Häufige Fragen zur Mahnung Allgemein

Mahnung

Was ist das Ziel einer Mahnung?

Mit einer Mahnung soll ein Schuldner daran erinnert werden, dass eine bereits fällige Leistung nicht erbracht wurde und er sich in Verzug befindet. Oft handelt es sich dabei beispielsweise um eine Rechnung, welche noch nicht bezahlt wurde. Mit einer Mahnung will der Verkäufer den Käufer daran erinnern, dass er den Betrag bereits hätte bezahlen müssen und welche Folgen sich aus der Nichtzahlung ergeben.
Sie wollen eine Mahnung erstellen, wissen aber nicht wie? Wir haben die Lösung. Nutzen Sie unseren kostenlosen MahnGenerator und erstellen Sie Mahnungen in wenigen Minuten. Jetzt mahnen!

 

Was ist bei Mahnungen zu beachten?

Kennzeichnen Sie eindeutig, dass es sich in Ihrem Schreiben um eine Mahnung handelt. Für den Empfänger der Mahnung muss unmissverständlich erkennbar sein, welche nicht erbrachte Leistung angemahnt wird und von wem die Mahnung stammt. Nutzen Sie daher Ihr firmeneigenes Briefpapier. Setzen Sie ein neues Datum fest, wann Sie mit der Einleitung weiterer Maßnahmen beginnen.
Benötigen Sie Unterstützung? Geben Sie die Daten zu Ihrem säumigen Kunden und die Forderungsdaten einfach in unseren MahnGenerator ein und wir versenden Ihre Mahnung noch heute.

 

Was schreibt man in eine Mahnung?

Ihr säumiger Kunde muss erkennen, von wem die Mahnung stammt. Verwenden sie bestenfalls firmeneigenes Briefpapier und benennen eindeutig Ihren Kunden und – wenn vorhanden – den zuständigen Sachbearbeiter. Heben Sie den Betreff Ihres Schreibens deutlich hervor und formulieren Sie klar, dass es sich hierbei um eine Zahlungsaufforderung / Mahnung handelt. In der ersten Mahnung sollten Sie Ihren Kunden freundlich über das Ausbleiben seiner Zahlung hinweisen und darauf hinweisen, dass der ursprüngliche Rechnungsbetrag bereits fällig ist und er sich in Verzug befindet. Setzen Sie ein neues Datum fest, wann Sie mit der Einleitung weiterer Maßnahmen beginnen. Stellen Sie dann immer noch keinen Zahlungseingang fest, sollten Sie in der / den nächsten Mahnung/en fordernder werden.

 

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Ist eine Mahngebühr zulässig?

Mahngebühren sind dann zulässig, sobald sich der Schuldner in Verzug befindet. Ist der Verzug noch nicht eingetreten, müssen Mahnkosten nicht gezahlt werden. Wurde bereits vor Fälligkeit der Zahlung der Verzugseintritt vertraglich geregelt, dürfen Mahnkosten schon mit der ersten Mahnung erhoben werden. Wird der säumige Kunde erst mit der ersten Mahnung in Verzug gesetzt, so sind Mahngebühren erst ab der zweiten Mahnung zulässig.

 

Wann ist eine Mahnung nicht erforderlich?

Eine Mahnung ist dann nicht erforderlich, wenn bereits vor Fälligkeit der Zahlung der Verzugseintritt vertraglich geregelt wurde. Schließt der Schuldner eine Erledigung gegenüber dem Gläubiger aus, ist die Mahnung ebenfalls entbehrlich.

 

Ist eine Mahnung ein Beleg?

Ein Beleg ist ein Nachweis für eine Zahlung. Eine Mahnung ist eine Aufforderung zur Zahlung und daher kein Beleg.

 

Bin ich verpflichtet eine Mahnung zu schreiben?

Eine Pflicht zum Schreiben einer Mahnung besteht nicht. Befindet sich Ihr säumiger Kunde jedoch nicht in Verzug, so wird dieser erst mit der Mahnung ausgelöst. Zeit ist Geld! Schreiben Sie noch heute Ihre Mahnung mit dem MahnGenerator von Mahnalarm!

 

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Wie formuliere ich eine Zahlungsaufforderung?

Sie sollten den Betreff Ihres Schreibens deutlich hervorheben und klar formulieren, dass es sich hierbei um eine Zahlungsaufforderung / Mahnung handelt. In der ersten Zahlungsaufforderung sollten Sie Ihren Kunden freundlich über das Ausbleiben seiner Zahlung hinweisen und darauf hinweisen, dass der ursprüngliche Rechnungsbetrag bereits fällig ist und er sich in Verzug befindet. Setzen Sie ein neues Datum fest, wann Sie mit der Einleitung weiterer Maßnahmen beginnen. Stellen Sie dann immer noch keinen Zahlungseingang fest, sollten Sie in der / den nächsten Mahnung/en fordernder werden.
Wir unterstützen Sie gern beim Erstellen Ihrer Mahnung. Nutzen Sie unseren MahnGenerator und in wenigen Minuten ist Ihre Mahnung versandfertig!

Wie lange Zahlungsfrist bei Mahnung?

Bei Fristsetzung in einer Mahnung sollten Faktoren wie bspw. der Postweg, Wochenende und Bearbeitungszeit der Bank berücksichtigt werden. Angemessen ist eine Frist zwischen 5 und 10 Tagen. Das Ende der Frist sollte auf einem Werktag liegen.
Tipp: Geben Sie das genaue Datum an, zu wann Sie weitere Maßnahmen einleiten.

Was kommt nach der ersten Mahnung?

Die meisten Unternehmen versenden drei Mahnungen an ihren säumigen Kunden. Wie oft gemahnt werden muss, ist nicht gesetzlich geregelt. Mahnalarm empfiehlt Ihnen, mindestens zweimal zu mahnen. Sollte dann noch keine Zahlung eingegangen sein, raten wir Ihnen, die offene Forderung in unsere professionelle Bearbeitung zu geben.

Was passiert nach der 3 Mahnstufe?

Wurde eine Erbringung der geschuldeten Leistung nicht gegenüber dem Gläubiger ausgeschlossen, dürfen weitere Mahnstufen folgen. Zudem ist die Bearbeitung durch einen Rechtsdienstleister möglich. Dieser übernimmt die professionelle Eintreibung und Sicherung der Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren.
Sie benötigen einen Partner zur Eintreibung und Sicherung? Informieren Sie sich jetzt über unseren Inkasso – Service!

Wie viele Mahnungen bis Vollstreckung?

Wie viele kaufmännische Mahnungen ein Gläubiger seinem säumigen Kunden bis zur Vollstreckung zustellen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Mit unserem MahnGenerator können Sie kostenlos Ihre Mahnung erstellen. Wir empfehlen Ihnen, mindestens zweimal zu mahnen, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

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