Mehrwertsteuer-Senkung zum 01.07.2020 zu Ihren Gunsten

Infolge der Covid-19-Pandemie hat die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen, um den Konsum in der Bundesrepublik Deutschland anzukurbeln. Eine Maßnahme betrifft die befristete Mehrwertsteuer-Senkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. Dabei sinkt die Mehrwertsteuer von 19% auf 16%, also um 3 Prozentpunkte.

Mahnalarm gibt diese Senkung um 3 Prozentpunkte direkt an seine Kunden weiter!

Mahnen Sie jetzt mit dem Zahlungsbeschleuniger!

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

    Alle Beiträge ansehen

Geben Sie uns Ihr Feedback

Geben Sie uns Ihr Feedback.

Wir machen aus Mahnungen Zahlungen.

Einfach und wirkungsvoll Mahnungen schreiben und versenden.

Nutzer fragten auch:

Verzugszinsen – Welche darf ich abrechnen?

Mahnalarm Redaktion
Als Unternehmer kennen Sie diesen Vorfall vielleicht. Sie liefern bestellte Ware oder erbringen Dienstleistungen, doch die Zahlung Ihres Kunden bleibt…

Mahnung mit dem Smartphone schreiben?

Mahnalarm Redaktion
Kann ich mit meinem Smartphone eine Mahnung mit dem Mahnalarm-Tool schreiben? Wir raten davon ab, eine Mahnung im Mahnalarm-Tool mit…