Wie ist der Ablauf eines Mahnverfahrens Schritt für Schritt?

Mahnbescheid, Mahnung, Mahnwesen

Das gerichtliche Mahnverfahren: diese Begrifflichkeit mag im ersten Moment abschreckend klingen. Doch wenn Ihre Kunden eine offene Geldforderung nicht zahlen wollen und jede Zahlungsfrist verstreichen lassen, kann ein Gerichtsverfahren mit Umständen die einzige Möglichkeit sein, Ihr ausstehendes Geld überhaupt noch zu erhalten. Wie Sie entsprechende Verfahrensschritte einleiten, Ihre Forderungen kundtun, den Erlass eines Vollstreckungsbescheids erwirken und vieles mehr erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Der Ablauf eines Mahnverfahrens

Sie haben Ihre Leistung erbracht und warten nun auf den Zahlungseingang Ihrer ausstehenden Forderungen. Wenn eine Zahlungserinnerung und weitere Mahnungen keine Wirkung entfalten und Ihre Geldforderungen offenbleiben, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Ein gerichtliches Mahnverfahren muss stets per Formular oder per Online-Mahnantrag beantragt werden. Wie dies funktioniert und wie es nach dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids weitergeht, haben wir Ihnen hier in wenigen Punkten zusammengefasst.

  1. Zuerst müssen Sie als Gläubiger den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das können Sie entweder in Papierform über ein entsprechendes Formular oder online über die Internetpräsenz der Mahngerichte unter www.online-mahnantrag.de. Nur diese Form des Mahnbescheides ist rechtsgültig!
    Wichtig: Hierbei ist zu beachten, dass das Gericht nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung prüft, sondern nur, ob der Antrag von dem Antragsteller formell richtig ausgefüllt ist.
  2. Haben Sie den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erfolgreich ausgefüllt und dem Mahngericht übermittelt, sendet das Gericht den Mahnbescheid dem Empfänger auf dem Postweg zu. Der Schuldner hat nun 2 Wochen Zeit zu bezahlen oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
  3. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger Antrag auf Vollstreckungsbescheid (auch Vollstreckungstitel genannt) stellen. Dieser Vollstreckungstitel wird dem Schuldner ebenfalls auf dem Postweg zugestellt. Auch darauf kann der Schuldner reagieren und innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen.
  4. Hat der Schuldner im Laufe dieses Verfahrens keines der genannten Rechtsmittel eingelegt, kann aus dem Vollstreckungsbescheid mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Häufig gestellte Fragen im Überblick:

Wie lange dauert es bis der Mahnbescheid zugestellt wird?

Reicht man einen Antrag auf Erlass des Mahnbescheides elektronisch beim zuständigen Amtsgericht ein, erfolgt eine Prüfung und die Zustellung an den Schuldner innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Wird der Antrag in Papierform eingereicht, dauert die Bearbeitung zwischen zwei und sechs Wochen.

Ist eine Mahnung per E-Mail gültig?

Mahnungen sind an keine Formvorschriften gebunden. Somit sind sie per E-Mail, SMS, Messenger Dienste, per Fax, per Post oder sogar mündlich zulässig und gültig. Um die Anschrift und Zustellbarkeit zu prüfen, empfiehlt Ihnen Mahnalarm mindestens eine Mahnung auf dem Postweg zuzustellen.

Unsere MahnGenerator spart Ihnen Zeit, so können Sie einen seriösen und wirksamen Mahnbescheid erstellen. Mit wenig Mühe können Sie Ihren Bescheid noch heute per E-Mail oder postalisch auf den Weg bringen.

Nutzen Sie unseren neuen Mahngenerator!

Rechtssichere & wirkungsvolle Mahnungen erstellen zum Ausdrucken oder mit Versandoption ab 2,50€ inkl. Versandzeugen Vorteil!

Ist man verpflichtet zu mahnen?

Eine Pflicht zu mahnen, gibt es nicht. Mit der gesetzlichen Zahlungspflicht geraten Geschäftskunden automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Ist Ihr Kunde eine Privatperson, muss auf die gesetzliche Zahlungsfrist und der spätestens dann eintretende Verzug hingewiesen werden. Eine Mahnung bedarf es auch dann nicht, wenn bereits vor Fälligkeit der Leistung der Verzugseintritt vertraglich geregelt wurde.

Was kommt nach der Mahnung?

Die meisten Unternehmen versenden drei Mahnungen an ihren säumigen Kunden. Generell gilt, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, wie oft gemahnt werden muss. Mahnalarm empfiehlt Ihnen, mindestens zweimal zu mahnen. Wir unterstützen Sie gern beim Schreiben Ihrer Mahnung mit unserem MahnGenerator. Sollte dann noch keine Zahlung eingegangen sein, raten wir Ihnen, die offene Forderung an unsere Experten weiterzugeben, die Ihnen mit einer professionellen Bearbeitung beiseite stehen.

