Die am 09.07.2020 veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen einen Rückgang von 13,3 !!! Prozent der Unternehmensinsolvenzen für April. Trend für Juni: – 8,6 %. Das sind historische Tiefstände, die sich ab 01.10.2020 umkehren werden, sofern die Insolvenzantragspflicht nicht über den 30.09.2020 hinaus ausgesetzt wird. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Verfahren im April lag jedoch fast doppelt so hoch wie im Vorfahr. Eine deutliche Bestätigung, dass mehr große und bedeutende Unternehmen betroffen waren.
Auch interessant: Im April wurden 40 % weniger Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt als im Vorjahr. Gründe: Verbraucher haben den Zeitpunkt ihres Antrages nach hinten verschoben und eingeschränkte Arbeitszeiten bei den Insolvenzgerichten.
Hier geht es zum Artikel des Statistischen Bundesamtes.