Gläubiger

Was ist ein Gläubiger?

Wenn 2 oder mehrere Personen einen Vertrag schließen, hat jeder eine Leistung zu erbringen. Wenn jemand seine Leistung nicht erbringt, kann sie von der anderen Partei eingefordert werden. Es entsteht ein Schuldverhältnis.

Die Partei, die eine Leistung einfordern kann, ist gem. § 241 BGB den Gläubiger.

Zum Beispiel: Ein Kunde bestellt eine Ware beim Verkäufer.

  1. Der Verkäufer liefert die Ware. Der Kunde zahlt nicht.

Der Verkäufer fordert den Kunden zur Zahlung auf. In diesem Szenario ist der Verkäufer der Gläubiger (Kreditor) und der Kunde der Schuldner (Debitor).

  1. Der Kunde zahlt den Kaufbetrag. Der Verkäufer liefert die Ware nicht.

Der Kunde fordert den Verkäufer zur Lieferung der bestellten Ware auf. In diesem Szenario ist der Kunde der Gläubiger (Kreditor) und der Verkäufer der Schuldner (Debitor).

Wer kann ein Gläubiger sein?

Gläubiger können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Natürliche Personen sind:

  • Privatpersonen (Privater Vertrag mit fehlender Gegenleistung)

Juristische Personen sind unter anderem:

  • Unternehmen (fordern den Zahlbetrag für Waren und Dienstleistungen)
    • Banken (fordern Rückzahlung eines Kreditbetrages + Zinsen)
    • Vermieter (fordert regelmäßige Mietzahlung für die Bereitstellung einer Wohnung)
    • Versicherungen (fordert Beitragszahlung für den Fall eines Schadenanspruches)
    • Gerichte (fordern die Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung)
    • Lieferanten (fordern die Bezahlung ihrer Waren und Dienstleistungen)
    • Staatliche Behörden (fordern rechtzeitige Zahlung von Steuern, Gebühren und Abgaben)
    • Arbeitgeber (fordern die Arbeitsleistung gegen Bezahlung)

Uvm.

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