Häufig gestellte Fragen zum Forderungsmanagement Allgemein

Forderungsmanagement, Inkasso

Inhaltsverzeichnis:

Was bedeutet das Wort Forderung?

Eine Forderung bezeichnet einen Anspruch eines Gläubigers (Forderungsinhaber) gegenüber einem Schuldner. Forderungen sind Teil des Vermögens eines Unternehmens. Gemeint sind zum Beispiel offene Kundenrechnungen, die in Form von Geld bezahlt werden müssen.

Was gehört alles zum Forderungsmanagement?

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Hauptaufgabe im Forderungsmanagement darin besteht, offene Rechnungen schnellstmöglich zu realisieren und Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Bonität von Kunden wird überprüft, d.h. es wird geschaut, wie die finanzielle Situation ist, um finanziellen Ausfällen vorzubeugen. Je nachdem ob die Bonität gut oder eher schlechter ist, muss entschieden werden, ob eine Geschäftsbeziehung möglich ist und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Anschließend werden die Rechnungen erstellt und überprüft, ob Zahlungsfristen eingehalten werden. Kann kein Zahlungseingang festgestellt werden, gehört es zum Forderungsmanagement, dass Zahlungserinnerungen, Mahnungen erstellt werden. Wenn dann immer noch nicht bezahlt wird, besteht die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und im Anschluss Zwangsmaßnahmen auszubringen.

Was genau macht man im Mahnwesen?

Das Mahnwesen gehört zum Forderungsmanagement eines Unternehmens und ist verantwortlich für den Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Gesetzte Fristen werden überwacht und Zahlungseingänge geprüft. Sollte eine Forderung nicht beglichen werden, gehört es zur Aufgabe des Mahnwesens, mit mehr Nachdruck die offene Summe einzufordern und beispielsweise das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.

 

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Was sind alles vollstreckbare Titel?

Vollstreckbare Titel sind öffentliche Urkunden, in denen ein Leistungsanspruch vom Gläubiger gegenüber dem Schuldner festgestellt wird.

Folgende typische Beispiele für vollstreckbare Titel:
– Vollstreckungsbescheid
– Kostenfestsetzungsbeschluss
– Versäumnisurteil
– Anerkenntnisurteil
– Endurteil nach § 704 ZPO
– ein notarielles Schuldanerkenntnis
– öffentliche Urkunden
– Bescheide vom Finanzamt

Wie bekomme ich einen Titel?

Im ersten Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens wird der Mahnbescheid beantragt. Dafür stellen die Mahngerichte digitale Antragsformulare zur Verfügung. In Schreibwarenläden sind entsprechende Vordrucke erhältlich, die dann in Papierform eingereicht werden müssen. Eingereicht wird der Antrag immer beim zuständigen zentralen Mahngericht des Bundeslandes des Antragstellers. Die Kosten für das gesamte Mahnverfahren werden anschließend dem Antragsteller in Rechnung gestellt, gleichzeitig aber auch im Mahnverfahren als Verzugsschaden beim Antragsgegner (Schuldner) automatisch wieder geltend gemacht. Ist der Mahnbescheid beim Schuldner zugestellt worden, hat dieser eine 14-tägige Widerspruchsfrist. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, kann anschließend der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch hier gilt wieder eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Wird kein Einspruch eingelegt, ergeht der Vollstreckungsbescheid und wird dem Antragsteller zugestellt.

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Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, ist die Bearbeitung durch einen Inkassodienstleister nicht mehr möglich. Die Übergabe an einen Rechtsanwalt, welcher Sie im Klageverfahren vertritt, ist dann erforderlich.

Was tun, wenn Schuldner trotz Titel nicht zahlt?

Vollstreckbare Titel haben eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Innerhalb dieser Frist kann jederzeit Kontakt mit dem Schuldner aufgenommen werden. Es sollte festgestellt werden, ob der Schuldner Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit ist. Wird eine Zahlungsunfähigkeit klar kommuniziert, können Teilzahlungen oder vorübergehende Nichtzahlung vereinbart werden. Es sollte immer ein aktueller Einkommensnachweis vorliegen, welcher die Zahlungsunfähigkeit unterstreicht. Ist Ihr Schuldner lediglich zahlungsunwillig, kann über Zwangsmaßnahmen versucht werden, die Forderung einzuziehen. Beispielsweise kann ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher gestellt werden, der Auskunft über vorhandene Bankkonten und/oder einen aktuellen Arbeitgeber gibt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Abgabe der Vermögensauskunft zu beantragen, um die näheren Lebensumstände feststellen zu können. Eine Pfändung von Bankkonten bzw. eine Lohn-/Gehaltspfändung beim Arbeitgeber ist jederzeit möglich. In bestimmten Fällen gibt es auch die Möglichkeit einer Zwangssicherungshypothek.

Was macht ein Inkassosachbearbeiter?

