Inkasso Gesundheitswesen

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Weitere Informationen

Inkasso ist ein wichtiges Thema. Selbst im sensiblen Bereich der Gesundheitsbranche stellen unbezahlte Patientenrechnungen ein wachsendes Problem dar, insbesondere in Kliniken, Arztpraxen und Laboren der gesamten Medizinbranche. Die Gründe sind unterschiedlich und betreffen zunehmend auch die Zahlungsmoral vieler Patienten, was die Liquidität der Einrichtungen beeinträchtigt und häufig eine externe Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister notwendig macht.

Medizin-Inkasso: Ausgangslage im Gesundheitswesen

Nicht alle Leistungen werden über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Forderungen entstehen im s. g. Selbstzahlerbereich und müssen mit den Patienten direkt abgerechnet werden. Dazu zählen Abrechnungen z. B. gegenüber privat Versicherten, Forderungen aus Zuzahlungen, Eigenanteilen oder s. g. IGeL-Leistungen. Darüber hinaus gibt es auch Ansprüche gegen unversicherte Patienten oder Personen, die ihren Wohnort im Ausland haben bzw. bei denen die Versicherungsfrage ungeklärt ist:

Kliniken und Krankenhäuser

Offene Forderungen entstehen häufig nach ambulanter und stationärer Versorgung. Bei einem Notfall ist ein Krankenhaus i. d. R. zur Versorgung verpflichtet, um dem Menschen sofort zu helfen, und es fehlt die Zeit für eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsstatus. Ansprüche resultieren z. B. aus Wahlleistungsverträgen und Honorarforderungen der Chefärzte. Für große Krankenhäuser braucht es professionelle Inkassolösungen und einen auf Medizininkasso spezialisierten Dienstleister. Der Prozess in der Zusammenarbeit mit dem Inkasso muss auf die Situation im Krankenhaus zugeschnitten sein. Das beginnt bereits im Mahnwesen und setzt ein transparentes Vorgehen in der Rechnungsstellung voraus, damit sich offene Beträge schneller klären lassen.

Ärzte und Zahnärzte

Forderungen entstehen in der Praxis vor allem durch Gesundheitsleistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie zum Beispiel IGEL-Leistungen, ästhetische Eingriffe oder Zahnersatz, sowie bei privat Versicherten. Arzt und Zahnarzt sollten im Forderungsmanagement auf eine schnelle Zahlung von Rechnungen hinwirken und eine überfällige Forderung rasch an den Dienstleister zum Inkasso übergeben, um die Bezahlung zu erreichen. Gerade im Kontext von Inkasso Gesundheitswesen spielt dabei die Zusammenarbeit mit geeigneten Spezialisten eine wichtige Rolle.

Tierärzte / Veterinäre:

Die Behandlungskosten werden von den Tierbesitzern getragen, da es keine allgemeine Krankenversicherung für Tiere gibt. Insbesondere bei größeren und unerwarteten Operationen schlagen höhere Rechnungsbeträge zu Buche. Hier kommt es nicht selten zu Zahlungsverzögerungen und die Tierarztpraxis läuft hinter dem Geld her, wenn der Patient nicht zahlt. Inkasso kann hier zum Recht verhelfen.

Physiotherapeuten:

Ansprüche im Physio-Bereich entstehen durch Behandlungen, die nicht oder nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen werden, z. B. bei Privatpatienten. Insbesondere kleine Physiopraxen benötigen Hilfe, wenn der Patient nicht zahlt. Hier kann auf ein spezialisiertes Medizininkasso zurückgegriffen werden, um eine Bezahlung zu erreichen.

Pflegeeinrichtungen

Offene Forderungen entstehen im Eigenanteilsbereich sowie durch zusätzliche Pflegeleistungen, die über die Pflegeversicherung hinausgehen.

Heilpraktiker

Eine offene Rechnung entsteht nach privaten Heilverfahren, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, da viele Heilpraktikerleistungen nur privat abgerechnet werden können.

Psychologen

Bei psychologischen Behandlungen entstehen offene Forderungen meist bei Privatpatienten oder Selbstzahlern, da viele Leistungen nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt sind, was zu Zahlungsausfällen führen kann.

Labore

Besonders bei Spezialuntersuchungen entstehen oft Rechnungen, die von Privatpatienten oder Selbstzahlern direkt beglichen werden müssen. Nach dem Mahnwesen ist das Inkasso gefragt, wenn der Patient seine Rechnung nicht bezahlt.

