Genau genommen entstehen die Inkassogebühren zunächst gegenüber dem Gläubiger oder Auftraggeber des Inkassounternehmens. Nur durch den Umstand, dass der Schuldner bereits in Verzug ist, kann der Inkassodienstleister als Vertreter des Gläubigers die Kosten direkt beim Schuldner als Verzugsschaden geltend machen. Ein Vertragsverhältnis zwischen Schuldner und Inkassounternehmen entsteht dabei nicht.
Möchte der Gläubiger die Inkassogebühren beantragen und diese Kosten beim Schuldner geltend machen, muss er sicherstellen, dass der Schuldner sich tatsächlich im Verzug befindet.
Zahlt der Schuldner diese Kosten nicht, z. B., weil er zahlungsunfähig ist, muss der Gläubiger die Gebühr des Inkassounternehmens für den Forderungseinzugselbst tragen. Dabei ist es nicht relevant, ob vorher die Art und Weise der Zahlung wie z. B. Vorkasse-Zahlung vereinbart wurde. Einige Inkassounternehmen lassen sich vom Gläubiger den Verzugsschadenanspruch teilweise „an Erfüllungs statt“ abtreten, womit der Gläubiger nur noch einen Teil der Inkassogebühren tragen muss. Im Ergebnis wird damit das Inkassounternehmen Inhaber des Verzugsschadens.
Zusammenfassung: Wer zahlt Inkassokosten?Der Schuldner mussdie Inkassogebührennicht zahlen, wenn er gegen die Leistung oder die Rechnung Beschwerde einlegt. Im Falle unberechtigter oder überhöhter Inkassogebühren hat der Schuldner die Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Ein weiterer Grund, wieso ein Schuldner die Inkassogebühren nicht zahlen muss, ist die Zahlungsunfähigkeit oder die (Privat)Insolvenz. Sollte der Schuldner die Rechnung anerkannt haben und zahlungswillig, aber eben zahlungsunfähig sein, darf der Gläubiger aufgrund der Schadensminderungspflicht rechtlich kein Inkassobüro beauftragen. Anderenfalls fallen die Inkassogebühren an den Gläubiger und/oder an das Inkassounternehmen.
Inkassodienstleister: Rolle und Gebühren
Ein Inkassodienstleister ist ein spezialisiertes Unternehmen, das sich auf die Eintreibung von offenen Forderungen konzentriert. Die Hauptaufgabe eines Inkassodienstleisters besteht darin, die offene Forderung des Gläubigers einzutreiben und dabei die Kosten für die Eintreibung zu decken.
Die Gebühren eines Inkassodienstleisters richten sich nach der Höhe der Hauptforderung und können zwischen 0,5 und 2,5 betragen. Es ist wichtig, dass der Inkassodienstleister im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist und vom Gläubiger wirksam bevollmächtigt wurde. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Eintreibung der Forderung rechtlich einwandfrei erfolgt und die Kosten im Rahmen bleiben.
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Inkasso-Forderungen: Wie werden sie beauftragt?
Der Inkassoauftrag sollte schriftlich erteilt werden und alle notwendigen Informationen enthalten. Dazu gehören die Höhe der Forderung, die Adresse des Schuldners und die Kontaktdaten des Gläubigers. Ein klarer und vollständiger Auftrag erleichtert dem Inkassounternehmen die Arbeit und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Eintreibung der Forderung.
Was sind Inkassogebühren und wie werden sie berechnet?
Inkassogebühren sind die Kosten, die ein Inkassounternehmen für seine Dienstleistungen erhebt, um offene Forderungen einzutreiben. Diese Gebühren entstehen, wenn ein Schuldner seine Zahlungspflichten nicht erfüllt und der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderung einzutreiben. Die Höhe der Inkassogebühren hängt von der Art und dem Schwierigkeitsgrad der Forderung ab.
Die Berechnung der Inkassogebühren erfolgt in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(VVRVG). Dabei können die Gebühren zwischen 0,5 und 2,5 betragen. Seit dem 09.10.2013 gibt es eine Deckelung der Gebühren, sodass höchstens die Gebühren geltend gemacht werden dürfen, die Rechtsanwälte nach dem RVG für die Inkassotätigkeit verlangen dürfen. Dies stellt sicher, dass die Kosten für den Schuldner nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen.
Die Höhe von Inkassokosten
Es gibt spezifische Regeln, die Inkassounternehmen einhalten müssen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten.Gläubiger und Inkassounternehmen können nicht wahllos und nach eigenem Ermessen Inkassogebühren beantragen. Zuallererst müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Inkassoforderungen müssen berechtigt sein.
- Der Schuldner muss sich im Verzug befinden.
Das bedeutet, dass eine Dienstleistung erfolgreich und wie vertraglich vereinbart erfüllt wurde. Beispielsweise bei Betrug oder einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgabeist die Forderung nicht berechtigt.
Außerdem muss der Schuldner sich im Schuldnerverzug befinden. Erst dann hat der Gläubiger laut § 286 Abs. 1 des Bundesgesetzbuches Anspruch auf Schadensersatz.
Der Verzug entsteht, wenn die Rechnung mit dem festgelegten Tag oder dem errechneten Datum nicht beglichen wurde. Dieser Verzug tritt automatisch ein und muss vom Gläubiger nicht noch einmal genannt werden.
Die im Rahmen der Beauftragung eines Inkassoverfahrens entstehenden Inkassokosten müssen als Verzugsschadenersatzanspruch des Gläubigers – soweit alle Voraussetzungen gegeben sind – durch den Schuldner gezahlt werden.
Hinweis: Es ist wichtig, Inkassoschreiben genau zu prüfen, um festzustellen, ob die Forderung und die geltend gemachten Inkassokosten berechtigt sind.
Zusammensetzung der Inkassokosten
Der Gläubiger darf im Rahmen der Schadensminderungspflicht geltend machen. Zu den Inkassogebühren (siehe unten Gesetzesänderung in 2021) können zusätzlich weitere Kosten entstehen. Ein Inkasso-Check ist daher wichtig, um die Berechtigung der Forderungen zu überprüfen und unseriöse Anbieter zu identifizieren. Beispielsweise durch:
- Realistische Schreib- oder Portoauslagen für die Mahnungen
- Mahnbescheid oder Vollstreckungskosten
- Kosten für die Adressermittlung
- u. a.
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