Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Aktuelles, Forderungsmanagement

In der Unternehmenspraxis ist es üblich, dass für eine erbrachte Leistung oder beim Verkauf von Produkten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist an den Schuldner versandt wird. Der Betrag stellt bis zur Bezahlung einen offenen Posten dar.

In diesem Artikel finden Sie unter anderem den Unterschied zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Darstellung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz.

Definition von „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“

Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen entsteht dann, wenn der Verkäufer beim Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen eine Rechnung an den Kunden schreibt. Die Zahlung erfolgt demnach nicht sofort in bar, sondern zu einem bestimmten Zahlungsziel.

Gängige Abkürzungen für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind „Forderungen LuL“ oder „FLL“. Im englischen bezeichnet man sie als „trade accounts receivable“.

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Welche Merkmale haben Forderungen?

Die Leistungen des Gläubigers sind in der Regel bereits erbracht. Die Gegenleistung des Schuldners steht noch aus. Oftmals handelt es sich dabei um den Kauf einer Ware und einer noch ausstehenden Zahlung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erkennt man regelmäßig an einer Rechnung mit einer Zahlungsfrist. Darin fordert der Verkäufer auf, die geschuldete Leistung zu erbringen.

Ein wichtiges Merkmal einer Forderung ist die Höhe der offenen Forderung. Je geringer die Forderung ist, desto höher ist die Realisierbarkeit. Muss zur Realisierung und Forderungssicherung ein Mahnverfahren eingeleitet werden, ist die Forderungshöhe ausschlaggebend für die zusätzlich entstehenden Kosten und Zinsen. Anschließend an das Mahnverfahren können noch weitere Kosten für die Zwangsvollstreckung entstehen.

Auch das Alter einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ist für die Realisierbarkeit entscheidend. Umso älter eine Forderung ist, desto größer ist das Ausfallrisiko. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine Forderung durchsetzbar ist. Ist bereits die Verjährung eingetreten und der Schuldner hat die Einrede der Verjährung geltend gemacht, kann eine Forderung nicht mehr durchgesetzt werden.

Wichtig ist, dass eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen nur durch die Erbringung der Gegenleistung, durch Aufrechnung von Rechnungen oder Verzicht aufgelöst werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer Forderung und einer Verbindlichkeit?

Eine Forderung entsteht dann, wenn der Gläubiger eine Ware oder Dienstleistung an seinen Kunden verkauft und eine Rechnung mit einem späteren Zahlungsziel stellt. Der Kunde wird nun zum sogenannten Zahlungsschuldner.

Kauft der Gläubiger nun selbst eine Ware oder Dienstleistung auf Rechnung ein, entsteht für Ihn eine Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer. Der Gläubiger wird nun selbst zum Zahlungsschuldner.

Das Gegenstück zur Abkürzung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit „FLL“ ist „VLL“ für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Wie erfolgt die Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen?

Nach § 266 HGB erfolgt die Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf der Aktivseite einer Bilanz.

Was ist eine Bilanz?

Eine Bilanz wird von der Buchhaltung eines Unternehmens erstellt. Sie zeigt alle Vermögenswerte eines Unternehmens am Bilanzstichtag auf.

Aufbau einer Bilanz

Die Bilanz wird in T-Konten-Form aufgebaut.

Auf der linken Seite befindet sich die Aktiva. Dort findet man alle Posten zur Mittelverwendung. Die Aktiva-Seite teilt sich in Anlage- und Umlaufvermögen. Dort sind alle aktiven Bestandkonten, welche sich nach ihrer Liquidität ordnen, aufgelistet.

Die rechte Seite des T-Kontos wird als Passiva bezeichnet. Sie enthält das Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens, die sogenannten Posten zur Mittelherkunft. Die Passiva teilt sich in Eigen- und Fremdkapital auf. Die passiven Bestandskonten werden auch hier nach ihrer Liquidität geordnet.

