Das telefonische kann das schriftliche Mahnen nicht ersetzen. Schließlich sollten Sie nachweisen können, dass Sie Ihren säumigen Kunden in Verzug gesetzt haben. Deshalb sollten Sie immer eine schriftliche Mahnung schreiben. Tipps und Mahnung-Vorlagen finden Sie auf Mahnalarm.
Als Verstärkung ist das telefonische Mahnen aber durchaus sinnvoll. Folgende Tipps sollten Sie dabei berücksichtigen:
- Fertigen Sie nach dem Telefonat ein schriftliches Gesprächsprotokoll an, in das Sie Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Inhalt des Gesprächs aufnehmen. Das Protokoll legen Sie dann zu Ihrer letzten Mahnung. Das Protokoll können Sie ggf. bei einem Gerichtsverfahren noch gut gebrauchen.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Gesprächspartner möglichst ein verbindliches Zahlungsdatum.
- Lassen Sie sich bestätigen, dass es keine Einwände gibt.
- Sagen Sie Ihrem Gesprächspartner, dass Sie nach Ablauf der Mahnfrist nicht noch einmal anrufen können, sondern gleich die nächsten Schritte einleiten müssen.
Das folgende Video beantwortet die Fragen, ob die einzelnen Übermittlungswege rechtssicher sind und worauf es beim Mahnung schreiben besonders ankommt, damit Schadenersatzansprüche auch geltend gemacht werden können. Darüber hinaus gibt es Ratschläge, wann das Mahnung schreiben per E-Mail, WhatsApp, Fax oder auch telefonisch durchaus sinnvoll und wirkungsvoll sein kann.