Forderungsmanagement: Aufgaben

Aktuelles, Forderungsmanagement

Wir alle kennen diese Situation: Unsere Dienstleistung wurde erbracht bzw. die Produkte geliefert, die Rechnungen sind an den Kunden per Post und E-Mail versandt – und jetzt? Sie warten auf die Zahlung Ihres Kunden innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist. Worauf sollten Sie als kleiner oder mittlerer Unternehmer achten?

Was ist Forderungsmanagement?

Das Forderungsmanagement eines Unternehmens soll in erster Linie dazu dienen, dass Zahlungsausfälle der Kunden, auch Debitoren genannt, vermieden werden und somit die eigene Liquidität sichergestellt ist. Man beschäftigt sich also mit der Bonitätsprüfung eines Kunden, Zahlungseingänge werden beobachtet, offenen Forderungen registriert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Man könnte also sagen, es ist die Verwaltung von unbezahlten Rechnungen und es wird, wenn nötig, ein professionelles Mahnwesen betrieben.

Ziele des Forderungsmanagements

  • Liquidität im Unternehmen sichern
  • Forderungsausfälle sollen auf ein Minimum reduziert werden
  • Frühzeitiges Erkennen von Risiken in Geschäftsbeziehungen

Aufgaben im Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement eines Unternehmens geht von der Neukundengewinnung, über die Sicherstellung von Zahlungen bis hin zur Einleitung von Zwangsmaßnahmen.

Wann und wie prüfe ich die Liquidität meiner Debitoren?

Generell wird empfohlen, die Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Neukunden immer vor Vertragsabschluss zu prüfen, um Zahlungsausfällen vorzubeugen. Dazu können Sie den Service der Wirtschaftsauskunfteien nutzen. Anhand einer Auskunft kann festgelegt werden, ob es sich um einen zuverlässigen Kunden handelt und ob bzw. zu welchen Bedingungen man eine Geschäftsbeziehung aufbauen sollte. Erfahren Sie alles über Ihren Kunden mit CRIF. Kontaktieren Sie uns!

Gerade in längeren Geschäftsbeziehungen gehört es zu den Aufgaben des Forderungsmanagements, die Bonität des kaufenden Unternehmens zu kennen und zu überwachen. Daher sollte eine Überprüfung regelmäßig stattfinden.

 

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Fristenüberwachung

Nach Versand der Rechnung ist es wichtig darauf zu achten, dass die Zahlung Ihres Kunden innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Dabei wird das Zahlungsziel der Debitoren überwacht. In großen Unternehmen gibt es für das Mahnwesen eine separate Abteilung – die Debitorenbuchhaltung. Das Debitorenmanagement gehört zur Buchhaltung eines Unternehmens, fällt aber in die Bereiche des Forderungsmanagements. Häufig wird diese Tätigkeit von Unternehmen als externe Dienstleistung angeboten.

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Was passiert, wenn das Geld nicht rechtzeitig kommt?

Zahlt der Kunde seine Rechnung nicht fristgerecht, so entsteht eine offene Forderung. Zahlungsausfälle von Kunden können auf Probleme in deren Liquidität hinweisen und sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Um die Beziehung zu dem Kunden nicht zu stören, wird empfohlen, telefonischen Kontakt aufzunehmen und die Ursache für das Ausbleiben einer Zahlung zu finden. Eine schriftliche Mahnung / Zahlungserinnerung sollte bei weiterem Ausbleiben versendet werden.

Mahnung ohne Wirkung, was nun?

Ist der Kunde in Verzug und auf Ihre Mahnungen folgten keine Zahlungen, ist es wichtig, präventive Maßnahmen einzuleiten. Der nächste Schritt bei offenen Forderungen ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Sollten Sie wenig oder keine Erfahrungen mit dem gerichtlichen Mahnverfahren haben, bietet es sich an, einen Rechtsdienstleister zu beauftragen. Nutzen Sie dazu gern unseren Inkasso-Service. Unsere Profis unterstützen Sie gern.

 

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Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Um die Forderung langfristig zu sichern, wird im gerichtlichen Mahnverfahren über den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dieser dient zur Sicherung der Forderung und bietet die Möglichkeit, bei weiterem Zahlungsausfall, über Zwangsmaßnahmen das Geld einzutreiben. Nutzen Sie den Mahnbescheid-Service von Mahnalarm noch heute!

Zwangsmaßnahmen

Ist ein Vollstreckungsbescheid ergangen, werden neben einer außergerichtlichen Einigung folgende Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung geboten:

  • Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Einholung von Drittauskünften und/oder Abgabe der Vermögensauskunft
  • Antrag auf Erlass einer Pfändungsmaßnahme, wobei Konto, Gehalt oder Lohn des Schuldners gepfändet werden kann
  • Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zum Beispiel auf Grundstücken

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