Was ist ein Zedent?
Im Rahmen einer Abtretung (Zession) gem. § 398 BGB übergibt ein Gläubiger (Zedent) seine Forderung einem anderen, neuen Gläubiger (Zessionar). Der Zessionar tritt an die Stelle des Zedenten als neuer Gläubiger.
Der Zedent (ursprünglicher Gläubiger) muss zur Übergabe der Forderung an den Zessionar die rechtliche Befugnis haben, einen Abtretungsvertrag unterschreiben und dem Zessionar alle relevanten Informationen mitteilen.
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