Vollstreckungstitel

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Ein Vollstreckungsbescheid ist schon lange keine Seltenheit mehr, um eine Forderung zu sichern und letztendlich auch durchzusetzen. In beinahe jeder Branche dienen Vollstreckungstitel immer häufiger zur Durchsetzung überfälliger Forderungen. Welche Vollstreckungstitel es gibt, wie man sie einteilen kann und was sie mit der Zwangsvollstreckung zu tun haben, sind nur einige der Fragen, die wir Ihnen in diesem Artikel beantworten. 

Was ist ein Vollstreckungstitel?

Im Zivilprozessrecht bzw. im Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Vollstreckungstitel eine amtliche Urkunde, welche einen Anspruch auf Zahlung oder eine bestimmte Handlung, eine Duldung oder Unterlassung festhält.

Häufig verwendet man auch nur die Kurzbezeichnung „Titel“. 

Wer stellt Vollstreckungstitel?

Ein Vollstreckungstitel kann nur vom zuständigen Prozessgericht ausgestellt werden. Eine Ausnahme sind die notariellen Urkunden, welche vom Notar bearbeitet werden. 

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Wozu dient ein Vollstreckungstitel?

Ein Titel dient in erster Linie als Beweis eines Anspruchs. Zusätzlich dient ein Titel zur Sicherung, da sie eine Verjährungsfrist von 30 Jahren aufweisen. Außerdem eröffnen Vollstreckungstitel dem Gläubiger die Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen zur Erfüllung des Anspruchs einzuleiten. Solche Maßnahmen währen beispielsweise eine Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. 

Wie bekomme ich einen Titel?

Es gibt verschiedene Wege, einen Titel zu erwirken. Die geläufigste Methode ist die Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids über ein gerichtliches Verfahren beim zuständigen Gericht. Sollten Uneinigkeiten bestehen, können im Rahmen eines streitgerichtlichen Klageverfahrens entsprechende Urteile oder auch gerichtliche Vergleiche erwirkt werden. 

Anforderungen an einen gültigen Vollstreckungstitel

Um von einem gültigen Vollstreckungstitel sprechen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Pflicht ist die Schriftform. 
  1. Gläubiger und Schuldner und ggf. dessen Vertreter müssen als Parteien (Antragsteller und Antragsgegner) aufgeführt werden. 
  1. Die Forderung muss nach Inhalt, Art und Umfang genau benannt werden. 
  1. Am wichtigsten: Es darf unter keinen Umständen die Vollstreckungsklausel nach §725 ZPO fehlen. Diese lautet wie folgt: „Vorstehende Ausfertigung wird mit dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“ 
  1. Bei notariellen Urkunden muss jede Partei den Titel unterschreiben. 
  1. Die formelle Rechtskraft tritt gemäß § 705 ZPO erst mit Ablauf der Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln ein. 

Erst, wenn alle gerichtlichen Verfahren abgeschlossen sind, ist der Titel rechtskräftig. Vollstreckbar ist ein Titel erst, wenn die Zustellung nachweisbar erfolgt ist. 

Der Gläubiger hat eine Ausfertigung des Vollstreckungstitel zu erhalten. Erfolgt dies nicht, kann er laut § 731 ZPO Klage auf Erteilung erheben. 

Welche Vollstreckungstitel gibt es? 

Bei Vollstreckungstiteln unterscheidet man in der Regel nach den Arten von Titeln oder nach dem Inhalt. Bei der Einteilung von Vollstreckungstiteln ist zu beachten, dass es je nach Gerichtssystem und Land zu Abweichungen der Einteilung kommen kann. Wichtig ist nur, dass Gläubiger und Schuldner die Art und den Inhalt verstehen, sodass beide Parteien den jeweils notwenigen nächsten Schritt zur Erfüllung der Schuld nachkommen können. 

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Die verschiedenen Vollstreckungstitel nach ihrer Art

Vollstreckungstitel unterscheiden sich unter anderem in ihrer Art, also nach welchem Paragrafen der Zivilprozessordnung sie unterliegen. 

  • Endurteile gemäß § 704 ZPO (Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind) 
  • Weitere Titel nach § 794 ZPO (weitere Titel, aus denen die Zwangsvollstreckung stattfindet): 
  • Vollstreckungsbescheide, welche sich aus dem gerichtlichen Mahnverfahren ergeben 
  • Gerichtliche Vergleiche 
  • Kostenfestsetzungsbeschlüsse 
  • gerichtliche oder notarielle Urkunden 
  • notarielle Schuldanerkenntnisse 
  • Bescheide von Städten oder Finanzämtern 
  • Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet 
  • Entscheidungen, die Schiedssprüche vollstreckbaren Titel machen 
  • andere Titel aus anderen EU-Mitgliedstaaten 
  • Europäischer Zahlungsbefehl 
  • Auch außerhalb der ZPO können Vollstreckungstitel entstehen, beispielsweise: 
  • Zuschlagsbeschlüsse aus Zwangsversteigerung 
  • Auszug aus der Insolvenztabelle 

Die verschiedenen Vollstreckungstitel nach ihrem Inhalt

Der Inhalt eines Vollstreckungstitels bezeichnet den Vollstreckungsgegenstand, also eine Zahlung, Handlung, Duldung oder Unterlassung. 

