Vergleich des voraussichtlichen Kostenrisikos

Vergleichen Sie unser Serviceangebot in den einzelnen Produkten und bestimmen Sie selbst, welches Kostenrisiko Sie bereit sind einzugehen. Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ihr aktuelles Produkt:

Unsere Produkte

Inkasso - Service

Mahnbescheid - Service

Pauschale für das vorgerichtliche Inkasso

im Produkt nicht verfügbar

Bonitätsprüfung des säumigen Kunden

Beratung zum Kostenrisiko

mind. 2 schriftliche Mahnungen

professionelles Telefoninkasso

Klärung der Zahlungswilligkeit und -Fähigkeit

Einwandbehandlung

Pauschale für das gerichtliche Mahnverfahren

optional wählbar

zzgl. Gerichtskosten

Beantragung des Mahnbescheid

telefonischer Einigungsversuch

Beantragung des Vollstreckungsbescheid

Beratung zu Zwangsmaßnahmen

Um das richtige Produkt für Ihre Forderung zu finden, sollte Sie nicht nur das Kostenrisiko abwägen. Wir zeigen Ihnen auf, welchen aktuellen Stand die offene Forderung haben sollte, um perfekt zu einem unserer Produkte zu passen.

Welches unserer Produkte passt zu Ihrer Forderung?

Wann sollten Sie sich für de Inkasso-Service entscheiden?

Sie kennen die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit Ihres Kunden nicht.

Sie hatten bislang keinen Kontakt zu Ihrem Kunden.

In der vorgerichtlichen Inkassobearbeitung versuchen wir sowohl über den postalischen als auch dem digitalen Kommunikationsweg Ihren Kunden zu erreichen. Oftmals führt unser professionelles Telefoninkasso dazu, dass Gründe für das Ausbleiben der Zahlung erläutert werden und wir mit Ihrem säumigen Kunden akzeptable Zahlungsvereinbarungen treffen.

Sie möchten unseren vollen Handlungsspielraum ausnutzen.

Ein klarer Vorteil der vorgerichtlichen Inkassobearbeitung ist Ihr vergrößerter Handlungsspielraum. Wir geben unser bestes Ihre Forderung kurzfristig einzuziehen, Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen oder bei Widersprüchen Ihres Kunden gegen die Forderung einen zufriedenstellenden Vergleich zu erwirken.

Sie wollen Ihr Kostenrisiko noch besser steuern.

Mit der außergerichtlichen Bearbeitung können Sie Ihr Kostenrisiko noch besser steuern. Kann eine Teilzahlung oder ein Vergleich erzielt werden, sinken Ihre Kosten nicht nur erheblich, Sie treffen auch die Entscheidung, ob Ihre Forderung noch gerichtlich durchgesetzt werden soll.

Sie sind an einer außergerichtlichen Erledigung interessiert.

Oftmals reicht allein schon der Brief eines Inkassounternehmens aus, um Ihrer Forderung einen gewissen Nachdruck zu verleihen. Kann die Forderung in den ersten Schritten der Inkassobearbeitung eingezogen werden, wird die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens vermieden.

Sollten wir in der vorgerichtlichen Bearbeitung keinen Erfolg haben, besteht immer noch die Möglichkeit das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. 

Wann sollten Sie sich für den Online-Mahnverfahren-Service entscheiden?

Sie kennen die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit Ihres Kunden.

Sie hatten bereits Kontakt mit Ihrem Kunden. Zahlungen blieben dennoch aus.

Die Beantragung eines Mahnbescheids ohne die vorgerichtliche Inkassobearbeitung ist dann sinnvoll, wenn Ihr sämiger Kunde Kontakt zu Ihnen aufgenommen hat und Ihnen die Zahlungswilligkeit erklärt, jedoch angesichts seiner aktuellen Situation nicht zahlungsfähig ist. Eine Zahlungsunfähigkeit sollten Sie sich unbedingt glaubhaft darlegen lassen, beispielsweise durch die Vorlage von Einkommensnachweisen.

Sie müssen Ihre Forderung zeitnah gerichtlich titulieren.

Das gerichtliche Mahnverfahren ohne vorherige Inkassobearbeitung ist dann sinnvoll, wenn Ihre Forderung droht zu verjähren. Mit der Einleitung des Online-Mahnverfahrens erfolgt eine Titulierung Ihrer offenen Forderung. Das heißt, es besteht dann eine Verjährungsfrist von mindestens 30 Jahren. Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren besteht immer das Risiko eines Widerspruchs bzw. Einspruchs Ihres säumigen Kunden. Ist dies der Fall, muss Ihre Forderung in Vertretung eines Rechtsanwaltes im Klageverfahren verhandelt werden.

Sie sind bereits auch über Zwangsmaßnahmen an Ihr Geld zu kommen.

Liegt Ihnen nach erfolgreich abgeschlossenem gerichtlichen Mahnverfahren der sogenannte Vollstreckungsbescheid vor, haben Sie das Recht auch über Zwangsmaßnahmen die offene Forderung ausgleichen zu lassen. Diese müssen nicht unmittelbar nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids erfolgen, sondern können innerhalb der 30 Jahre eingeleitet werden.

Bitte beachten Sie: Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist auch nach der vorgerichtlichen Inkassobearbeitung möglich.