Vollstreckungsgericht

Was ist ein Vollstreckungsgericht?

Das Vollstreckungsgericht ist ein Gericht, das für Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung zuständig ist. Es handelt sich hierbei in der Regel um das Amtsgericht, das für den Wohnsitz oder den Sitz des Schuldners zuständig ist.

Aufgaben des Vollstreckungsgerichts:

1.Erteilung von Vollstreckungstiteln

Das Gericht prüft die formalen Voraussetzungen von Vollstreckungstiteln (z. B. Urteile, gerichtliche Beschlüsse oder Vollstreckungsbescheide) und ermöglicht auf deren Grundlage die Zwangsvollstreckung.

2. Das Gericht entscheidet über Maßnahmen wie:

  • Pfändung von Forderungen (z. B. Kontopfändung),
  • Anordnung von Zwangsversteigerungen,
  • Vermögensauskünfte des Schuldners.

3.Entscheidung bei Rechtsbehelfen:

Das Vollstreckungsgericht behandelt Einwendungen und Rechtsbehelfe, die sich direkt gegen die Zwangsvollstreckung richten, z. B. die Erinnerung (§ 766 ZPO) oder die Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO).

4. Aufsicht über Gerichtsvollzieher:

Es überwacht die Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher, die in der Regel die praktische Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen übernehmen.

Abgrenzung zu anderen Gerichten:

Das Vollstreckungsgericht ist nur für formelle Fragen im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung zuständig. Materielle Einwendungen gegen die Forderung selbst müssen im Rahmen eines separaten Verfahrens vor einem anderen Gericht (meist dem Prozessgericht) geklärt werden.

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