Ein Inkassosachbearbeiter ist für die Beitreibung einer offenen Forderung zuständig, wenn der Gläubiger (Forderungsinhaber) mit dem Versand von Mahnungen keine Zahlung der Rechnung erzielen konnte. Wichtig ist, dass der Gläubiger über alle kostenpflichtigen Maßnahmen entscheidet. Der Sachbearbeiter übernimmt im ersten Schritt den vorgerichtlichen Mahnprozess. Dabei wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, indem der Schuldner Mahnschreiben erhält und ein professionelles Telefoninkasso durchgeführt wird. Ist eine Vollzahlung nicht möglich, stimmt der Inkassosachbearbeiter unter Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises eine Ratenzahlung mit dem Schuldner ab. Alle Zahlungen werden täglich verbucht und vom Sachbearbeiter überwacht. Kann im außergerichtlichen Mahnverfahren keine Einigung erzielt werden, übernimmt der Inkassosachbearbeiter auch die Titulierung Ihrer Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren. Sie entscheiden auch anschließend, ob über Zwangsmaßnahmen die Beitreibung der Forderung fortgesetzt werden soll. Ihr Sachbearbeiter steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung und berät Sie gern bei den individuellen, kostenintensiven Maßnahmen. Unsere ausgebildeten Spezialisten im Inkasso – Service unterstützen Sie gern. Beauftragen Sie noch heute!

 

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Was versteht man unter Verbindlichkeiten?

Eine Verbindlichkeit betrachtet die Verpflichtung, eine geschuldete Leistung zu erbringen. Diese kann aus Geld, Handlungen oder anderen Sachleistungen bestehen. Die geschuldete Leistung ist aus Sicht des jeweiligen Schuldners eine Verbindlichkeit und aus Sicht des Gläubigers eine Forderung.

Wie kann das Forderungsmanagement verbessert werden?

Teil des Forderungsmanagements ist neben der Bearbeitung von offenen Forderungen auch, die Anzahl dieser so gering wie nur möglich zu halten. Daher empfehlen wir die Bonität Ihrer Kunden (vor allem Neukunden) regelmäßig zu überprüfen. Sollte eine schlechte Bonität des Kunden vorliegen, sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Entscheiden Sie entsprechend, welche Zahlungsmethoden Sie anbieten (beispielsweise nur Vorkasse-Geschäfte) und ob Skonto gewährt wird.

Alle Kundendaten, die zur Verfügung gestellt werden, sollten im System erfasst werden. Je mehr desto besser! Es sollte ein aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeauskunft /-Anmeldung oder mindestens die Bonitätsauskunft vorliegen, um die angegebenen Daten abzugleichen. Lassen Sie sich die genauen Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners geben, mindestens eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Das Schreiben von Rechnungen sollte zeitnah erfolgen. Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung hervorgeht, um welche Forderung es sich handelt. Legen Sie einen kalendermäßig bestimmbaren Zahlungstermin fest und bestimmen Sie, wann sich Ihr Kunde in Verzug befindet.

Prüfen Sie regelmäßig die Zahlungseingänge. Sollte zum Fälligkeitstermin der Rechnung noch keine Zahlung erfolgt sein, empfehlen wir Ihnen eine Prüffrist (Karenz) von 2 bis 3 Tagen.

Organisieren Sie ein effektives Mahnwesen. Zahlungserinnerungen und Mahnungen sollten in regelmäßigen Abständen an den säumigen Kunden versandt werden. Mahnalarm unterstützt Sie dabei! Mit unserem MahnGenerator können Sie nicht nur Mahnungen schreiben, wir überwachen auch die gesetzten Zahlungsfristen! Mahnen Sie jetzt!

Bleiben auch die Mahnungen ohne Erfolg, ist der nächste Schritt die Forderungssicherung über das gerichtliche Mahnverfahren. Auch hier hilft Ihnen Mahnalarm. Unser Inkasso – Service bietet Ihnen nicht nur ein professionelles Forderungsmanagement, sondern auch die Beantragung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides im Gerichtlichen Mahnverfahren. Auch nach der Forderungssicherung sind wir für Sie da und beraten Sie vor jeder weiteren Maßnahme. Jetzt Inkasso beauftragen!

 

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Wann ist die Forderung verjährt?

Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des alltäglichen Lebens unabhängig davon, ob der Kunde (Schuldner) Privatperson oder Unternehmer ist, 3 Jahre. Verjährungsfristen beginnen immer am Ende eines Kalenderjahres (31.12.), in dem der Anspruch (die offene Forderung) entstanden ist und der Forderungsinhaber (Gläubiger) Kenntnis darüber hatte.

Eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt dann, wenn es sich bei der Forderung um einen
– Herausgabeanspruch aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten,
– Familien und erbrechtlichen Ansprüchen,
– rechtskräftig festgestellten (titulierten) Ansprüchen,
– Ansprüchen aus vollstreckbaren Vergleichen oder Urkunden,
– Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind. Der Fristbeginn ist in diesen Fällen taggenau ab Entstehung des Anspruches.

Sonstige Verjährungsfristen:
– 6 Monate bei Ersatzansprüchen aus Miete und Leihe wegen Verschlechterung oder Veränderung der Sache. Die Verjährungsfrist beginnt ab Rückerhalt der Sache
– 1 Jahr bei Fracht- und Speditionskosten beginnend ab Ablieferung der Ware.
– 2 Jahre bei kauf- und werkvertraglichen Mängelansprüchen beginnend ab Ablieferung bzw. Abnahme
– 5 Jahre für Mängelansprüche bei Bauwerken und eingebauten mangelhaften Sachen. Hier beginnt die Verjährungsfrist ab Übergabe bzw. Abnahme der Sache.

Verjährungsfristen können sowohl gehemmt (§ 203 ff. BGB) werden als auch neu beginnen (§ 212 BGB).

Was verjährt nach 1 Jahr?

Die Verjährungsfrist von 1 Jahr gilt für Fracht und Speditionskosten. Nach einem Jahr verjährt somit der Teil der Logistikkosten eines Unternehmers, der für die extern erbrachte Transportleistung angefallen ist.

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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