Titulierte Forderung, aber der Schuldner ist zahlungsunfähig. Was kann ich tun?

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Eine titulierte Forderung zu erwirken ist ein langwieriger Prozess, der Sie nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kosten kann. Als Forderungsinhaber sehen Sie sich sicherlich auf der sicheren Seite, wenn der Titel erstmal erwirkt wurde, doch wussten Sie, dass Zahlungen trotzdem ausbleiben können? Was Sie in einem solchen Fall tun können, was eine titulierte Forderung überhaupt ist und welche Schritte Sie ergreifen müssen, das erfahren Sie bei Mahnalarm! 

Was ist eine titulierte Forderung?

Die Titulierung an sich ist ein gerichtlicher Vorgang. Bei diesem wird einer Partei ein Anspruch zugesichert. Das kann beispielsweise Vollstreckungstitel, Urteile, oder auch gerichtliche Vergleiche einbeziehen. 

Eine titulierte Forderung ist dann das Resultat dieser gerichtlichen Verfahren sowie die Legitimation einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Zusätzlich wird vom Gericht eine öffentliche Urkunde erstellt, die die Rechtsverbindlichkeit der Forderung feststellt. 

Eine titulierte Forderung ist also gewissermaßen die Grundlage sowie der Nachweis, dass Ihnen beispielsweise eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugesichert wurde und Ihnen. 

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Wie wird eine Forderung tituliert?

Wenn Sie eine titulierte Forderung erwirken möchten, gibt es vorerst einige Prozesse, die Sie durchlaufen müssen. Zuerst müssen sie den Schuldner abmahnen und in Verzug setzen. Wir von Mahnalarm sind Experten in Sachen Mahnwesen und helfen Ihnen bei diesem Schritt deshalb gern weiter. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Mahnschreiben-Vorlagen Seite.

Wenn Ihr Schuldner seine Schulden trotz Mahnungen nicht zahlt, können Sie als nächstes bei einem Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Sofern der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht, wird der Vollstreckungstitel erteilt. Dieser muss jedoch extra beantragt werden. Wird auch diesem seitens des Schuldners nicht widersprochen, gilt er nach 14 Tagen als erwirkt. Sie haben nun eine titulierte Forderung. 

Jetzt stellt sich regelmäßig die Frage: Was mache ich mit diesem Titel?

Folgende Möglichkeiten sind denkbar:

1. Titel abheften und warten, bis sich der Schuldner freiwillig meldet.

Für Sie als Gläubiger mag es wohl unwahrscheinlich klingen, aber natürlich gibt es auch redliche Schuldner, die ein Eigeninteresse daran haben, ihre Schulden abzubezahlen. Eine Ihrer Möglichkeiten, mit Ihrer titulierten Forderung umzugehen ist also zu warten, bis sich der Schuldner bei Ihnen meldet. Es soll Fälle gegeben haben, bei denen Schuldtitel in dieser Art und Weise aus der Welt geschafft wurden, aber wir alle wissen: Das ist höchst selten. 

Vorteile:

  • kein Aufwand, keine Kosten

Nachteile:

  • sehr geringe Realisierungschance

2. Immer mal wieder selbst einen Gerichtsvollzieher beauftragen

Das kostet natürlich viel Zeit und vor allem auch Geld. Denn einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen ist vor allem dann sinnvoll, wenn man die finanzielle Situation des Schuldners einschätzen kann und davon ausgeht, dass der Schuldner schlicht zahlungsunwillig ist. Wenn Sie die finanzielle Situation eines Schuldners jedoch nicht eindeutig einschätzen können, dann besteht die Gefahr, dass eine Zwangsvollstreckung schnell ins Leere geht und zusätzliche Kosten verursacht. Sollte einem die Lage des Schuldners unbekannt sein, können durch den Gerichtsvollzieher aber auch Informationen zum Schuldner beschafft werden. 

Die Gerichtsvollzieherkosten sind zum 1.1.2021 übrigens nochmals gestiegen.

Vorteile:

  • keine Fremdkosten für einen Rechtsdienstleister

Nachteile

  • Mindestkenntnisse im Zwangsvollstreckungsrecht erforderlich 
  • Vollstreckungsaufträge sind oft nicht zielführend 
  • Kostenaufwand mit jedem neuen Gerichtsvollzieherauftrag 
  • Ohne das Wissen der aktuellen Adresse des Schuldners läuft ein Gerichtsvollzieherauftrag ins Leere, die Adressermittlung verbleibt ebenfalls in eigener Verantwortung

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3. Einen Rechtsanwalt mit der regelmäßigen Zwangsvollstreckung beauftragen

Ein Rechtsanwalt rechnet nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung ab. Er bekommt für jede Maßnahme eine sogenannte RVG-Gebühr, und zwar unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckungsmaßnahme erfolgreich oder erfolglos war. Sowohl die RVG-Gebühren als auch die Zwangsvollstreckungskosten werden Ihnen bei Nichterfolg in Rechnung gestellt. Diese Kosten erhöhen Ihre Beitreibungskosten also noch einmal. Zwar können die Kosten ebenfalls dem Schuldner gegenüber geltend gemacht werden, aber ob und wann das gelingt, ist ungewiss. Unabhängig davon kann man sagen, dass die wenigsten Rechtsanwälte ein großes Interesse an derartigen Verfahren haben. 

