Als Unternehmer kennen Sie diesen Vorfall vielleicht. Sie liefern bestellte Ware oder erbringen Dienstleistungen, doch die Zahlung Ihres Kunden bleibt aus. Wenn die Geldforderung auch nach einer abgelaufenen Frist bestehen bleibt, haben Sie die Möglichkeit, eine erste Mahnung mit Verzugszinsen zu schreiben. Neben den Kosten für Ihre erbrachte Leistung können Sie zusätzlich sogenannte Verzugszinsen berechnen. Denn der § 288 BGB und § 286 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) legen fest, dass Schuldner mit Verzugszinsen rechnen müssen. Wie hoch diese sein dürfen und wie sich Verzugszinsen zusammensetzen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Was sind Verzugszinsen?
Bei Verzugszinsen handelt es sich um einen Zinssatz, der berechnet werden darf, wenn sich die Zahlung eines Schuldners verzögert oder ausbleibt. Dabei haben Verzugszinsen zwei Intentionen. Zum einen soll der Schuldner durch die Mahnung (Verzugszinsen) zum Begleichen der offenen Rechnung bewegt werden. Zum anderen sollen Verzugszinsen aber auch den Aufwand ausgleichen, den ein Gläubiger durch das Ausbleiben der Zahlung sowie das Schreiben von Mahnungen hat.
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Wie entsteht Verzug?
Verzug entsteht, wenn der Schuldner eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Dies kann bei einer Geldforderung eintreten, wenn der Schuldner die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet. Der Verzug kann auch ohne Mahnung eintreten, wenn ein bestimmter kalendarischer Zeitpunkt für die Leistung festgelegt wurde. Beispielsweise, wenn auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum angegeben ist und dieses Datum verstreicht, ohne dass die Zahlung erfolgt ist. In solchen Fällen gerät der Schuldner automatisch in Verzug, ohne dass es einer zusätzlichen Mahnung bedarf. Dies ist besonders relevant für Unternehmer, die klare Zahlungsfristen setzen, um ihre Liquidität zu sichern.
Ab wann können Verzugszinsen berechnet werden?
Rechtlich steht es Ihnen zu, bei Mahnungen Verzugszinsen zu berechnen, sobald sich Ihr säumiger Kunde in Zahlungsverzug befindet. Dabei können Sie die Höhe der Verzugszinsen jedoch nicht nach Ihrem eigenen Ermessen festlegen. Die Berechnung erfolgt gemessen an dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Gegenüber Privatpersonen beträgt der Zinssatz 5 %, gegenüber Unternehmen 9 % über dem aktuellen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank halbjährlich neu veröffentlicht. Er liegt bereits seit ca. 5 Jahren im Minusbereich. Um die Verzugszinsen zu berechnen, multiplizieren Sie den offenen Betrag mit dem aktuellen Verzugszinssatz und teilen das Ergebnis durch 365 Tage, um den täglichen Zinsbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wird dann mit der Anzahl der Verzugstage multipliziert, um die gesamten Verzugszinsen zu ermitteln.
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Mehr InformationenSollte ich Verzugszinsen berechnen, sobald mein Kunde im Verzug ist?
Sobald ein Schuldner im Zahlungsverzug ist, spätestens nach der ersten Mahnung, haben Sie die Möglichkeit, Verzugszinsen zu berechnen und so Ihren Verzugsschaden zu verringern. Ob Sie allerdings bereits ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Anspruch nehmen oder erst ab der dritten Mahnung oder gar nicht, ist eine Frage der Philosophie. Bei guten Kundenbeziehungen sollte man zumindest die dritte Mahnung mit Verzugszinsen abwarten.
Mahnbescheid-Zinsen: Ab wann sinnvoll?
Ob ein Mahnbescheid sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. In der Regel empfiehlt es sich, diesen Schritt zu setzen, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann und Sie Ihre Forderungen rechtlich absichern möchten.
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Häufig scheitert die Geltendmachung an technischen Beschränkungen der genutzten Mahnsoftware. Wenn Sie mit Mahnalarm Mahnungen schreiben, können Sie auswählen, ob Sie bei einer Mahnung Verzugszinsen ansetzen möchten oder nicht. Mahnalarm berechnet Ihnen daraufhin den Verzugszinssatz professionell und zuverlässig. Obendrein bieten wir Ihnen diverse Mahnvorlagen, aus denen Sie frei auswählen können. So erhalten Sie eine individuelle und rechtssichere Mahnung.
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Sie haben weitere Fragen zu den Zinsen im Falle eines Verzugs? Dann melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen gerne bei allen Ihren Anliegen zur Verzinsung und weiteren Themen zur Seite. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen in Kürze.