Ihre Miete, unsere Mission! Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet des Inkassos für Vermieter und Hausverwaltungen. Schnell, zuverlässig, professionell – wir sichern Ihre Mietzahlungen!
Inkasso ist ein wichtiges Thema für Vermieter, die mit offenen Mietforderungen konfrontiert sind. Ein Inkasso Büro bietet Vermietern eine unverzichtbare Hilfe, indem sie nicht nur dabei assistieren, finanzielle Forderungen geltend zu machen, sondern auch den bürokratischen Aufwand erheblich reduzieren.
Welche Vermieter können unseren Service nutzen?
In der Vermietungsbranche profitieren diverse Kundengruppen von den angebotenen Services :
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Immobilienverwaltungen
- Immobilienfonds und -unternehmen
- Gewerbliche Vermieter
Welche offenen Forderungen können bearbeitet werden?
In der Vermietung können unterschiedliche Arten von offenen Forderungen auftreten, die ein Vermieter möglicherweise geltend machen muss:
- Mietschulden
- Nachforderungen aus Nebenkosten-Abrechnungen
- Ersatzansprüche für Schäden
- Forderungen der Mietkaution
- Kosten für die Abwicklung einer Räumungsklage
Warum sollten Sie unser professionelles Forderungsmanagement nutzen?
Sie haben Mietausfälle und Ihr Mieter reagiert nicht auf Ihre Schreiben oder verspricht Ihnen es demnächst zu bezahlen? Dann wird es Zeit ein Inkassounternehmen einzuschalten.
Je nach Ihrer jeweiligen Situation erarbeiten wir die beste Lösung für Sie. Zunächst versuchen wir den Mieter schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Dabei wird nochmal nachdrücklich an den Zahlungsverzug erinnert und zur Zahlung aufgefordert. Sollte dies scheitern, würden wir in das gerichtliche Mahnverfahren übergehen. Hier kümmern wir uns um den Ablauf und die Einhaltung der Fristen. Im Bereich der Zwangsvollstreckung können Sie sich auf unsere Professionalität verlassen. Zudem haben wir uns auf die Durchsetzung von Altforderungen spezialisiert, um Ihre Forderung ggf. in einer Langzeitüberwachung zu bearbeiten.
Der Ablauf eines Inkassoverfahrens
Der Zeitpunkt, zu dem ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, variiert stark und hängt von den internen Abläufen und der Größe der Vermietenden ab. Größere Vermietende verfügen oft über standardisierte Prozesse und versuchen zunächst, eigene Mahnverfahren durchzuführen. Kleinere Vermietende hingegen beauftragen Inkassounternehmen früher im Prozess. Üblicherweise steigen Inkassounternehmen nach dem kaufmännischen Mahnverfahren mit dem vorgerichtlichen Inkasso oder nach der gerichtlichen Durchsetzung ein.
Tipp vom Profi: Mietforderungen sollten so früh wie möglich in die professionelle Bearbeitung eines Inkassounternehmens gegeben werden, da sich der Prozess oftmals über einige Monate erstrecken kann, bis eine Kündigung oder Räumung erreicht ist.
Die Auswahl unserer Dienstleistung erfolgt individuell. Daher sollten vorab folgende wesentliche Fragen gestellt werden:
- Haben Sie einen laufenden Mietvertrag?
- Befindet sich der Mieter noch in der Wohnung?
- Haben Sie eine aktuelle Anschrift Ihres ehemaligen Mieters?
Vorgerichtliches Inkasso:
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- Mahnungen: Das Inkassounternehmen sendet schriftliche Zahlungsaufforderungen an den Mieter, meist per Post oder E-Mail.
- Adressrecherche: Falls notwendig, wird die aktuelle Adresse des Mieters ermittelt.
- Telefonische Kontaktaufnahme: Es wird versucht, telefonisch eine Zahlungsvereinbarung zu treffen oder die Gründe für den Zahlungsausfall zu klären.
Ziel ist es, den Mieter zur Zahlung zu bewegen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und die Erfolgsaussichten der Forderungsdurchsetzung zu erhöhen. Soweit der Vermieter wünscht auch die Erhaltung seines Mietverhältnisses.
Gerichtliches Mahnverfahren:
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- Beantragung eines Mahnbescheids: Wenn außergerichtliche Bemühungen scheitern, wird beim Gericht ein Mahnbescheid beantragt. Der Mieter hat 14 Tage Zeit, um hierzu einen Widerspruch einzulegen.
- Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids: Reagiert der Mieter auf den Mahnbescheid nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch hier hat der Mieter 14 Tage Zeit für einen Einspruch.
Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist es, die Forderung rechtlich abzusichern und die Verjährung auf 30 Jahre zu verlängern. Durch die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids wird rechtlicher Druck auf den Schuldner ausgeübt, um die Zahlung zu erzwingen. Im Erfolgsfall ermöglicht es zudem die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, falls der Schuldner weiterhin nicht zahlt.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
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- Auftrag an den Gerichtsvollzieher: Mit dem Vollstreckungsbescheid können beim Gerichtsvollzieher unter anderem das Vermögensverzeichnis, damit ggf. auch Drittauskünfte und ein Haftbefehl, über den Mieter beauftragt werden.
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Mit dem Vollstreckungsbescheid können Pfändungen, zum Beispiel bei Banken und Arbeitgebern, veranlasst werden.
- Hypothek – Eintragung: Der Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht eine Zwangshypothek auf die Immobilie des Schuldners einzutragen.