Wie viele Mahnungen bis zum gerichtlichen Mahnverfahren?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie viele kaufmännische Mahnungen ein Gläubiger seinem säumigen Kunden bis zum gerichtlichen Mahnverfahren zustellen muss. Wir von Mahnalarm empfehlen Ihnen, mindestens zweimal zu mahnen.

Bin ich verpflichtet Mahngebühren zu bezahlen?

Hat man sich mit der Leistung in Verzug befunden, dürfen Gläubiger Mahngebühren als Verzugsschaden geltend machen. Diese sind zusätzlich zur ursprünglichen Rechnung zu zahlen.

Welche Möglichkeiten hat der Schuldner im Mahnverfahren?

  • Anerkenntnis und Zahlung der Forderung inklusive der Kosten für das Mahnverfahren. Diese Option hat der Schuldner zu jedem Zeitpunkt, egal ob nach dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid.
  • Widerspruch nach dem Mahnbescheid bzw. Einspruch nach dem Vollstreckungsbescheid
  • Der Schuldner reagiert nicht; weder auf den Mahn- noch auf den Vollstreckungsbescheid

Rechtssichere Mahnung einfach per Klick erstellen

Nutzen Sie unverbindlich unseren Mahngenerator und erstellen Sie rechtssichere & wirkungsvolle Mahnungen.

Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt?

Nutzt der Schuldner das vom Gericht vorgefertigte Widerspruchsformular, erhält der Gläubiger eine entsprechende Nachricht. Gut zu wissen ist, dass für den Widerspruch keine Begründung erforderlich ist. Wird der Forderung widersprochen, kann der Anspruch nur im Wege eines Klageverfahrens über das zuständige Prozessgericht weiterbetrieben werden. Nun kann der Gläubiger als Antragsteller entscheiden, ob er das Klageverfahren betreiben möchte oder diese Option wegen des Kostenrisikos unterlässt. Entscheidet sich der Gläubiger gegen das Klageverfahren, besteht seine ursprüngliche Forderung weiterhin, ohne Einfluss auf die bisherige Verjährungsfrist.

Das Verfahren findet, je nach Forderungshöhe (5.000,00 EUR), in einem Amtsgericht oder Landgericht statt. Die Abgabe an das Prozessgericht erfolgt erst nach Einzahlung der Gerichtsgebühr, welche auf der Widerspruchsnachricht aufgedruckt ist. Wird die Abgabe an das Prozessgericht gewünscht, muss der Gläubigervertreter (i.d.R. der Rechtsanwalt) die Klage einreichen. Bei Amtsgerichten kann sich ein Gläubiger auch selbst vertreten. Der Gläubiger muss als Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen, kann diese aber mit dem Urteil zugunsten des Gläubigers als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Achtung Fallstrick: Reagiert der Gläubiger nicht auf den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, wird von Gericht ein Versäumnisurteil zugunsten des Schuldners erlassen. Damit wäre die Durchsetzung der Forderung dauerhaft ausgeschlossen.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid reagiert?

Reagiert der Schuldner auf den Mahnbescheid innerhalb der 14 Tage gar nicht, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Wiederum hat der Schuldner 14 Tag Zeit zu bezahlen oder auf den Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen.

Was passiert, wenn der Schuldner den Vollstreckungsbescheid ignoriert?

Reagiert der Schuldner nach der Zustellung nicht auf den Vollstreckungsbescheid, kann der Gläubiger mit dem vollstreckbaren Titel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen. Der Gläubiger hat also die Möglichkeit eine Pfändung zu beantragen oder den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

Bestens unterstützt mit Mahnalarm!

Sie haben weitere Fragen zum Ablauf eines Mahnverfahrens, wollen wissen, wie Sie eine Zahlungsaufforderung schreiben, oder wie Sie sichergehen können, dass die Zustellung des Mahnbescheids erfolgt – dann helfen wir Ihnen gern weiter! Über unser Kontaktformular sind wir stets für Sie erreichbar und stehen Ihnen mit gutem Rat beiseite.

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

Schnell & rechtssicher Mahnen per Klick

Ob freundlich oder streng – wir haben die richtige Mahnung für Sie!
Auch mit Versandzeugen Vorteil & Crif Bürgel „Zahlungsbeschleuniger“

Geben Sie uns Ihr Feedback

Geben Sie uns Ihr Feedback.

Nutzer fragten auch:

Wie oft sollte ich mahnen?

Mahnung schreiben
Im Mahnwesen geht es häufig um Geldforderungen und darum, dass das Geld nicht rechtzeitig vom Kunden gezahlt wird. Mittlerweile geht…

Ab wann erste Mahnung schreiben?

Mahnung schreiben
Im Geschäftsleben und im Alltag kann es vorkommen, dass Rechnungen und Zahlungen nicht rechtzeitig beglichen werden. Mahnen ist daher ein…