Typische Kundenprofile und Forderungsarten

Aus Sicht des Forderungsmanagements gibt es in der Gesundheitsbranche typische Kundengruppen:

  • Privatpatienten: Diese zahlen ihre Rechnung selbst und lassen sich die Aufwendungen in der Regel von ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Zum Zahlungsverzug kommt es B. bei finanziellen Engpässen oder bei Unachtsamkeit, wenn Termine und Fristen vergessen werden.
  • Gesetzlich Versicherte: Forderungen entstehen vor allem durch Zuzahlungen, beispielsweise für Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte. Bestimmte Rechnungen, z. B. individuelle Gesundheitsleistungen der Ärzte, muss ein Patient selber tragen.
  • Nicht versicherte Personen: Hier entstehen die größten Herausforderungen, da Patienten aus dieser Gruppe häufig die Kosten nicht alleine bewältigen können. Oftmals verfügen diese Personen auch nur über begrenzte finanzielle Mittel. Dies ist insbesondere in Notfällen problematisch, wenn B. eine Person nicht ansprechbar ist und keine Daten aufgenommen werden können, aber eine sofortige Behandlung durch Ärzte erforderlich ist.

Inkassodienstleistungen und insbesondere das Medizin-Inkasso gewinnen in der Praxis immer mehr an Bedeutung, um einen Anspruch durchzusetzen. Für viele Kunden spielt dabei ein hohes Maß an Verständnis für ihre individuellen Situationen eine wichtige Rolle.

Besonderheiten im Inkasso im Gesundheitswesen

Für das Inkasso im Gesundheitswesen gelten besondere Rahmenbedingungen, die das Forderungsmanagement anspruchsvoll machen:

  • Datenschutz und medizinische Verschwiegenheit: Der Umgang mit sensiblen Daten der Patienten unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Die Weitergabe von Gesundheitsdaten darf nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erfolgen und erfordert d. R. eine Einwilligungserklärung des Patienten.
  • Das Verbot der Verarbeitung von Behandlungsdaten gilt auch für Inkassounternehmen. Nur kaufmännische Daten dürfen für die Durchsetzung von Forderungen verarbeitet werden. Dies erfordert besonders sorgfältige Prozesse und geschulte Mitarbeiter.
  • Behandlungsvertrag: Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient regelt die rechtlichen Grundlagen der erbrachten Leistungen und bildet die Basis für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen. Unklare oder fehlerhafte Verträge können das Inkasso erschweren.
  • Emotionale Komponente: Gesundheit ist ein sensibles Thema, daher muss das Forderungsmanagement mit besonderer Empathie und Erfahrung erfolgen.

Inkasso-Lösungen: Vorgehensweise beim Inkasso

Das Medizininkasso erfolgt in mehreren Stufen:

  1. Automatisierte Mahnprozesse: Moderne Systeme wie Mahnalarm ermöglichen einen wirksamen Inkassoprozess.
  2. Persönlicher Kontakt: Bei ausbleibender Zahlung erfolgt die Kontaktaufnahme per Telefon oder Brief. Der sensibel geführte Dialog hilft, Zahlungsbereitschaft zu schaffen und Missverständnisse zu klären.
  3. Rechtsweg: In hartnäckigen Fällen wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Hier sorgen strukturierte Maßnahmen für eine effiziente Realisierung der offenen Forderungen.

Praxisbeispiel

Herr Art, ein Privatpatient, ließ sich von einem Arzt einer orthopädischen Privatklinik behandeln, nachdem er sich bei einem Sportunfall schwer verletzt hatte. Die Rechnungen für den Eingriff, die Auslagen und die umfangreiche Physiotherapie, beliefen sich auf 3.800 Euro. Obwohl Herr Art mehrfach gemahnt wurde, blieb die Zahlung aus. Als Grund gab er finanzielle Engpässe durch längere Arbeitsunfähigkeit an.

Die Klinik wandte sich daraufhin an einen Inkassodienstleister mit Erfahrung im Medizininkasso. Dieser setzte zunächst auf einen einfühlsamen Dialog, um Herrn Art zu einer Lösung zu bewegen. Nach genauer Prüfung der finanziellen Lage wurde eine Ratenzahlung vereinbart, die auf seine Möglichkeiten abgestimmt war. Innerhalb von sechs Monaten konnte die gesamte Forderung beglichen werden, ohne dass die Beziehung zwischen Klinik und Patient beeinträchtigt wurde.

Vorteile von Mahnalarm

Mahnalarm hat sich als Inkassounternehmen auf die Anforderungen der Gesundheitsbranche spezialisiert.

Automatisierung

Zeitsparende und effiziente Mahn- und Inkassoprozesse.

Transparenz

Jeder Schritt ist nachvollziehbar und dokumentiert.

Sensibler Umgang

Die Software ist auf die Besonderheiten des Gesundheitswesens abgestimmt.

