Wie bei einem Tsunami

Die am 09.07.2020 veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen einen Rückgang von 13,3 Prozent der Unternehmensinsolvenzen für April 2020. Trend für Juni 2020: – 8,6 %. Das sind historische Tiefstände, die sich ab 01.10.2020 umkehren werden, sofern die Insolvenzantragspflicht nicht über den 30.09.2020 hinaus ausgesetzt wird. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Verfahren im April lagen jedoch fast doppelt so hoch wie im Vorfahr. Eine deutliche Bestätigung, dass mehr große und bedeutende Unternehmen betroffen waren.

Auch interessant: Im April wurden 40 % weniger Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt als im Vorjahr. Gründe dafür könnten sein, dass Verbraucher den Zeitpunkt ihres Antrages nach hinten verschoben haben und derzeit eingeschränkte Arbeitszeiten bei den Insolvenzgerichten bestehen.

Hier geht es  zum Artikel des Statistischen Bundesamtes.

 

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  • Mahnalarm Redaktion

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