Niedrigster Stand seit 2004
Die Privatinsolvenzen sind in Deutschland im Jahr 2020 trotz der Corona-Pandemie erneut gesunken. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 56.324 private Insolvenzen und damit 35,1 Prozent weniger als 2019. So lauten die zentralen Ergebnisse aus der aktuellen Studie „Schuldenbarometer 2020“ der Wirtschaftsauskunftei CRIF BÜRGEL.
Die Privatinsolvenzen sind 2020 das zehnte Mal in Folge auf den niedrigsten Stand seit 2004 (39.213 Privatinsolvenzen) gefallen. Im Vergleich zum Insolvenzrekordjahr 2010, als sich 139.110 Privatpersonen innerhalb eines Jahres für eine Privatinsolvenz entschieden, haben sich die Verfahren im letzten Jahr damit mehr als halbiert (minus 59,5 Prozent).
Die Gründe:
Dass es trotz der Corona-Krise erneut zu einer Abnahme der Insolvenzen kam, ist vordergründig auf zwei Faktoren zurückzuführen:
Zum einen war das Angebot bei den Schuldnerberatungen Pandemie bedingt zeitweise stark eingeschränkt, so dass viele überschuldete Verbraucher auf eine persönliche Beratung verzichtet oder diese bewusst verschoben haben. Im Gegensatz zur Unternehmensinsolvenz besteht für Verbraucher keine Antragspflicht, sie können selber entscheiden, ob Sie eine Insolvenz durchlaufen möchten.
Hauptgrund ist jedoch ein ganz anderer. Der Gesetzgeber hat im letzten Jahr eine Änderung im Insolvenzrecht umgesetzt. Betroffene können nunmehr schon nach drei, statt wie bisher nach sechs Jahren eine s.g. Restschuldbefreiung erhalten, wenn Sie sich an die gesetzlichen Bedingungen halten.
Diese Gesetzesreform wurde schon länger erwartet. Verbraucherberatungsstellen und Schuldnerberater haben ihre Klienten i.d.R. frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass sich ein Abwarten bei der Antragstellung lohnen würde. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre wird rückwirkend auch für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Damit können auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldner bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.
„Die rückläufigen Privatinsolvenzen sind daher keinesfalls als Zeichen der Entspannung zu interpretieren, sondern als der Anfang einer neuen Privatinsolvenzwelle.“ sagt Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer von CRIF Bürgel.
Die Auswirkungen der Krise sind noch nicht in der Insolvenzstatistik angekommen.
Aktuell können Betroffene ihre Situation durch Bezüge in Kurzarbeit, durch Konsumverzicht oder durch das Zurückgreifen auf Ersparnisse noch abfedern. Es ist aber damit zu rechnen, dass die ohnehin schon hohe Überschuldungsquote in Dortmund durch die Pandemie noch leicht zunehmen wird.
Das wird auch davon abhängen, wie lange die Krise noch anhält und wie viele Betriebe die Pandemie nicht überleben werden und ihre Mitarbeiter freisetzen müssen. Mitarbeiter in der Gastronomie oder im sonstigen Niedriglohnsektor, wie z.B. im Reinigungsgewerbe, sind besonders betroffen. Die Personalkonzepte dieser Branchen bauen vielfach auf Teilzeitjobs auf, die für viele Menschen einen wichtigen Nebenverdienst bedeuten, z.B. zum Arbeitslosengeld oder bei Studenten zum BAFÖG-Bezug.
Deshalb könnte die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre für viele Menschen zum richtigen Zeitpunkt kommen. Aber auch insgesamt wird das Instrument der Privatinsolvenz durch die schnelle Entschuldungsmöglichkeit sehr attraktiv werden. Daher gehen die CRIF Bürgel – Modellrechnungen für 2021 von rund 90.000 Verbraucherinsolvenzen aus.