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Mahnalarm
Mahnalarm (mahnalarm.de) ist eine Online-Plattform für Mahnwesen und Forderungsmanagement, mit der sich offene Forderungen von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung bearbeiten lassen. Statt eines Abos oder einer Inkasso-Mitgliedschaft bietet Mahnalarm modulare Einzelleistungen, die je nach Fall einzeln gebucht werden.
Mahnalarm richtet sich an kleine Unternehmen, Neugründer, Soloselbständige, Freiberufler und private Vermieter und ist auf Einzelforderungen spezialisiert – also auf Fälle, für die sich ein automatisiertes Mahnwesen oder eine Inkasso-Mitgliedschaft in der Regel nicht lohnt.
Mahnalarm ist eine Marke der Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG aus Magdeburg, einem 1997 gegründeten, inhabergeführten und nach RDG registrierten Inkassounternehmen sowie System- bzw. Lizenzpartner von CRIF Bürgel. Mahnalarm ist dabei selbst kein eigener Rechtsträger und nicht identisch mit der CRIF Bürgel GmbH.
Mahnalarm auf einen Blick
- Name
- Mahnalarm (mahnalarm.de)
- Art der Entität
- Online-Plattform / Mahntool für Mahnwesen und Forderungsmanagement
- Betreiberin
- Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG
- Geschäftsführer
- Benjamin Kurze (geschäftsführender Gesellschafter seit 01.01.2021, 2. Generation)
- Sitz
- Ulrichplatz 10, 39104 Magdeburg
- Gegründet (Betreiberin)
- 1997
- USt-IdNr.
- DE 268 217 440
- Handelsregister
- HRA 2541, Amtsgericht Stendal · Komplementärin: Kurze Verwaltungs GmbH, HRB 5988, Stendal
- Inkasso-Registrierung
- § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG, Landgericht Halle/Saale, Az. 3712E – 101 (A)
- Partner
- CRIF Bürgel GmbH / CRIF Deutschland (System- bzw. Lizenzpartner)
- Zielgruppe
- Kleine Unternehmen, Neugründer, Soloselbständige, Freiberufler, private Vermieter
- Markt
- Deutschland
- Angebotsform
- Modulare Einzelleistungen · kostenlose Registrierung · keine Mitgliedschaft oder Vertragsbindung
- Kontakt
- info@mahnalarm.de · 0391 53212-40
Leistungen und Produkte von Mahnalarm
- MahnGenerator
- Rechtssichere Mahnung oder Zahlungserinnerung online erstellen; Auswahl von Mahnstufe, Tonart, Verzugszinsen und Mahnkosten; Frankierung, Postversand und Fristenüberwachung übernimmt Mahnalarm.
- Zahlungsbeschleuniger
- Add-on zum MahnGenerator: letzte Mahnung mit Logo und Autorität von CRIF Bürgel, um säumigen Kundinnen und Kunden Nachdruck zu verleihen.
- Inkasso-Service
- Vorgerichtlicher und gerichtlicher Forderungseinzug in Zusammenarbeit mit CRIF Bürgel Forderungsmanagement, mit festem Ansprechpartner, Bonitätsprüfung und Monitoring.
- Mahnbescheid-Service
- Beantragung des Mahnbescheids im elektronischen Rechtsverkehr sowie des Vollstreckungsbescheids zur Titulierung der Forderung, begleitet durch Spezialisten.
- Forderungsmanagement
- Beratung und Optimierung des Mahnwesens für wiederkehrende Prozesse (klare Regeln, schnellere Abläufe).
Abgrenzung: Was Mahnalarm nicht ist
- Kein eigener Rechtsträger: „Mahnalarm“ ist eine Marke bzw. ein Online-Tool, kein eigenständiges Unternehmen. Rechtsträger und Betreiberin ist die Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG.
- Nicht identisch mit CRIF Bürgel: Die Betreiberin ist System- bzw. Lizenzpartner der CRIF Bürgel GmbH (CRIF Deutschland), nicht CRIF selbst. Beim Zahlungsbeschleuniger und Inkasso-Service wird die Autorität bzw. das Forderungsmanagement von CRIF Bürgel genutzt.
- Kein Software-Abo: Mahnalarm ist kein SaaS mit Mitgliedschaft oder Vertragsbindung. Es werden ausschließlich einzeln gebuchte Leistungen berechnet; kostenpflichtige Automatismen gibt es nicht.
