Inkasso Gesundheitswesen
Ihre Honorare, unsere Mission! Wir sind Spezialisten im medizinischen Inkasso und unterstützen Ärzte, Kliniken und Tierärzte dabei, ausstehende Zahlungen schnell, zuverlässig und professionell einzufordern.
Ihre Honorare, unsere Mission! Wir sind Spezialisten im medizinischen Inkasso und unterstützen Ärzte, Kliniken und Tierärzte dabei, ausstehende Zahlungen schnell, zuverlässig und professionell einzufordern.




Inkasso ist ein wichtiges Thema. Selbst im sensiblen Bereich der Gesundheitsbranche stellen unbezahlte Patientenrechnungen ein wachsendes Problem dar, insbesondere in Kliniken, Arztpraxen und Laboren der gesamten Medizinbranche. Die Gründe sind unterschiedlich und betreffen zunehmend auch die Zahlungsmoral vieler Patienten, was die Liquidität der Einrichtungen beeinträchtigt und häufig eine externe Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister notwendig macht.
Nicht alle Leistungen werden über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Forderungen entstehen im s. g. Selbstzahlerbereich und müssen mit den Patienten direkt abgerechnet werden. Dazu zählen Abrechnungen z. B. gegenüber privat Versicherten, Forderungen aus Zuzahlungen, Eigenanteilen oder s. g. IGeL-Leistungen. Darüber hinaus gibt es auch Ansprüche gegen unversicherte Patienten oder Personen, die ihren Wohnort im Ausland haben bzw. bei denen die Versicherungsfrage ungeklärt ist:
Aus Sicht des Forderungsmanagements gibt es in der Gesundheitsbranche typische Kundengruppen:
Inkassodienstleistungen und insbesondere das Medizin-Inkasso gewinnen in der Praxis immer mehr an Bedeutung, um einen Anspruch durchzusetzen. Für viele Kunden spielt dabei ein hohes Maß an Verständnis für ihre individuellen Situationen eine wichtige Rolle.
Für das Inkasso im Gesundheitswesen gelten besondere Rahmenbedingungen, die das Forderungsmanagement anspruchsvoll machen:
Das Medizininkasso erfolgt in mehreren Stufen:
Herr Art, ein Privatpatient, ließ sich von einem Arzt einer orthopädischen Privatklinik behandeln, nachdem er sich bei einem Sportunfall schwer verletzt hatte. Die Rechnungen für den Eingriff, die Auslagen und die umfangreiche Physiotherapie, beliefen sich auf 3.800 Euro. Obwohl Herr Art mehrfach gemahnt wurde, blieb die Zahlung aus. Als Grund gab er finanzielle Engpässe durch längere Arbeitsunfähigkeit an.
Die Klinik wandte sich daraufhin an einen Inkassodienstleister mit Erfahrung im Medizininkasso. Dieser setzte zunächst auf einen einfühlsamen Dialog, um Herrn Art zu einer Lösung zu bewegen. Nach genauer Prüfung der finanziellen Lage wurde eine Ratenzahlung vereinbart, die auf seine Möglichkeiten abgestimmt war. Innerhalb von sechs Monaten konnte die gesamte Forderung beglichen werden, ohne dass die Beziehung zwischen Klinik und Patient beeinträchtigt wurde.
Mahnalarm hat sich als Inkassounternehmen auf die Anforderungen der Gesundheitsbranche spezialisiert.
Viele Patientinnen und Patienten sind überrascht, wenn sie plötzlich Post von einem Inkassodienstleister wegen einer unbezahlten Arztrechnung erhalten. Schnell entstehen Fragen: Warum ist der Betrag höher als gedacht? Wer hat das Verfahren überhaupt eingeleitet? Und müsste nicht eigentlich die Krankenkasse zahlen? Hier geben wir Antworten – verständlich und mit praktischem Wissen aus der Inkassopraxis.
Wird eine Arztrechnung nicht rechtzeitig beglichen, mahnt die Arztpraxis oder das Krankenhaus die Forderung in der Regel zunächst selbst an. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, kann die Praxis ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten.
Die Folgen für den Schuldner:
Kurz gesagt: Wer eine Arztrechnung nicht bezahlt, riskiert schnell ein Inkassoverfahren mit zusätzlichen Kosten und rechtlichen Konsequenzen.
Ein Inkassoverfahren wird immer von demjenigen eingeleitet, der die offene Forderung hat. In den meisten Fällen ist das:
Die Krankenkasse selbst leitet in der Regel kein Inkasso ein. Sie zahlt Leistungen nur dann, wenn diese zum Leistungsumfang gehören. Alles, was privat zu zahlen ist – etwa IGeL-Leistungen, Zuzahlungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus – fällt direkt beim Patienten an. Bleiben diese Rechnungen offen, treibt nicht die Krankenkasse, sondern die Praxis oder Klinik die Forderung ein.
Viele Betroffene möchten lieber direkt an die Praxis zahlen, um Inkassokosten zu vermeiden. Doch ist das möglich?
Besser ist es daher, Zahlungen nur noch an die Stelle zu leisten, die im Schreiben angegeben ist. Prüfen Sie aber unbedingt, ob die Forderung berechtigt ist und ob die geforderten Kosten korrekt berechnet wurden.
Viele Schuldner wundern sich, warum aus einer Arztrechnung über 80 Euro plötzlich eine Forderung von 150 Euro oder mehr wird. Der Grund:
Zwar sind nicht alle Gebühren automatisch zulässig, aber grundsätzlich darf der Gläubiger den sogenannten Verzugsschaden ersetzt verlangen. Prüfen Sie daher genau, ob die Hauptforderung stimmt und die zusätzlichen Kosten im rechtlichen Rahmen liegen.
Nicht jede medizinische Leistung wird von der Krankenkasse übernommen. Die Kassen zahlen nur das, was gesetzlich vorgesehen ist oder im Rahmen einer individuellen Vereinbarung.
Bleiben solche Rechnungen offen, liegt die Verantwortung beim Patienten selbst. Die Krankenkasse ist dann nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen oder ein Inkassoverfahren zu stoppen.
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