Titulierung

Was ist die Titulierung?

Wenn ein Gericht die Titulierung einer Forderung vornimmt, bestätigt es per Urteil, dass ein Anspruch besteht.

Welche Forderungen darf man titulieren?

Um eine offene Forderung titulieren lassen zu können, muss sie:

  • eine Rechtsgrundlage haben (zum Beispiel ein Vertrag),
  • es dürfen keine Einwände vorliegen,
  • die offene Forderung muss fällig und
  • der Schuldner in Verzug sein.

Erfüllt eine Forderung diese Voraussetzungen, kann sie tituliert werden. Die Art der Forderung spielt dabei keine Rolle.

Wie lasse ich eine Forderung titulieren? (Vollstreckungsbescheid)

  1. Der Gläubiger beantragt einen Mahnbescheid bei Gericht.
  2. Der Schuldner hat eine 14-tägige Widerspruchsfrist.
  3. Wurde kein Widerspruch eingelegt, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.
  4. Der Schuldner hat nun letztmalig eine 14-tägige Einspruchsfrist.
  5. Wurde kein Einspruch eingelegt, ergeht der Vollstreckungsbescheid.

Welchen Vorteil hat eine Titulierung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist einer Forderung beträgt 3 Jahren. Durch die Titulierung verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre nach § 197 BGB.

Ist die Forderung tituliert, hat der Gläubiger das Recht, Zwangsmaßnahmen wie eine zum Beispiel eine Kontopfändung einzuleiten.

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