Häufig gestellte Fragen zum Ablauf nach der Mahnung

Mahnung

Was passiert bei einer Mahnung?

Mit einer Mahnung wird ein Schuldner vom Gläubiger an eine geschuldete, bereits fällige zu erbringende Leistung erinnert. Mit dem Versand einer Mahnung können weitere Kosten entstehen, sogenannte Mahngebühren. Befindet sich der Schuldner nicht bereits in Verzug, bewirkt dies die Mahnung.

Wie geht es nach einer Mahnung weiter?

Die meisten Unternehmen versenden drei Mahnungen an ihren säumigen Kunden. Generell gilt, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, wie oft gemahnt werden muss. Die Profis von Mahnalarm empfehlen Ihnen, mindestens zwei Mahnungen zu versenden. Der Gläubiger hat das Recht, die offene Forderung über ein gerichtliches Mahnverfahren zu sichern oder den Vorgang an einen Rechtsdienstleister zu übergeben. Wir bieten Ihnen gern die Unterstützung unserer Experten an. Informieren Sie sich jetzt und reichen Sie noch heute Ihren Inkassoauftrag ein, denn Zeit ist Geld!

Was passiert wenn man die Mahnung nicht bezahlt?

Folgt auf eine Mahnung kein Zahlungseingang, hat ein Gläubiger das Recht, einen Rechtsdienstleister mit der Einziehung und Sicherung seiner Forderung zu beauftragen. Mahnalarm empfiehlt Ihnen vor einer Übergabe an einen Rechtsdienstleister, mindestens zweimal zu mahnen. Für eine Beauftragung entstehen zusätzliche Kosten, welche als Verzugsschaden vom säumigen Kunden zu zahlen sind. Müssen weitere Maßnahmen zur Sicherung oder zur zwanghaften Einziehung eingeleitet werden, sind auch diese als Schadenersatz von einem säumigen Kunden zu erstatten. Beauftragen Sie jetzt unsere Experten mit der Einziehung Ihrer Forderung!

 

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Was ist wenn man Mahngebühren nicht bezahlt?

Soweit sich der Schuldner in Verzug befand, sind die Mahngebühren Teil des Verzugsschadens und können genauso wie die ursprüngliche Forderung gerichtlich geltend gemacht werden.

Was ist Mahnstufe 2?

Eine Mahnstufe kann aus mehreren Mahnungen bestehen. Eine genaue Anzahl ist dabei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Man kann davon ausgehen, dass bereits mindestens eine Mahnung an den säumigen Kunden versandt wurde. Somit ist der Verzug schon eingetreten und Verzugszinsen können geltend gemacht werden. Eine Anrechnung von Mahngebühren ist möglich.

Was passiert nach Mahnstufe 3?

Da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, wie viele Mahnstufen es geben bzw. wie viele Mahnungen ein Gläubiger versenden darf, können noch weitere Mahnstufen folgen. Hat der Mahnungsempfänger (Schuldner) seine Leistung bzw. Zahlung bereits gegenüber dem Gläubiger ausgeschlossen, entbehrt sich jede weitere Mahnung. In diesem Falle sollte der Gläubiger auf weitere Mahnungen verzichten. Wird die Leistung nicht erbracht und einer Ausführung bzw. Zahlung nicht eindeutig widersprochen, so kann die Forderung an einen Rechtsdienstleister übergeben werden.

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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