Was ist eine Zwangsvollstreckung?
Die Zwangsvollstreckung ist ein staatlicher Prozess, durch den ein Gläubiger seine Ansprüche gegen seinen Schuldner durchsetzt. Das heißt, der Schuldner will seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht freiwillig erfüllen.
Gesetzliche Grundlagen
Zivilprozessordnung (ZPO)
- § 704 ZPO Vollstreckbare Endurteile
- § 750 ZPO Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- §§ 803-873 ZPO Zwangsvollstreckung
Andere Gesetze, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Rolle spielen könnten, sind das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG), die Abgabenordnung (AO) oder das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG).
Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung
Um eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können, benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel. Das könnte zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil sein.
In dem Vollstreckungstitel muss außerdem die sogenannte Vollstreckungsklausel enthalten sein. Diese bestätigt, dass die Forderung in dem Titel vollstreckbar ist.
Zudem muss der Vollstreckungstitel an den Schuldner ordnungsgemäß zugestellt sein.
Wenn all diese Punkte erfüllt sind, kann der Gläubiger einen Auftrag über eine Zwangsvollstreckung stellen.
Welche Ansprüche können durchgesetzt werden?
Unter anderem könnte ein Gläubiger folgende Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen wollen:
- Erfüllungsanspruch
Bsp.: Vertragserfüllung - Unterlassen einer bestimmten Handlung
Bsp.: Wettbewerbsverbotes, Geheimhaltungsvereinbarungen - Herausgabe einer Sache
Bsp.: Zahlung eines Geldbetrages, Herausgabe von Eigentum