Mahnalarm und „Mein Mahnverfahren“ sind beide digitalisierte Anwendungen, welche Ihnen dabei helfen, professionell zu mahnen und auch beim Inkassoverfahren behilflich sind. Diese Lösungen eignen sich dafür, Ihre Kunden auf den fehlenden Zahlungseingang aufmerksam machen. Während Mahnalarm es zunächst mit Mahnungen als Zahlungsaufforderung versucht, geht „Mein Mahnverfahren“ mit seinen Mahnungsbescheiden direkt gerichtlich vor.
Das macht Mahnalarm aus
Mahnalarm profitiert von über 25 Jahren Erfahrung mit dem Forderungsmanagement. Dazu haben wir mit CRIF Bürgel Deutschland einen kompetenten Partner an der Seite. Als einer der bekanntesten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland sorgt Mahnalarm so für den nötigen Nachdruck bei Ihren Mahnungen.
Bei Mahnalarm brauchen Sie sich nicht zu registrieren oder eine Mitgliedschaft abschließen. Gerade kleine bis mittelständige Unternehmen und Privatpersonen im handwerklichen Bereich beispielsweise profitieren eher nicht von einem dauerhaften Abonnement. Bei Mahnalarm werden die Kosten pro Auftrag berechnet – so zahlen Sie nur für das, was Sie bekommen. Wir wollen den Gang zum Gericht verhindern, weil Sie auch mit zielgerichteten Mahnungen Ihr Geld erhalten können.
Das Ziel von Mahnalarm ist es, Ihnen Lösungen für alle Problemstellungen rund um den Bereich effektives Mahnen zu liefern. Unsere Leistungen bestehen aus dem Mahngenerator, dem Zahlungsbeschleuniger und in harten Fällen dem Inkassoservice.
Die Leistungen von Mahnalarm:
- Unser MahnGenerator ist Ihre Unterstützung bei der korrekten Ausformulierung von Mahnungen. Normalerweise werden drei Mahnungen verfasst, bevor konkretere Schritte eingeleitet werden. Dennoch können Sie aus verschiedenen Optionen, wie Tonalität (freundlich bis bestimmt) und die möglichen Verzugszinsen und maximalen Mahnkosten wählen. Die Erstellung erfolgt online über unsere Webseite, wird durch Mahnalarm ausgedruckt und sicher mit der Deutschen Post versendet. Dann müssen Sie die Reaktion Ihres Kunden abwarten, was durch unsere Fristenüberwachung erleichtert wird. Wir erinnern Sie auch, wenn diese überschritten wurde.
- Als Zahlungsbeschleuniger gilt die Verwendung des Logos von CRIF Bürgel. Die Verwendung des Zahlungsbeschleuniger ist kein Inkassoservice, sondern eine Erweiterung des MahnGenerators. Am besten nutzen Sie den Beschleuniger bei der letzten Mahnung, erfahrungsgemäß steigert das die Zahlungsquote.
- Wird auch nach den Mahnungen der ausstehende Betrag nicht beglichen, begleiten wir den Inkasso-Prozess. Mit Hilfe des Inkassounternehmens werden Ihre Nerven geschont und Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der das Verfahren begleitet.
„Mein Mahnfahren“
Bei „Mein Mahnverfahren“ können Sie online einen Mahnbescheid beantragen und das kostenneutral. Die dafür anfallenden Gebühren sollen durch den sogenannten Freistellungsanspruch im Erfolgsfall zu Lasten des Schuldners gehen. Durch das Mahnverfahren bemüht sich der Anbieter darum, die Forderungen plus die anfallenden Gebühren bei dem entsprechenden Schuldner einzutreiben.
Die Höhe der Kosten für den Mahnbescheid hängen von de Höhe der Forderungen ab. Bei „Mein Mahnverfahren“ zahlen Sie für jede Forderung in Höhe bis zu 1000€ in jedem Fall 36,-€.
Wenn Sie „Mein Mahnverfahren“ beauftragen, beginnt das Mahnungstool mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Zunächst stellt der Anbieter den Antrag auf den Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht. Dies erfolgt durch eine geschützte elektronische Datenverarbeitung.
Sie müssen für die Mahnbescheidskosten und die Gerichtskosten in Vorlage gehen, welche aber bei einem erfolgreichen Mahnverfahren vom Schuldner übernommen werden.
„Mein Mahnverfahren“ möchte dabei mit Nachdruck auch die Forderungen Ihrer Vorlagenleistungen durchsetzen und die Auslagen bereits im Antrag gemeinsam mit der Hauptforderung geltend machen. Der Anbieter soll somit auch für Ihre Auslagenerstattung Sorge tragen.
Neben dem gerichtlichen Mahnverfahren steht Ihnen „Mein Mahnverfahren“ auch beim Inkassoverfahren und bei der Zwangsvollstreckung bei Seite. Die Kosten richten sich auch hier nach der Höhe Ihrer Forderung.
Fazit
Sowohl „Mein Mahnverfahren“ als auch Mahnalarm sind zuverlässige und vertrauenswürdige Partner für das Mahnungswesen. Der grundlegende Unterscheid: bei Mahnalarm können Sie entscheiden, wann Sie gerichtlich vorgehen möchten. „Mein Mahnverfahren“ ist der richtige Ansprechpartner, wenn alle Mahnungen ignoriert wurden.
Häufig reicht jedoch eine höfliche Zahlungsaufforderung (1. Mahnung) aus und dann ist Mahnalarm der passende Anbieter. Falls diese nicht beachtet wurde, gelingt der Zahlungseingang oft spätestens bei der 3. Mahnung mit dem Zahlungsbeschleuniger. Fügen Sie Ihrer Mahnung das Logo der CRIF Bürgel GmbH hinzu, so erhält die letzte Mahnung mehr Autorität und Ausdruck.
Gerade als Neugründer ist es wichtig, ein gutes Verhältnis zum Kunden zu pflegen. Falls ein Kunde es bei Ihnen versäumt hat, die Rechnung rechtzeitig zu zahlen, kommt es eher aggressiv bei der Kundschaft an, direkt gerichtlich vorzugehen.
Den Service beider Anbieter können Sie auch ohne feste Mitgliedschaft wahrnehmen. Bei Mahnalarm ist es neben der Nutzung ohne Registrierung auch möglich, ein festes Partnerbündnis einzugehen. So haben Sie einen Partner auf den zu 100% Verlass ist, falls sich die offenen Rechnungen wieder stapeln. Entdecken Sie jetzt alle Vorteile von Mahnalarm und finden Sie Ihren Partner für das Forderungsmanagement, Inkassoservice oder das Erstellen von zielgerichteten Mahnungen!