Häufig gestellte Fragen zu Mahngebühren und Höhe

Mahnwesen

Welche Pauschalen und Mahnstufen gibt es?

Die Mahnkosten in einem kaufmännischen Mahnvorgang richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Höhe orientiert sich nur am materiellen Schaden, der durch Material-, Druck- und Portokosten entstanden ist. Der Zeitaufwand für das Schreiben einer Mahnung kann hingegen nicht in Rechnung gestellt werden, auch dann nicht, wenn dadurch Personalkosten verursacht wurden. Wir unterstützen Sie gern beim Schreiben Ihrer Mahnungen! Nutzen Sie jetzt unseren MahnGenerator!

Wann dürfen Mahngebühren berechnet werden?

Befindet sich der Schuldner bereits mit der ersten Mahnung in Verzug, beispielsweise durch vertraglichen Verzugseintritt vor Fälligkeit der Zahlung, dürfen bereits dann Mahngebühren berechnet werden. Befindet sich der Schuldner bei der ersten Mahnung noch nicht in Verzug, dürfen keine Mahnkosten berechnet werden. Diese sind dann erst mit der zweiten Mahnung zulässig.

Wie hoch darf die 2 Mahnung sein?

In einer Mahnung sollte immer der ursprüngliche Rechnungsbetrag abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen aufgezeigt werden. Sollten zudem noch offenen, bereits fälligen Restbetrag noch weitere Kosten, wie bspw. Mahngebühren hinzukommen, sind diese extra auszuweisen. Die Höhe der Mahngebühr richtet sich nach dem entstandenen Verzugsschaden.

Wann muss ich keine Mahngebühren zahlen?

Befinden Sie sich noch nicht in Verzug, so sind Mahngebühren unzulässig und müssen nicht gezahlt werden. Wurde bereits vor Fälligkeit der Zahlung der Verzugseintritt vertraglich geregelt, dürfen Mahngebühren bereits ab der ersten Mahnung erhoben werden. Wird der Schuldner erst mit der ersten Mahnung in Verzug gesetzt, so sind Mahnkosten erst ab einer zweiten Mahnung zulässig.

Können Mahngebühren vollstreckt werden?

Ja, da es sich hierbei um Kosten handelt, die für den Gläubiger einen Schaden darstellen. Es kann nur dann vollstreckt werden, wenn diese Mahngebühren Inhalt eines vollstreckbaren Titels sind.

Kann Vermieter Mahngebühren verlangen?

Ja, auch Vermieter dürfen Mahngebühren. Auch hier orientiert sich die Höhe der Mahnkosten an dem tatsächlich entstandenen materiellen Schaden. Das heißt, es darf nur der entstandene Schaden für Material, Druck und Porto berechnet werden. Ist für das Schreiben ein Zeit- und Personalaufwand entstanden, darf dieser allerdings nicht berechnet werden. Mahnen Sie jetzt mit dem MahnGenerator von Mahnalarm!

Kann man als Privatperson Mahngebühren verlangen?

Ja, auch Privatpersonen dürfen Mahngebühren verlangen. Die Höhe berechnet sich an dem tatsächlich entstandenen materiellen Schaden. Dazu zählen Kosten für Material (Papier), Druck (Druckerfarbe) und Versand (Briefumschlag, Porto). Zeitaufwand und Personalkosten dürfen nicht in die Berechnung einfließen.

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