Vorteile:

  • Sie müssen sich nicht selbst kümmern 
  • Die Forderung ist in professionellen Händen 
  • Bei regelmäßiger Vollstreckung verjähren die Zinsen nicht 
  • Im Erfolgsfall zahlt der Schuldner alles und man kann seine komplette Forderung behalten 

Nachteile:

  • Jede Vollstreckungsmaßnahme des Rechtsanwalts erhöht wieder die Kosten, wenn der Schuldner nicht bezahlt.
  • Rechtsanwälte prüfen oft nicht die aktuelle Bonitätssituation des Schuldners. Das Hauptaugenmerk liegt weniger darauf Zahlungen zu realisieren als darauf, die Verjährung der Zinsen zu hemmen. Dies führt dann alle 3 Jahre zu mehr oder weniger erfolgreichen, aber teuren Zwangsvollstreckungen.

4. Die Forderung zum „Überwachungs-Inkasso“ an ein Inkasso-Unternehmen geben

Einige Inkassounternehmen haben sich auf die Dauerüberwachung von titulierten bzw. ausgeklagten Forderungen spezialisiert. Bei diesem Angebot übernimmt der Inkassodienstleister das komplette Kostenrisiko. Das heißt: Jede Maßnahme, für die er sich entscheidet, geht zu seinen eigenen Lasten. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Drittschuldnerermittlungen, Adressermittlungen, dem Bonitätsmonitoring, dem regelmäßigen Telefonkontakt mit dem Schuldner, Erbenermittlungen, etc. All diese Maßnahmen werden vom Inkassodienstleister genutzt, um beim Schuldner „präsent“ zu bleiben und Zahlungen zu realisieren. Auch das telefonische Aushandeln von Ratenzahlungen oder Vergleichen gehört dazu. 

Im Gegenzug für die Übernahme des Kostenrisikos und die Dienstleistung möchte das Inkassobüro im Erfolgsfall über eine vereinbarte Erfolgsprovision mitverdienen. Erfolgsprovisionen liegen im Branchenschnitt bei ca. 50 Prozent der Forderung. 

Vorteile:

  • Solange keine Zahlung realisiert wird, entstehen keine weiteren Kosten für Sie 
  • Die Forderung ist in einer professionellen Dauerüberwachung 
  • Die Bonitätssituation wird permanent mitberücksichtigt 
  • professionelle Adressermittlung 
  • Höhere Erfolgsaussichten durch persönlichen Dialog mit dem Schuldner 
  • permanente Information über den Fortgang des Verfahrens

Nachteile:

  • Das Inkassounternehmen beansprucht im Erfolgsfall eine Erfolgsprovision.
  • Das Inkassounternehmen garantiert nicht die Verjährung von Zinsen, da nur in wirtschaftlich sinnvollen Fällen eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird.
  • Nicht alle Inkassounternehmen übernehmen Einzelforderungen.
  • Die Forderungen müssen i.d.R. gewissen Mindestanforderungen erfüllen, z.B. Forderungshöhe, etc.

Fazit:

Welcher Weg die bessere Lösung ist, um doch noch zum Geld zu kommen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wer sich gut auskennt und die erforderliche Zeit aufbringen möchte, kann die Forderung selber überwachen. Allerdings muss man für verschiedene Services immer wieder Geld in die Hand nehmen, z.B. für Bonitätsauskünfte und Einwohnermeldeamtsanfragen.
Wer bei seinem angestammten Rechtsanwalt bleiben möchte, sollte regelmäßige Rechnungen für durchgeführte erfolglose Zwangsvollstreckungen mit einkalkulieren.
Bei einem Inkassounternehmen ist gut aufgehoben, wer die Forderung „emotional schon ausgebucht“ hat, keine weiteren Kosten investieren möchte und wem die professionelle Dauerüberwachung und eine möglichst hohe Erfolgsquote wichtig sind.

Titulierte Forderung & Insolvenz – was jetzt?

Wenn Ihr Schuldner die Privatinsolvenz beantragt hat, hat er während des Insolvenzverfahrens einen sogenannten Vollstreckungsschutz. Zwar werden die pfändbaren Teile des Vermögens und Einkommens eingezogen, jedoch wird dieses Geld unter allen Gläubigern aufgeteilt. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase spricht das Gericht dann eine Restschuldbefreiung aus. Das bedeutet, dass der Schuldner entstandene Rechnungen eventuell nicht mehr tilgen muss. 

Ob eine titulierte Forderung auch nach der Restschuldbefreiung eingefordert werden kann, ist die Entscheidung des zuständigen Vollstreckungsgerichts. 

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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