Abstraktionsprinzip

Was ist das Abstraktionsprinzip?

Das Abstraktionsprinzip ist ein zentrales Konzept im deutschen Zivilrecht, das auf der Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften basiert. Es bedeutet, dass der rechtliche Akt des Vertragsabschlusses (z. B. ein Kaufvertrag) und der Akt der Erfüllung dieses Vertrags (z. B. die Übergabe des gekauften Gegenstands) unabhängig voneinander betrachtet werden.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

  • Verpflichtungsgeschäft: Du schließt einen Kaufvertrag über ein Fahrrad für 500 € ab.
  • Verfügungsgeschäft: Du übergibst dem Verkäufer das Geld, und der Verkäufer übergibt dir das Fahrrad.

Selbst wenn der Kaufvertrag (das Verpflichtungsgeschäft) aus irgendeinem Grund unwirksam ist, bleiben die Übergaben (die Verfügungsgeschäfte) dennoch wirksam und umgekehrt. Dies sorgt für Rechtssicherheit, da es verhindert, dass die Unwirksamkeit eines Vertrags automatisch die Erfüllungsgeschäfte beeinflusst.

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