Lohnpfändung

Was ist Lohnpfändung?

Eine Lohnpfändung ist ein Verfahren, bei dem ein Teil des Einkommens eines Schuldners durch einen Gläubiger beansprucht wird. Dies geschieht durch direkte Abtretung vom Lohn durch den Arbeitgeber.

Ablauf der Lohnpfändung

  1. Titelerlangung: Der Gläubiger muss zunächst einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erlangen, z.B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid.
  2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Mit dem Titel beantragt der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  3. Zustellung an den Drittschuldner: Der Beschluss wird dem Arbeitgeber als Drittschuldner zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns nicht mehr an den Schuldner, sondern direkt an den Gläubiger zu zahlen.
  4. Berechnung der Pfändungsfreigrenzen: Der pfändbare Betrag wird anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle berechnet, die das Existenzminimum des Schuldners und seiner Familie berücksichtigt.
  5. Durchführung der Pfändung: Der Arbeitgeber führt die Pfändung durch, indem er den pfändbaren Betrag vom Gehalt des Schuldners einbehält und an den Gläubiger überweist.
  6. Schutzmaßnahmen für den Schuldner: Der Schuldner hat das Recht, bei zu hoher Pfändung unter Voraussetzung der §§ 850 ff. ZPO eine Herabsetzung beim Gericht zu beantragen.

Gesetzliche Regelung

Die Durchführung der Lohnpfändung ist in den §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung festgelegt.

Unpfändbare Beträge

Es existieren gesetzlich bestimmte Mindestbeträge, die das lebensnotwendige Einkommen des Schuldners und seiner Familie schützen.

Rolle des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber wird als Drittschuldner bezeichnet und muss den pfändbaren Anteil des Lohns an den Gläubiger abführen.

Pfändbarkeit des Einkommens

Nur gewisse Teile des Einkommens können gepfändet werden, zum Beispiel das Nettoeinkommen minus der persönlichen Pfändungsfreigrenze.

Kündigungsschutz

Normalerweise darf ein Arbeitnehmer aufgrund einer Lohnpfändung nicht entlassen werden.

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