Tipps für erfolgreiches Forderungsmanagement im Gesundheitswesen

  • Vertragliche Klarheit: Sichern Sie sich durch klare Behandlungsverträge ab, die die Kosten und Zahlungsmodalitäten transparent regeln.
  • Achten Sie auf die Einwilligung des Patienten für die Weitergabe seiner Daten im Falle einer Forderungsdurchsetzung.
  • Systematisches Mahnverfahren: Erinnern Sie Ihre Patienten frühzeitig und freundlich, aber verbindlich an ausstehende Zahlungen, um Zahlungsausfällen vorzubeugen.
  • Effizientes Inkasso: Nutzen Sie spezialisierte Inkassodienstleister wie mahnalarm, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

Disclaimer:
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sollen dennoch als geschlechtsneutral angesehen werden

FAQ – häufige Fragen zu „Inkasso Gesundheitswesen“

Viele Patientinnen und Patienten sind überrascht, wenn sie plötzlich Post von einem Inkassodienstleister wegen einer unbezahlten Arztrechnung erhalten. Schnell entstehen Fragen: Warum ist der Betrag höher als gedacht? Wer hat das Verfahren überhaupt eingeleitet? Und müsste nicht eigentlich die Krankenkasse zahlen? Hier geben wir Antworten – verständlich und mit praktischem Wissen aus der Inkassopraxis.

Was passiert, wenn man eine Arztrechnung nicht bezahlt?

Wird eine Arztrechnung nicht rechtzeitig beglichen, mahnt die Arztpraxis oder das Krankenhaus die Forderung in der Regel zunächst selbst an. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, kann die Praxis ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten.

Die Folgen für den Schuldner:

  • Zur eigentlichen Rechnung kommen Mahngebühren, Zinsen und Inkassokosten hinzu.
  • Wird auch dann nicht gezahlt, kann die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden.
  • Im schlimmsten Fall droht ein gerichtlicher Mahnbescheid mit anschließendem Vollstreckungstitel und Pfändungsmaßnahmen.

Kurz gesagt: Wer eine Arztrechnung nicht bezahlt, riskiert schnell ein Inkassoverfahren mit zusätzlichen Kosten und rechtlichen Konsequenzen.

Wer hat das Inkassoverfahren eingeleitet – Arztpraxis, Krankenhaus oder meine Krankenkasse?

Ein Inkassoverfahren wird immer von demjenigen eingeleitet, der die offene Forderung hat. In den meisten Fällen ist das:

  • die Arztpraxis,
  • das Krankenhaus,
  • oder eine Abrechnungsstelle, die im Auftrag der Praxis arbeitet.

Die Krankenkasse selbst leitet in der Regel kein Inkasso ein. Sie zahlt Leistungen nur dann, wenn diese zum Leistungsumfang gehören. Alles, was privat zu zahlen ist – etwa IGeL-Leistungen, Zuzahlungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus – fällt direkt beim Patienten an. Bleiben diese Rechnungen offen, treibt nicht die Krankenkasse, sondern die Praxis oder Klinik die Forderung ein.

Kann ich die Forderung nicht direkt an meine Ärztin / meinen Arzt zahlen?

Viele Betroffene möchten lieber direkt an die Praxis zahlen, um Inkassokosten zu vermeiden. Doch ist das möglich?

  • Sobald die Forderung an ein Inkassobüro abgetreten oder übergeben wurde, ist dieses rechtlich zuständig. Zahlungen sollten dann direkt an das Inkassounternehmen erfolgen.
  • Zahlen Sie dennoch an die Praxis, kann es passieren, dass das Inkassobüro die Forderung weiterhin verfolgt – bis die Zahlung eindeutig verbucht ist. Das sorgt oft für unnötige Verwirrung.

Besser ist es daher, Zahlungen nur noch an die Stelle zu leisten, die im Schreiben angegeben ist. Prüfen Sie aber unbedingt, ob die Forderung berechtigt ist und ob die geforderten Kosten korrekt berechnet wurden.

Warum ist der Betrag höher als die ursprüngliche Rechnung?

Viele Schuldner wundern sich, warum aus einer Arztrechnung über 80 Euro plötzlich eine Forderung von 150 Euro oder mehr wird. Der Grund:

  • Es kommen Mahngebühren der Praxis hinzu.
  • Zusätzlich entstehen Zinsen für den Zahlungsverzug.
  • Das Inkassobüro verlangt Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zwar sind nicht alle Gebühren automatisch zulässig, aber grundsätzlich darf der Gläubiger den sogenannten Verzugsschaden ersetzt verlangen. Prüfen Sie daher genau, ob die Hauptforderung stimmt und die zusätzlichen Kosten im rechtlichen Rahmen liegen.

Müsste meine Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen?

Nicht jede medizinische Leistung wird von der Krankenkasse übernommen. Die Kassen zahlen nur das, was gesetzlich vorgesehen ist oder im Rahmen einer individuellen Vereinbarung.

  • Übernommen werden in der Regel Leistungen, die medizinisch notwendig und im Leistungskatalog enthalten sind.
  • Nicht übernommen werden private Zusatzleistungen (IGeL-Leistungen), Wahlleistungen im Krankenhaus (z. B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer) oder Zuzahlungen.

Bleiben solche Rechnungen offen, liegt die Verantwortung beim Patienten selbst. Die Krankenkasse ist dann nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen oder ein Inkassoverfahren zu stoppen.