Zwei wichtige Fragen und Unterschiede, die Sie sich beim Mahnen stellen sollten, denn eine kluge Vorgehensweise ist von der richtigen Einschätzung abhängig.
Entzieht sich der Schuldner jeglicher Kommunikation, geht nicht ans Telefon oder lässt sogar die Post zurückgehen, dokumentiert er dadurch seine Unwilligkeit, zur Lösung des Problems beizutragen. Oft ist diese „Wegduck-Strategie“ bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit zu beobachten und soll einzig dem Zeitgewinn dienen. Nicht selten wird auch die Forderung teilweise und mit fadenscheinigen Gründen bestritten.
Diesem Schuldnertypus kann nur mit einem professionellen Mahnwesen begegnet werden. Wer am nachdrücklichsten und professionellsten mahnt, bekommt als erstes sein Geld! Wichtig ist deshalb, die Mahnungen in zeitlich kurzen Abständen zu versenden und einen angemessenen nachdrücklichen Mahntext zu nutzen. Mahnalarm unterstützt Sie mit passenden Mahntexten und pünktlichen Erinnerungen. Übrigens: Statt auf den Erfolg einer 4. oder 5. Mahnung zu hoffen, sollte die Forderung frühzeitig einem Rechtsdienstleister übergeben werden und es empfiehlt sich ein Inkassobüro mit dem Fall zu beauftragen.
Warum der Mahnalarm-Zahlungsbeschleuniger wirkt:
Säumige Zahler, welche noch keinen offiziellen Schufa-Eintrag haben, möchten verhindern, dass ihre finanzielle Unzuverlässigkeit bekannt und damit ihre Kreditwürdigkeit gefährdet wird. Mit diesem Wissen können Sie arbeiten: Deshalb wirkt der Mahnalarm Zahlungsbeschleuniger oft Wunder.
Zahlungsunfähige Schuldner haben oft bereits Einträge im Schuldner- oder Insolvenzregister. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie keine ihrer gekauften Waren oder Dienstleistungen bezahlen. Auch Personen mit Schufa-Einträgen bezahlen Rechnungen, nur eben weniger regelmäßig und häufig mit größerer Verspätung. Daher gilt auch hier: Die größte Wirkung erreichen Sie mit einem professionellen und konsequenten Mahnwesen.
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Wie erkenne ich, ob mein Kunde zahlungsfähig ist?
Die Frage nach der Zahlungsfähigkeit von Kunden wird oft unterschätzt. Viele Unternehmer und Dienstleister können sich nicht vorstellen, dass Kunden Waren bestellen oder Verträge abschließen, wohl wissend, dass das Geld für die Bezahlung gar nicht oder nur zum Teil vorhanden ist.
Ein Blick auf die Statistik hilft das Ausmaß der Verschuldung in Deutschland zu begreifen: Rund 11 % der deutschen Erwachsenen sind überschuldet. Als überschuldet gilt, wer seine fälligen Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm weder Vermögen noch andere Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Oder kurz gesagt: Die zu leistenden monatlichen Gesamtausgaben übersteigen dauerhaft die Einnahmen. Von der Statistik betroffen sind Verbraucher genauso wie private Unternehmer.
Es ist sicher verständlich, wenn auch überschuldete Personen Anteil am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben haben möchten. Das Risiko von Zahlungsausfällen, welches von diesen Personen ausgeht, muss aber jedem Unternehmen klar sein. Große Onlinehändler, Banken und Wohnungsunternehmen sichern sich daher professionell mit vorgeschalteten Bonitätsprüfungsprozessen ab. Kleine Unternehmen, Freiberufler oder private Vermieter dagegen verlassen sich oft auf ihr Bauchgefühl. Doch das kann ins Auge gehen. Wie es einer Person finanziell tatsächlich geht, kann man schlecht von seinem Auftreten (seinem Auto) oder anderen äußeren Gegebenheiten ableiten.
Die Frage nach der Zahlungsfähigkeit spielt auch dann eine Rolle, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Nach einem erfolglosen Mahnverfahren stellt sich nämlich die Frage, ob die weitere Durchsetzung, die i.d.R. mit weiteren Kosten verbunden ist, überhaupt in einem vertretbaren Verhältnis zur Realisierungswahrscheinlichkeit steht.
Stellen Sie sich eine Forderung in Höhe von 150 EUR vor. Ihre letzte Mahnung blieb erfolglos und Sie überlegen, ob Sie einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen sollen. Die Gerichtskosten betragen 32 EUR. Wenn Sie danach einen Gerichtsvollzieher beauftragen müssen, kommen noch einmal rund 50 EUR hinzu. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt würde noch weitere Kosten verursachen.
Welche Bedeutung hätte für Sie die Information, dass Ihr Schuldner vor wenigen Wochen die Vermögensauskunft (ehemals Eidesstattliche Versicherung, davor Offenbarungseid) abgegeben hat und damit im Schuldnerregister steht?
Wahrscheinlich würden Sie sich gut überlegen, die Kosten für die gerichtliche Verfolgung auf sich zu nehmen.
Was bedeutet eigentlich Verzug? Wenn zur Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs kostenpflichtige Maßnahmen erforderlich sind, können diese als Schadenersatzanspruch bei meinem säumigen Kunden geltend gemacht werden. Das ist aber nur möglich, wenn Sie den Schuldner vorher sorgfältig in Verzug gesetzt habe. Dieses Video verdeutlicht die verschiedenen Möglichkeiten, Verzug herbeizuführen und gibt praxisnahe Formulierungstipps für Ihr Rechnungswesen und Ihr Mahnwesen.
TIPP! Bei größeren Aufträgen von Neukunden unbedingt vorher eine Bonitätsprüfung durchführen. Als Dienstleister und Unternehmen haben Sie ein berechtigtes Interesse und dürfen Bonitätsauskünfte über ihren Kunden einholen. Siehe: Wo kann ich günstig Bonitätsauskünfte beziehen?
Bei bekannter Zahlungsunfähigkeit stellt sich mitunter die Frage, ob die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters oder die Beschreitung des Rechtsweges noch wirtschaftlich sinnvoll sind. Will man dem schlechten noch gutes Geld hinterherwerfen? Inkassounternehmen stellen an diesem Punkt noch eine gute (letzte) Möglichkeit dar, den Forderungsanspruch zu eskalieren, ohne gleich den teuren Weg über das gerichtliche Mahn-, oder Klageverfahren zu gehen. Im Nichterfolgsfall fallen bei Inkassounternehmen i.d.R. vertretbare Negativpauschalen an. Außerdem prüfen Inkassounternehmen systematisch die Bonitätsverhältnisse und ermöglichen somit die Bewertung der Realisierungswahrscheinlichkeit. So kann es bei geringen Forderungen (unter 150 bis 500 EUR) und schlechter Bonität wirtschaftlich sinnvoller sein, die Forderung auszubuchen, als noch in ein teures Gerichtsverfahren zu investieren.
Bei höheren Forderungen empfiehlt sich, den Anspruch durch Herbeiführung eines gerichtlichen Titels dauerhaft zu sichern, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt erneut einer Beitreibung zuzuführen. Denn nicht titulierte Forderungen unterliegen der Regelverjährung von 3 Jahren!