Eine der häufigsten Arten stellen Vollstreckungstitel, die eine Geldforderung bestätigt, dar. Der Gläubiger hält darin beispielsweise eine unbezahlte Rechnung oder eine Schuldenzahlung fest. 

Der Anspruch auf eine bestimmte Handlung oder Unterlassung wird in einer gerichtlichen Verfügung festgelegt. Ein Beispiel könnte sein, dass ein Grundstück nicht mehr betreten werden darf (Unterlassung). 

Enthält ein Titel einen Anspruch auf eine Leistung, die von einer anderen Partei erbracht werden muss, handelt es sich um eine Ersatzleistung. Dies können zum Beispiel Lieferungen von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung sein. Eine Unterform hiervon ist die Schadenersatzforderung. Diese tritt dann auf, wenn einer Partei ein Schaden zugefügt wurde, welcher nun ausgeglichen werden soll. 

Des Weiteren unterscheidet man das Vollstreckungsurteil, welches einen Unterhaltsanspruch für eine Person regelt. Dies findet häufig Anwendung bei einer Trennung oder Scheidung. 

Was bedeutet vorläufig vollstreckbar?

Ein vorläufig vollstreckbarer Titel wird in der Regel nur dann erlassen, wenn der Antragsteller (Gläubiger) ein besonders dringendes Interesse an der Erfüllung der Schuld hat. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Schuldner droht das Land zu verlassen oder Vermögenswerte zu verkaufen. 

Vorläufig vollstreckbar bedeutet, dass der Titel unmittelbar nach Erlass durchgesetzt werden kann. Der Gläubiger kann also sofort mit den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beginnen. 

Wichtig: Ein vorläufig vollstreckbarer Titel kann zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben werden, wenn der Schuldner durch eine Berufung oder eine gerichtliche Entscheidung Recht bekommt, dass der Titel ungerechtfertigt war. Anschließend hat der Schuldner Anspruch auf Entschädigung für alle Schäden oder Kosten, die durch die Vollstreckung dieses Titels entstanden sein könnten. 

Zwangsvollstreckungsrecht geltend machen

Um eine Zwangsvollstreckung durchführen zu dürfen, muss eine vollstreckbare Ausfertigung eines Titels inklusive der Vollstreckungsklausel nach §§ 724, 725 ZPO und einer Zustellung nach § 750 ZPO vorliegen. Eine Zustimmung des Schuldners ist nicht erforderlich. 

Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, darf der Gläubiger sein Recht auf Vollstreckbarkeit durchsetzen. Hierzu muss ein Auftrag nach den §§ 753, 754 ZPO an den Gerichtsvollzieher gestellt werden. 

Man unterscheidet nun, in welchen Teil des Vermögens vollstreckt werden soll. 

  1. Bewegliches Vermögen (Zahlungstitel)
    Nach §§ 803 ff. ZPO erfolgt hierbei eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durch den Gerichtsvollzieher in Form einer Sachpfändung. Dabei wird nur in das bewegliche Vermögen gepfändet, also beispielsweise Gegenstände aus der Wohnung oder ein Auto. Der Pfandwert darf nur so hoch sein, wie es zur Befriedigung des Gläubigers und der Deckung Zwangsvollstreckungskosten notwendig ist. 
  1. Unbewegliches Vermögen (Zahlungstitel)
    Hierbei kann eine Zwangssicherungshypothek über das Grundbuchamt oder eine Zwangsversteigerung durch das Vollstreckungsgericht gemeint sein. (§§ 864 ff. ZPO) 
  1. Bewegliches und unbewegliches Vermögen (Herausgabetitel)
    Eine Herausgabe ist auch hier nur über den Gerichtsvollzieher abzuwickeln. Diese ist geregelt in den §§ 883, 885 ff ZPO. 
  1. Titel zur Vornahme von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
    In den §§ 887 ff. ZPO ist die Zwangsvollstreckung eines Anspruchs auf Handlung, Duldung oder Unterlassen festgeschrieben. In der Praxis ist diese Art der Zwangsvollstreckung nicht zu empfehlen, dass es sich in der Praxis schwer umsetzten lässt. 

Wie können Sie gegen einen unberechtigten Vollstreckungstitel vorgehen?

Wenn gegen Sie ein Volltreckungstitel erwirkt wurde, der nicht rechtens ist, so haben Sie verschiedene Rechte. Der Antragsgegner (Sie bzw. der Schuldner) kann dann von seinem Recht auf 

  • Widerspruch 
  • Berufung 
  • Stundung 
  • Ratenzahlung 
  • Einsichtnahme 

Gebrauch machen. 

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