Das Ziel der Zwangsvollstreckung ist es, die Forderung des Gläubigers durchzusetzen, indem auf das Vermögen des Schuldners zugegriffen wird. Sie stellt sicher, dass der Gläubiger seine ausstehenden Beträge erhält, wenn der Schuldner freiwillig nicht zahlt, aber könnte.
Überwachung:
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- Langfristige Monitoring: Sollten Forderungen kurzfristig nicht eintreibbar sein, wird die finanzielle Lage des Schuldners langfristig überwacht, um bei Verbesserung der Situation und vom Zahlungsverhalten die Forderungen zu sichern.
Was sind die Vorteile von Mahnalarm?
Mahnalarm bietet zahlreiche Vorzüge für Vermieter, die im Forderungsmanagement Unterstützung suchen.
Praxis-Situation
Frau Müller ist Eigentümerin einer Immobilie in Magdeburg und vermietet dort mehrere Wohnungen. Um Mietverhältnisse einzugehen, schließen Frau Müller und Ihre Mieter einen Mietvertrag ab.
Ablauf eines Inkassos für Vermieter
Ihr Mieter, Herr Schmidt, hat seit drei Monaten keine Miete mehr gezahlt und somit erhebliche Mietschulden bei Frau Müller angehäuft. Trotz mehrerer schriftlicher Mahnungen von Frau Müller reagiert Herr Schmidt nicht.
Praxis-Situation
Frau Müller ist Eigentümerin einer Immobilie in Magdeburg und vermietet dort mehrere Wohnungen. Um Mietverhältnisse einzugehen, schließen Frau Müller und Ihre Mieter einen Mietvertrag ab.
Ablauf eines Inkassos für Vermieter
Ihr Mieter, Herr Schmidt, hat seit drei Monaten keine Miete mehr gezahlt und somit erhebliche Mietschulden bei Frau Müller angehäuft. Trotz mehrerer schriftlicher Mahnungen von Frau Müller reagiert Herr Schmidt nicht.
Vorgerichtliches Inkasso
Frau Müller entscheidet sich, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, um die Mietschulden von Herrn Schmidt einzutreiben. Das Inkassounternehmen übernimmt den Fall und beginnt mit folgenden Schritten:
- Mahnschreiben: Das Inkassounternehmen sendet weitere schriftliche Zahlungsaufforderungen an Herrn Schmidt, sowohl per Post als auch per E-Mail. Ziel ist es, Herrn Schmidt zur Zahlung zu bewegen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um Gerichtskosten zu vermeiden.
- Adressrecherche: Da Herr Schmidt unbekannt verzogen ist, wird eine Adressrecherche durchgeführt, um sicherzustellen, dass ihn alle Mahnungen erreichen.
- Telefonische Kontaktaufnahme: Das Inkassounternehmen versucht, Herrn Schmidt telefonisch zu erreichen, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen oder die Gründe für den Zahlungsausfall zu klären. Ziel ist es, die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit von Herrn Schmidt zu ermitteln und die aktuellen Mietforderungen durchzusetzen.
Herr Schmidt gibt an, dass er momentan finanziell nicht in der Lage ist, die gesamte Summe auf einmal zu begleichen, da er sich gerade von seiner Ehefrau scheiden lässt. Das Inkassounternehmen schlägt eine Ratenzahlungsvereinbarung vor, die Herr Schmidt akzeptiert.
Gerichtliches Mahnverfahren
Trotz der Ratenzahlungsvereinbarung kommt Herr Schmidt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach. Daher beantragt das Inkassounternehmen mit Zustimmung von Frau Müller einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht, um die Mietforderung langfristig zu sichern.
- Mahnbescheid: Der Mahnbescheid wird an Herrn Schmidt zugestellt und er hat 14 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen.
- Vollstreckungsbescheid: Da Herr Schmidt nicht reagiert, beantragt das Inkassounternehmen einen Vollstreckungsbescheid. Auch hier hat Herr Schmidt 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.
Der Vollstreckungsbescheid wird rechtskräftig und ist 30 Jahre lang vollstreckbar, was die Mietforderungen absichert.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid können nun Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden:
- Vermögensauskunft: Der Gerichtsvollzieher verpflichtet Herrn Schmidt eine detaillierte Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Dabei wird auch der Arbeitgeber von Herrn Schmidt bekannt.
- Pfändung: Das Inkassounternehmen beauftragt daraufhin das Vollstreckungsgericht, eine Pfändung des Arbeitseinkommens bei Herrn Schmidt durchzuführen. Dadurch wird der Arbeitgeber von Herrn Schmidt verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens direkt an Frau Müller zu überweisen.
- Sachpfändung: Falls notwendig, kann auch eine Sachpfändung durchgeführt werden, bei der wertvolle Gegenstände von Herrn Schmidt beschlagnahmt und versteigert werden, um die Schulden zu begleichen. Dies wird nur sehr selten genutzt, um gezielt bekanntes Sachvermögen (zum Beispiel: Bargeld) zu pfänden.
Durch den Druck der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zeigt Herr Schmidt schließlich Zahlungsbereitschaft und beginnt, die ausstehenden Beträge in Raten zu begleichen. Das Inkassounternehmen erhält nach und nach die ausstehenden Mietzahlungen und die im Verfahren entstandenen Kosten und kann die Angelegenheit erfolgreich abschließen. Frau Müller erhält ihr Geld.