Beispiele für die Buchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Unser Unternehmen verkauft eigene Erzeugnisse an einen Kunden auf Ziel. In der Ausgangsrechnung finden wir die Beträge:

  • Netto 50.000 EUR,
  • Umsatzsteuer (19 %) 13.300 EUR und
  • Brutto 83.300 EUR

Da die Forderungen in Höhe von 83.300 EUR ein Aktivkonto sind und sich mit dem Ausstellen von Rechnungen erhöhen, werden Sie auf der Soll-Seite (links) im Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ gebucht. Im Gegensatz dazu sind die Umsatzerlöse und Umsatzsteuer Passivkonten. Auch diese Konten erhöhen sich, da ich Waren im Wert von 50.000 EUR verkaufe und die dafür fällige Umsatzsteuer von 13.300 EUR berechne. Mehrungen bucht man in jedem passiven Konto auf der rechten Seite, also im Haben.

Der Verbuchung setzt sich immer aus Soll an Haben zusammen. In diesem Fall lautet der Buchungssatz:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 83.300 EUR
an Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse 50.000 EUR und Umsatzsteuer 13.300 EUR

Information: Finden Wertminderungen statt, würden diese im Soll bei Passivkosten oder im Haben bei Aktivkosten gebucht werden.

Forderungsmanagement: Umgang mit offenen Forderungen

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Wie können Forderungen bewertet werden?

Die Erfassung der Zugänge und Abgänge eines Unternehmens findet im gesamten Geschäftsjahr statt. Zum Jahresabschluss eines Geschäftsjahres, dem Bilanzstichtag, wird die Bilanz erstellt, in der man alle Vermögensgegenstände, nach Liquidität sortiert, auflistet.

Die Aufgabe der Buchhaltung ist es nun, mittels des Bonitätsprinzip, die einzelnen Forderungen zu bewerten.

Das Bonitätsprinzip

Die Bonität eines Unternehmens bzw. des Endkunden gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit der offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Nutzen Sie den Service von Wirtschaftsauskunfteien, wie die CRIF GmbH, kann Ihnen zum Thema Bonität eines Kunden schnell, umfangreich und kompetent weitergeholfen werden.

Jeder Kunde muss bewertet werden und in diesen Zusammenhang auch die Forderungen. Dazu werden die Forderungen in die Kategorien einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen unterteilt.

Einwandfreie Forderungen

Bei einwandfreien Forderungen ist davon auszugehen, dass der Betrag einer ausstehenden Rechnung vollständig beglichen wird. Grund dafür kann die sehr gute Bonität des Kunden sein, ein geringer Rechnungsbetrag oder ein Zahlungsziel, welches in der Zukunft oder noch nicht weit zurück liegt.

In der Bilanz werden solche Forderungen mit dem vollständigen Bruttobetrag angesetzt.

Zweifelhafte Forderungen

Reagiert ein Kunde nicht auf Mahnungen oder ist in Insolvenz gegangen, ist unklar, ob eine vollständige Bezahlung erfolgt und es entstehen zweifelhafte Forderungen. Nun muss das Ausfallrisiko abgeschätzt werden. Befindet sich dieses beispielsweise bei 50 Prozent, dürfen 50 Prozent des Nettobetrages mit einer Umsatzsteuerkorrektur abgeschrieben werden. Die Korrektur der Umsatzsteuer wird gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht.

Uneinbringliche Forderungen

Um eine Forderung als uneinbringlich einzustufen, muss sich ein Überblick zum bevorstehenden Kostenrisiko, dem wirtschaftlichen Nutzen und der Umsetzungswahrscheinlichkeit verschafft werden. Steht der Nutzen nicht im Verhältnis zu den Kosten und der Umsetzungswahrscheinlichkeit, ist die Buchung des Bruttobetrages auf das Debitorenkonto vorzunehmen. Auch hier sollte eine Umsatzsteuerkorrektur gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Wann verjähren Forderungen?

Nach § 195 BGB gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Dies gilt somit zum Beispiel bei der Geltendmachung von

  • Verträgen aus Lieferungen,
  • Kaufverträgen,
  • Dienstleistungsverträgen oder bei
  • Erbringung einer Werkleistung usw.

Die Verjährungsfristen von Forderungen sollte immer individuell geprüft werden.

Wurde bereits ein Urteil oder anderer Titel im Zuge eines Mahnverfahrens oder Gerichtsverfahrens erwirkt, hat dieser eine 30-jährige Verjährungsfrist.

Ob und in welcher Höhe noch Ansprüche gegenüber Kunden bestehen, sollte spätestens am Ende eines Geschäftsjahres geprüft werden, bevor die Forderungen verjähren und um ggf. verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.

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