Fairer Umgang zwischen Gläubigern und Schuldnern in Zeiten der Corona-Krise

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Besonders kleine Unternehmen oder Solo-Selbständige geraten in diesen Zeiten schnell an die Grenzen ihrer Liquidität. Bis die staatlichen Hilfsmaßnahmen greifen und die benötigte Finanzhilfe beim Einzelnen ankommt werden Wochen vergehen. In der Zwischenzeit sind aber Zahlungen fällig, die nicht oder nicht vollständig gleistet werden können.

Was kann ich tun, wenn ich Zahlungen nicht leisten kann?

Nur dem Sprechenden kann geholfen werden.

Wenn Sie durch Corona unverschuldet in die Situation gekommen sind, brauchen Sie kein falsches Schamgefühl aufkommen zu lassen. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand und vertrauen Sie darauf, dass Ihrem Gläubiger (Vermieter, Lieferant, Vertragspartner) Ihr Problem bewusst ist. Führen Sie sich vor Augen, dass Mahnprozesse häufig automatisiert sind und keine Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Außerdem ist natürlich auch Ihr Vertragspartner auf das Geld angewiesen, um sein Personal zu bezahlen und seinen Verpflichtungen nachzukommen.

  • Handeln Sie so frühzeitig wie möglich und nehmen Sie am besten persönlich Kontakt zu Ihrem Vertragspartner auf.
  • Erklären Sie nicht nur pauschal, dass Sie „wegen Corona nicht zahlen können“, sondern erläutern Sie konkret, welche Auswirkungen die Pandemie für Sie hat (z.B. Gäste bleiben aus, Auftrag von Ihrem Großkunden ist zurückgestellt, etc.). Das erhöht Ihre Glaubwürdigkeit immens.
  • Falls möglich unterbreiten Sie Ihrem Gläubiger ein konkretes Angebot. Dieses kann z.B. eine Ratenzahlung sein, ein Zahlungsaufschub oder eine Kombination aus beiden.
  • Verabreden Sie, weiterhin in Kontakt zu bleiben. Das schafft Vertrauen. Ihr Gläubiger erkennt, dass Ihnen die Problemlösung wichtig ist und ist eher bereit, Ihnen entgegen zu kommen.
  • Sinnvoll wäre auch, wenn Sie das Besprochene zu Papier bringen und sich in dem Brief für das Entgegenkommen noch einmal bedanken. Die Dokumentation kann Ihnen ggf. als Beweis hilfreich sein.

Was kann ich tun, wenn mein Kunde wegen Corona nicht zahlt?

Natürlich sollte es in erster Linie die Aufgabe Ihres Kunden sein, sich wegen seiner Zahlungsprobleme proaktiv zu melden. (siehe oben) Leider fühlen sich viele Menschen nicht in der Lage solche Gespräche zu führen, selbst dann, wenn sie unverschuldet in die Situation gekommen sind.

Wenn Sie als Gläubiger vermuten, dass Ihr Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen wegen der Auswirkungen der Corona-Krise nicht nachkommt, steht es Ihnen frei, ihn konkret darauf anzusprechen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Kunde Ihnen bisher als pünktlicher Zahler bekannt ist. Wahrscheinlich wird er Ihnen für die Kontaktaufnahme dankbar sein.

  • Fragen Sie, was Ihr Kunde Ihnen konkret anbieten kann? Das könnten Ratenzahlungen, ein Zahlungsaufschub oder eine Kombination aus beiden sein.
  • Signalisieren Sie zwar Entgegenkommen, machen Sie aber klar, in welchem Rahmen (zeitlich oder Höhe der Raten) Sie eine Vereinbarung maximal vertreten können, da auch Ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommen muss.
  • Haben Sie eine Verabredung getroffen, fassen Sie diese schriftlich zusammen und senden Sie das Dokument zwecks gegenseitiger Unterzeichnung an Ihren Schuldner.
    Wichtig: Nehmen Sie in diese Zahlungsvereinbarung unbedingt folgende Klauseln auf:
    …dass die Forderung dem Grunde nach nicht bestritten ist und fällig ist.
    …dass Ihr Schuldner sofort den Restbetrag schuldet, sollte er mit den vereinbarten Raten länger als z.B. 3 Tage in Verzug geraten.
    Rechtlicher Hinweis: Wir können an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen. Für eine rechtssichere Vereinbarung sollten Sie unbedingt Ihren Rechtsanwalt konsultieren.

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

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