Arrest

Was ist Arrest?

Der Arrest ist eine Maßnahme im Zivilprozess, die dazu dient, die Zwangsvollstreckung wegen einer ausstehenden Geldforderung zu sichern. Er wird in der Regel im summarischen Verfahren vom zuständigen Arrestgericht (Amtsgericht oder Landgericht) angeordnet.

Seine Bestimmungen sind in den §§ 916 bis 934 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt.

Es gibt zwei Arten von Arrest

  1. Persönlicher Arrest: Hierbei erfolgt der Zugriff auf die Person des Schuldners, oft in Form einer Freiheitsbeschränkung.
  2. Dinglicher (sachlicher) Arrest: Bei dieser Art des Arrests wird auf das gesamte Vermögen des Schuldners zugegriffen, einschließlich beweglicher und unbeweglicher Güter, z.B. durch Pfändung oder Grundbucheintragung.

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