpartner.
- Die Konditionen sind fair und transparent.
Wenn diese Punkte für Sie von Bedeutung sind, könnte CRIF Bürgel Forderungsmanagement ein seriöser Inkasso-Partner für Sie sein.
Übrigens: Versuchen Sie doch erst einmal den Mahnalarm-Zahlungsbeschleuniger. Wenn dieser erfolglos bleibt, können Sie immer noch ein Inkassounternehmen beauftragen. Hier geht direkt zum Mahntool.
Variante 3: Rechtsanwalt beauftragen
Auch der Gang zu einem Rechtsanwalt ist eine Möglichkeit, um an Ihr Geld zu kommen. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Ihr säumiger Kunde die Zahlung ausdrücklich ablehnt, weil seiner Meinung nach bestimmte Gründe dem entgegenstehen. In diesem Fall muss Ihr Anspruch ggf. sogar über ein gerichtliches Klageverfahren ausgefochten werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mahnung Widerspruch.
Variante 4: Selber den Mahnbescheid beantragen
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, selbst das Gerichtliche Mahnverfahren zu beschreiten. Der erste Schritt ist die Beantragung des Mahnbescheids.
Die Durchführung des Verfahrens ist hier beschrieben und nicht ganz unkompliziert.
Sie sollten bedenken:
- Mit den Gerichtskosten müssen Sie in Vorlage gehen.
- Ihr säumiger Kunde kann dem Mahnbescheid ohne Begründung widersprechen. Dann landet Ihre Forderung bei einem Klagegericht, bei dem Sie sich evtl. von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.
- Wenn Sie einen s.g. Titel erwirken können, haben Sie Ihr Geld möglicher Weise noch immer nicht und müssen die Zwangsvollstreckung über einen Gerichtsvollzieher betreiben.
Überlegen Sie deshalb gut, ob Sie sich dieses Verfahren selber zutrauen. Neben dem Zeitaufwand muss berücksichtigt werden, dass ein Mindestmaß an Rechts- und rechtsorganisatorischen Kenntnissen erforderlich sind.
Hinzu kommt, dass Sie ihren Zeitaufwand (oder Personalaufwand) nicht von Ihrem säumigen Kunden ersetzt bekommen, sondern nur die entstehenden Sachkosten (z.B. Formulare, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten).
Anders ist es, wenn Sie einen Rechtsdienstleister beauftragen. Dessen Kosten können Sie gegenüber Ihrem Schuldner, welcher sich in Verzug befindet, als Schadenersatz geltend machen. Dies übernimmt i.d.R. der Dientsleister bei seiner Zahlungsaufforderung gleich mit. Nachteil: Im Nichterfolgsfall bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Inkassodienstleister bieten ihren Kunden jedoch meist eine attraktive Nichterfolgskonditionen an.
Egal, ob Sie das gerichtliche Mahnverfahren selber beschreiten oder einen Dienstleister damit beauftragen, der gerichtliche Titel oder das Urteil ist der einzige Weg, Ihre Forderung einstweilen vor der Verjährung zu schützen. Hier finden Sie die wichtigsten Verjährungsfristen.
Variante 5: die Forderung ausbuchen
Keine Ironie: Auch das kann eine Lösung sein. Gerade bei kleinen Forderungen und schlechter Finanzlage des Schuldners kann es sinnvoller sein, den Anspruch auszubuchen, als weitere Kosten und Mühen zu investieren.
Der Verzicht aus wirtschaftlichen Erwägungen fällt den meisten Menschen schwer, daher sprechen wir auch vom „emotionalen Ausbuchen“.
Tipp: Probieren Sie als letzte Mahnung noch den Mahngenerator von Mahnalarm.
Wir von Mahnalarm.de unterstützen unsere Kunden und bieten mit unserem b2b Service Lösungen an, damit Sie an Ihr Geld kommen! Dabei finden Sie bei uns mehrere Produkte und Leistungen, sodass Sie schnell Ihr Geld von den säumigen Kunden erhalten.
Außerdem finden Sie auf unseren Ratgeberseiten viele Inhalte und Informationen, die die Vorgehensweise von Mahnung bis Inkassoeinleitung umfassend erläutern.
Wir unterstützen bei der rechtssicheren Ausformulierung einer Mahnung oder unterstützen Sie bei der Einleitung eines Inkassoverfahrens. Erfahren Sie alles über unsere Leistungen im Überblick hier!