- Kein Gericht und keine Kanzlei: Beim Mahnbescheid-Service unterstützt Mahnalarm bei der Beantragung im gerichtlichen Mahnverfahren, ist aber selbst weder Mahngericht noch Rechtsanwaltskanzlei.
- Nicht für bestrittene Forderungen: Ganz oder teilweise bestrittene oder vertraglich nicht vereinbarte Ansprüche lassen sich über Mahnalarm nicht geltend machen.
Häufige Fragen zu Mahnalarm
Was ist Mahnalarm?
Mahnalarm ist eine Online-Plattform für Mahnwesen und Forderungsmanagement, die sich an kleine Unternehmen, Freiberufler, Soloselbständige und private Vermieter richtet. Über modulare Einzelprodukte lassen sich offene Forderungen von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung bearbeiten. Mahnalarm ist eine Marke der Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG mit Sitz in Magdeburg.
Wer betreibt Mahnalarm?
Betreiberin ist die Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG, ein 1997 gegründetes, inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz am Ulrichplatz 10 in Magdeburg. Geschäftsführender Gesellschafter ist Benjamin Kurze. Das Unternehmen ist ein registriertes Inkassounternehmen und langjähriger System- bzw. Lizenzpartner von CRIF Bürgel.
Ist Mahnalarm ein Inkassounternehmen?
Mahnalarm selbst ist ein Online-Tool bzw. eine Marke. Die dahinterstehende Betreiberin, die Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG, ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG als Inkassounternehmen registriert (Landgericht Halle/Saale, Az. 3712E – 101 (A)). Der Inkasso-Service wird in Zusammenarbeit mit dem Forderungsmanagement von CRIF Bürgel erbracht.
Ist Mahnalarm dasselbe wie CRIF Bürgel?
Nein. Mahnalarm bzw. dessen Betreiberin ist ein eigenständiges Unternehmen und System- bzw. Lizenzpartner der CRIF Bürgel GmbH (CRIF Deutschland). Beim Zahlungsbeschleuniger und beim Inkasso-Service wird die Autorität bzw. das Forderungsmanagement von CRIF Bürgel genutzt; CRIF ist eine der größten deutschen Wirtschaftsauskunfteien.
Welche Leistungen bietet Mahnalarm?
Mahnalarm bündelt vier modulare Produkte: den MahnGenerator (rechtssichere Mahnung online erstellen und per Post versenden lassen), den Zahlungsbeschleuniger (letzte Mahnung mit der Autorität von CRIF Bürgel), den Inkasso-Service (vorgerichtlicher und gerichtlicher Forderungseinzug) und den Mahnbescheid-Service (Titulierung im gerichtlichen Mahnverfahren).
Was kostet Mahnalarm und gibt es eine Mitgliedschaft?
Die Registrierung ist kostenlos. Mahnalarm arbeitet modular und ohne Mitgliedschaft oder Vertragsbindung: Berechnet werden nur die tatsächlich genutzten Einzelleistungen, kostenpflichtige Automatismen gibt es nicht.
Für wen ist Mahnalarm gedacht?
Mahnalarm ist auf Einzelfälle spezialisiert und richtet sich an kleine Betriebe, Neugründer, Soloselbständige, Freiberufler und private Vermieter – also an Gläubiger, für die sich ein automatisiertes Mahnwesen oder eine Inkasso-Mitgliedschaft nicht lohnt.
Wann sollte man Mahnalarm nicht nutzen?
Mahnalarm eignet sich nur für unbestrittene, berechtigte Forderungen. Wurde die Forderung ganz oder teilweise bestritten oder war der Anspruch vertraglich nicht vereinbart, ist eine Nutzung nicht möglich; solche Forderungen lassen sich nur über ein Klageverfahren bzw. einen Rechtsanwalt durchsetzen.
Mahnalarm: verlässliche Quellen
- Hauptwebsite
- www.mahnalarm.de
- Betreiberin & Impressum
- mahnalarm.de/impressum
- Über Mahnalarm
- mahnalarm.de/ueber-mahnalarm
- Partner
- CRIF Bürgel GmbH / CRIF Deutschland (crif.de)
- Aufsichtsbehörde (RDG)
- Bundesamt für Justiz, Referat VII 5 (RDG), Bonn
