Verzugszinsen – Welche darf ich abrechnen?

Als Unternehmer kennen Sie diesen Vorfall vielleicht. Sie liefern bestellte Ware oder erbringen Dienstleistungen, doch die Zahlung Ihres Kunden bleibt aus. Wenn die Geldforderung auch nach einer abgelaufenen Frist bestehen bleibt, haben Sie die Möglichkeit eine erste Mahnung zu schreiben. Neben den Kosten für Ihre erbrachte Leistung können Sie zusätzlich sogenannte Verzugszinsen berechnen. Denn der § 288 BGB und § 286 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) legt fest, dass Schuldner mit Verzugszinsen rechnen müssen. Wie hoch diese sein dürfen und wie sich Verzugszinsen zusammensetzen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was sind Verzugszinsen?

Bei Verzugszinsen handelt es sich um einen Zinssatz, der berechnet werden darf, wenn sich die Zahlung eines Schuldners verzögert oder ausbleibt. Dabei haben Verzugszinsen zwei Intentionen. Zum einen soll der Schuldner durch die Verzugszinsen zum Begleichen der offenen Rechnung bewegt werden. Zum anderen sollen Verzugszinsen aber auch den Aufwand ausgleichen, den ein Gläubiger durch das Ausbleiben der Zahlung sowie das Schreiben von Mahnungen hat.

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Ab wann können Verzugszinsen berechnet werden?

Rechtlich steht es Ihnen zu, Verzugszinsen zu beanspruchen, sobald sich Ihr säumiger Kunde in Zahlungsverzug befindet. Dabei können Sie die Höhe der Verzugszinsen jedoch nicht nach Ihrem eigenen Ermessen festlegen. Die Berechnung erfolgt gemessen an dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Gegenüber Privatpersonen beträgt der Zinssatz 5 %, gegenüber Unternehmen 9 % über dem aktuellen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank halbjährlich neu veröffentlicht. Er liegt bereits seit ca. 5 Jahren im Minusbereich.

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Sollte ich Verzugszinsen berechnen, sobald mein Kunde im Verzug ist?

Sobald ein Schuldner im Zahlungsverzug ist, spätestens nach der ersten Mahnung, haben Sie die Möglichkeit Verzugszinsen zu berechnen und so Ihren Verzugsschaden zu verringern. Ob Sie allerdings bereits ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Anspruch nehmen, oder erst ab der dritten Mahnung oder gar nicht, ist eine Frage der Philosophie. Bei guten Kundenbeziehungen sollte man zumindest die dritte Mahnung abwarten.

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Häufig scheitert die Geltendmachung an technischen Beschränkungen der genutzten Mahnsoftware. Wenn Sie mit Mahnalarm Mahnungen schreiben, können Sie auswählen, ob Sie Verzugszinsen ansetzen möchten oder nicht. Mahnalarm berechnet Ihnen daraufhin den Verzugszinssatz professionell und zuverlässig. Obendrein bieten wir Ihnen diverse Mahnvorlagen, aus denen Sie frei auswählen können. So erhalten Sie eine individuelle und rechtssichere Mahnung.

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  • Mahnalarm Redaktion

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