MIT ODER OHNE ZAHLUNGSBESCHLEUNIGER
Sie können wählen, ob Sie Ihre Mahnung mit dem „Mahnalarm-Zahlungsbeschleuniger“ versehen möchten, oder ohne. Mit dem Zahlungsbeschleuniger können Sie Ihrer Forderung deutlichen Nachdruck verleihen.
Wie das geht? Der Zahlungsbeschleuniger ist ein „virtueller Aufkleber“ mit einem Logo von CRIF Bürgel, den wir an einer prominenten Stelle Ihrer Mahnung andrucken. Damit wird Ihr säumiger Kunde darauf hingewiesen, dass Sie bei Nichtzahlung eine Weitergabe Ihrer Forderung zum Inkasso an CRIF Bürgel Forderungsmanagement* in Erwägung ziehen. Es gibt keinen Automatismus. Ob Sie tatsächlich ein Inkassoverfahren einleiten, obliegt Ihrer späteren Entscheidung. Mahnalarm gibt keine Daten weiter!
Ihr säumiger Kunde muss also damit rechnen, dass sein schlechtes Zahlungsverhalten Niederschlag in der Auskunftsdatenbank von CRIF Bürgel findet und somit seine Kreditwürdigkeit belasten kann. CRIF Bürgel ist einer der größten Auskunfteidienstleister in Deutschland (ähnlich der Schufa).
Der Zahlungsbeschleuniger verleiht Ihrer Mahnung somit starken Nachdruck und eignet sich besonders für eine „letzte Mahnung“.
Wenn Sie den Zahlungsbeschleuniger auswählen, erhöht sich der Preis für Ihre Mahnung um einen geringen Pauschalbetrag.
* CRIF Bürgel – Lizenzpartner sind die Döneke & Kurze Forderungsmanagement GmbH & Co. KG oder die CRIF Bürgel Dortmund GmbH & Co. KG